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APOTHEKE – APOTHEKENVERSICHERUNG

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflicht diese notfalls gerichtlich zurück. Das Haftungsrisiko besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter.
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APOTHEKE – APOTHEKENVERSICHEUNG

All-Risk ist ein Versicherungsbegriff aus dem anglo-amerikanischen Sprachraum und bedeutet Allgefahrenversicherung. Diese kann in Deutschland wie folgt abgeschlossen werden:
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APOTHEKE – WEGEUNFÄLLE

Wer Montage nicht ausstehen kann, hat jetzt noch einen Grund mehr. Eine Statistik bestätigt, dass dieser Wochentag hinsichtlich der Häufigkeit von Arbeits- und Wegeunfälle besonders gefährlich ist. Am ersten Tag der Woche ereignen sich im Vergleich zu den anderen Wochentagen die meisten Arbeits- und Wegeunfälle. Zu diesem Ergebnis kam die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in einer vor Kurzem veröffentlichten Arbeitsunfallstatistik.
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APOTHEKE – ARBEITSSCHUTZ

In vielen Unternehmen vom Handwerksbetrieb bis hin zur Großindustrie wird mit Gefahrstoffen gearbeitet. Ein kostenloses Nachschlagewerk hilft, die Vorgaben des Arbeitsschutzes einzuhalten. Beim Umgang mit Gefahrstoffen muss besonders auf den Arbeitsschutz geachtet werden. Hilfe dazu bietet das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) mit einer kostenlosen Gefahrstoffliste an.
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APOTHEKE – GESCHÄFTSVERSICHERUNG

In Sachen Versicherungen haben kleine und mittelständische Unternehmen einer aktuellen Studie zufolge große Wissenslücken. Nicht einmal jedes zweite mittelständische Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung. Als Haupthindernisse nannten die Befragten in einer aktuellen Studie die Kosten, die eigene Unkenntnis sowie das Fehlen von Vorteilen für den Arbeitgeber. Aber auch in anderen Versicherungsfragen sind die Lücken vermeintlich groß.
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APOTHEKE – ELEKTRONIKVERSICHERUNG

Die Verantwortung des Apothekers bei der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und Präparaten zur Gesundheitsvorsorge und zur Erhaltung der Lebensqualität wird auch künftig zunehmen. So ist von der Politik angedacht, dass die Apotheken einer drohenden Mangelversorgung aufgrund des Ärzteengpasses auf dem Land durch eine Ausweitung ihrer Aufgaben entgegenwirken könnten.
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APOTHEKE – ERWEITERUNG DER HAFTUNG FÜR UMWELTSCHÄDEN

1. Vorbemerkung Am 14.11.2007 tritt das Umweltschadensgesetz (USchadG) in Kraft, und zwar rückwirkend zum 30.04.2007. Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie 2004/35/EG in Deutschland umgesetzt. Die Versicherungsbranche hat bereits reagiert und ein neues Produkt zur Versicherung von Umweltschäden entwickelt: Die so genannte Umweltschadensversicherung; abgekürzt auch „USV" genannt. Im Folgenden werden die aus heutiger Sicht zu erwartenden wesentlichen Konsequenzen des neuen Gesetzes und die hierauf abgestellte Versicherungslösung vorgestellt.
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APOTHEKE – EXISTENZGRÜNDUNG

Die eigene Apotheke - das ist nach wie vor Ziel und Wunsch vieler Pharmazeuten. Doch der Schritt in die Selbstständigkeit will gut vorbereitet sein. Worauf kommt es bei einer Neugründung oder der Übernahme einer Apotheke an? Wie teuer ist die eigene Apotheke eigentlich? Und wie setzt man sein Kapital am besten ein? Erste Orientierung bieten die Netzwerkpartner von ApoRisk. Für die weitergehende Beratung ist ebenfalls gesorgt.
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APOTHEKE – APOTHEKENVERSICHERUNG

Nach einem Großschaden wie etwa einem Brand müssen viele Unternehmen innerhalb von zwei Jahren Insolvenz anmelden. Wie man sich gegen dieses Risiko absichern kann. Bei Brand, Einbruch oder Sturm denken die meisten Firmeninhaber in erster Linie an den daraus entstehenden Sachschaden am Geschäftsgebäude oder an Maschinen, Einrichtung, Waren und Vorräten. Doch was ist mit den Ertragsausfällen, bis der alte Zustand wieder hergestellt ist?
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APOTHEKE – FAHRTENBUCH

Ob eine Behörde auch einen noch nie auffällig gewordenen Autofahrer zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichten darf, hatte jetzt ein Gericht zu entscheiden. Ist ein Fahrzeughalter nicht willens oder dazu in der Lage, den Fahrer seines Fahrzeugs zu benennen, muss er nach einem erheblichen Verkehrsverstoß auch dann ein Fahrtenbuch führen, wenn er selber noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden ist. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße kürzlich verkündet (Az.: 3 L 281/10.NW).
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APOTHEKE – ELEKTRONIKVERSICHERUNG

Wenn in einem Unternehmen die Technik streikt, kann das schnell zu einem Betriebsstillstand führen. Um den Ausfall schnellstens zu beheben, können beträchtliche Kosten entstehen. Doch es gibt eine Absicherung. Elektronische Anlagen und Geräte gehören mittlerweile zur Grundausstattung von Unternehmen. Doch je vernetzter und umfangreicher die Ausstattung wird, je vielfältiger sind auch die unkalkulierbaren Risiken, die zum Ausfall der EDV führen können.
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APOTHEKE – GERICHTSURTEIL

Das Oberlandesgericht Celle hat sich mit der Frage befasst, ob ein Steuerberater für Steuernachforderungen eines Mandanten verantwortlich gemacht werden kann, wenn er ihn unzureichend beraten hat.
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APOTHEKE – KFZ

Wer in seinem Firmenfahrzeugen keine Warnkleidung mitführt, kann richtig zur Kasse gebeten werden. Wer mit einem Dienstwagen oder Firmenfahrzeug unterwegs ist, muss eine Warnweste dabei haben. Andernfalls begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Kommt es zu einem Unfall, könnte es außerdem Stress bei der Entschädigungszahlung geben.
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APOTHEKE – GKV-NACHBERECHNUNG

Bei manchen betrieblichen Altersvorsorge-Verträgen werden statt einer Rente Kapitalabfindungen in unterschiedlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Wie sich dabei die fälligen Krankenkassenbeiträge berechnen, wurde nun vom Bundessozialgericht dargelegt.
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APOTHEKE – BETRIEBSÜBERTRAGUNG

Die Frage, wie der Betriebsübergang gestaltet werden sollte, wenn Kinder in die Fußstapfen der Apothekereltern treten, sollte rechtzeitig geklärt werden. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die rechtliche und praktische Seite, sondern nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Banken. Was es dabei zu beachten gilt, zeigen die beiden folgenden Beiträge.
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APOTHEKE – BETRIEBSÜBERTRAGUNG

Die rechtzeitige Planung der späteren Betriebsübergabe kann für Apotheker nicht nur aus erbrechtlichen Gründen, sondern auch vor dem Hintergrund der eigenen Kreditwürdigkeit äußerst wichtig sein. Schon deshalb sollte ein entsprechender Wechsel in der Inhaberschaft frühzeitig durchdacht werden. Welche Punkte hierbei wichtig sind, behandelt der folgende Beitrag.
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APOTHEKE – RECHTSSCHUTZ

Firmeninhaber und Geschäftsführer müssen zahlreiche Gesetze und Verordnungen einhalten. Bereits fahrlässiges Handeln kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Welche Hilfe es gibt. Firmeninhaber und Geschäftsführer müssen oft Entscheidungen treffen, die sie nicht immer vorab durch einen Anwalt absichern lassen können. Zudem treten nicht selten Ereignisse auf, die trotz größter Sorgfalt oftmals unwissentlich zu rechtlichen Konsequenzen führen können.
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APOTHEKE – BAV

Muss eine Pensionskasse aus finanziellen Gründen die Leistungen für Pensionäre kürzen, hat nach einem aktuellen Urteil der Arbeitgeber für die Differenz geradezustehen. Beschneidet eine Pensionskasse aus finanziellen Gründen die Leistungen für ihre Pensionäre, so ist der Arbeitgeber der Pensionäre dazu verpflichtet, die finanziellen Einbußen auszugleichen. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 3. März 2010 entschieden (Az.: 8 Sa 187/09).
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APOTHEKE – APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG

Apotheken sind Lebenswerke. Wer sich eine eigene Existenz aufbaut, Arbeitsplätze schafft und damit auch anderen Einkommensmöglichkeiten bietet, schafft damit bleibende Werte für sich und andere. In Deutschland tun dies Tausende erfolgreicher Apothekerinnen und Apotheker.
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APOTHEKE – APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG

Apotheker nehmen in mittelständischen Unternehmen zentrale Positionen ein. Fällt der Apotheker durch Unfall oder Krankheit unerwartet für einen längeren Zeitraum aus, so ist ohne jegliche Vorkehrungen für einen solchen Fall der Fortbestand des Unternehmens in hohem Maße gefährdet. Dieses Risiko für das Unternehmen bedeutet in der Regel zugleich ein hohes Risiko für die Familie des Apothekers.
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