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APOTHEKE | Wissen & Tipps |

Geheime Daten entwendet, Millionenschäden durch infizierte Hard- und Software sowie ein massiver Reputationsverlust – die Folgen des Hackerangriffs auf den Bundestag lassen auch Unternehmen aufhorch
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APOTHEKE – Versichern & Vorsorgen

Für den Apothekenbetrieb muss der Apotheker oder die Apothekerin einen relativ hohen monatlichen Fixkostenbetrag aufbringen. Um Risiken, die durch Krankheit oder Unfall verursacht werden, aufzufangen, bietet der Makler ApoRisk GmbH aus Karlsruhe mit der CostRisk-Police eine Existenzsicherung, die einen umfassenden Rundumschutz beinhaltet. Ein einzigartiges Merkmal dieser Police ist, dass der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Darüber hinaus hat sie noch zwei auf dem deutschen Markt nicht gerade geläufige Leistungen: eine Burn-out-Klausel und eine Sofortzahlung bei plötzlicher Arbeitsunfähigkeit durch Schwerstkrankheiten in Höhe von fünf Prozent der Versicherungssumme.
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APOTHEKE – Wissen & Tipps

Ein Mensch stirbt - was wird aus seinen Spuren im Internet? Erhalten Erben Zugriff auf Facebook, Google, Twitter und Co? Was ist, wenn Passwörter den Zugang zu Online-Konten versperren? Tipps, wie sich der digitale Nachlass am besten regeln lässt, gibt es hier.
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APOTHEKE – Steuer & Recht

Arbeitnehmer sind während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. In Pausen sind Wege zwecks Nahrungsaufnahme versichert. Werden diese Wege wegen anderer privater Angelegenheiten - wie z. B. des Abholens von Kleidungsstücken aus der Reinigung - unterbrochen, entfällt der Versicherungsschutz.
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APOTHEKE – Steuer & Recht

Mit Beschluss vom 23. Februar 2015 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier entschieden, dass die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nach einem entsprechenden Verkehrsverstoß (hier eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h auf der A1 in einem Baustellenbereich) erst erfolgen darf, wenn die Behörde zuvor alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zur Ermittlung des Täters getroffen hat.
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APOTHEKE – Steuer & Recht

Der Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.
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APOTHEKE – Steuer & Recht

Unternehmen dürfen sich die Erlaubnis zur Telefonwerbung nicht einholen, indem sie konkrete Informationen über Art und Umfang der Werbung erst über einen Link bereitstellen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Werbefirma Planet 49 GmbH entschieden.
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APOTHEKE – Steuer & Recht

Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub nicht erfüllt, wenn die außerordentliche Kündigung unwirksam ist. Nach § 1 BUrlG setzt die Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub neben der Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung auch die Zahlung der Vergütung voraus.
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APOTHEKE – Versichern & Vorsorgen

Der Apotheker ist verpflichtet, für jeden Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft (BG) die Prämie für die gesetzliche Unfallversicherung zu entrichten. Die BG zahlt im Versicherungsfall aber nur, wenn dieser während der beruflichen Tätigkeit eintritt. Das treibt dann solche groteske Blüten, dass Pausen, wie z.B. der Toilettengang oder das Mittagessen, grundsätzlich nicht abgesichert sind. Allerdings der Weg dorthin ist wiederum versichert. Wie auch der Weg zur Arbeit abgesichert ist, aber Achtung, der Umweg zum Bäcker in der Nebenstraße natürlich nicht. Hinzukommt, dass In den meisten Fällen der gesetzliche Unfallschutz nicht ausreicht, um Arbeitsausfall, dauernde Einkommenslücken, Therapien, etc. finanziell abzusichern. Und bei schweren Krankheiten sieht die gesetzliche Unfallversicherung sowieso keine Zahlung vor. Um die finanziellen Folgen solcher Schicksalsschläge in den Griff zu bekommen – wer ist schon Millionär – bietet der auf den Apothekenbereich spezialisierte Versicherungsmakler ApoRisk den ApoSecura FirstClass-Schutz an, der Unfälle und im Tarif des erweiterten Unfallbegriffs auch schwere Krankheiten individuell absichern kann.
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APOTHEKE – Steuer & Recht

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient.
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APOTHEKE – Steuer & Recht

Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht.
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APOTHEKE – Steuer & Recht

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am 11.02.2015 die Klagen von drei Unternehmen gegen die Festsetzung des Rundfunkbeitrags abgewiesen. In einem weiteren Fall gab das Gericht der Klage teilweise statt.
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APOTHEKE – Versichern & Vorsorgen

Der Ausfall der Arbeitskraft der Apothekerin oder des Apothekers bedeutet in der Regel ein erhöhtes Risiko für die betriebliche Existenz, die Arbeitsplätze der Beschäftigten und das Ansehen des Betriebes. Durch die einzigartige Stellung des Apothekers in seinem Betrieb bringt ein Ausfall immer ein erhöhtes Kostenrisiko mit sich, wenn zum Beispiel die laufenden Kosten und ein entgangener Betriebsgewinn zu Buche schlagen beziehungsweise das Geschäft durch eine Vertretungskraft weitergeführt wird.
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APOTHEKE – Steuer & Recht

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 08.01.2015 entschieden, dass die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments durch einen Apotheker ohne Vorlage eines Rezepts wettbewerbsrechtlich unzulässig ist.
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