Die ApoRisk sucht Ihnen den kompetentesten Anwalt für Ihr Rechtsproblem.
Die Mitgliedskanzleien der Apraxa sind serviceorientiert und haben einen hohen Anspruch an die Qualität ihrer Dienstleistung. Damit unterscheiden sie sich von vielen Mitbewerbern am Markt.
Die Kanzleien haben sich zur Einhaltung bestimmter Servicestandards verpflichtet. Der Organisationsablauf der Kanzleien ist von unabhängiger Stelle zertifiziert nach DIN ISO 9001.
Selbstbeteiligung: 400 EUR je Rechtsschutzfall (§ 5 Abs. 3 c ARB);
wenn Sie sich für eine Kanzlei entscheiden, die Mitglied in dem Anwaltsnetzwerk APRAXA eG (www.apraxa.de) ist, beträgt die Selbstbeteiligung 200 EUR.
Die Selbstbeteiligung reduziert sich einmalig um 200 Euro für den ersten nach Ablauf von fünf schadenfreien Jahren seit Beginn des Sorglos-Rechtsschutzes gemeldeten Rechtsschutzfall, für den der Rechtsschutzversicherer seine Eintrittspflicht bestätigt hat.
Die Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall entfällt außerdem insbesondere
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.