Komfortschutz – einfach optimal.
Ob beim Sport, zu Hause oder im Urlaub: ein Unfall kann überall passieren. Die meisten Menschen verunglücken zu Hause oder in der Freizeit, und genau hier erbringt die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistung. Die Kosten, die durch eine bleibende Invalidität entstehen können, übersteigen leicht die finanzielle Leistungsfähigkeit eines normalen Haushaltes. Im Fall der Fälle müssen Sie für den behindertengerechten Umbau zu Hause oder den Ausgleich Ihres Verdienstausfalles selber aufkommen. Die richtige Absicherung bietet hier die private Unfallversicherung.
Mit der privaten Unfallversicherung der ApoRisk® haben Sie lückenlose Sicherheit, ob im Beruf oder in der Freizeit:
Auf die finanziellen Folgen eines Unfalls sind Sie mit der ApoSecura® Unfallversicherung bestens vorbereitet. So hilft sie beispielsweise
Rund um die Uhr
Unfälle ereignen sich Tag für Tag. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen, die während der beruflichen Tätigkeit, in der Schule und im Kindergarten oder auf den Wegen dorthin und nach Hause passieren. Unsere private Unfallversicherung gilt dagegen rund um die Uhr und weltweit: bei der Arbeit, in der Schule und im Kindergarten, bei Sport und Spiel, beim Hobby, auf Reisen und im häuslichen Bereich.
Kapitalzahlung bei Invalidität
Im Fall der Fälle erhalten Sie von uns eine Kapitalzahlung, mit der Sie Einkommenseinbußen auffangen und Spezialbehandlungen finanzieren können. Bei Vollinvalidität erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme. Bei Teilinvalidität leisten wir entsprechend dem Invaliditätsgrad.
Unfall-Rente
Bei einer unfallbedingten Dauerbeeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) von mindestens 50% erhalten Sie eine lebenslange feste monatliche Rente.
Tagegeld
Wenn ein Unfall zur Beeinträchtigung Ihrer Arbeitsfähigkeit führt, erhalten Sie für die Dauer der ärztlichen Behandlung das vereinbarte Tagegeld. Zum Beispiel für Selbstständige wird so der Verdienstausfall reduziert.
Krankenhaustagegeld
Fangen Sie nach einem Unfall Kosten auf, die die Krankenversicherung nicht übernimmt. Sie erhalten Krankenhaustagegeld für die Dauer Ihres Klinikaufenthalts.
Genesungsgeld
Genesungsgeld wird entsprechend der festgelegten Höhe im Anschluss an die Entlassung aus dem Krankenhaus ge - zahlt. Dieses wird für die gleiche Anzahl von Kalender - tagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten.
Verbesserte Gliedertaxe
Die Gliedertaxe zeigt, welche Invaliditätsgrade bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gelten.
Progressionsstaffel
Der Kapitalbedarf steigt durch Unfallfolgen mit zunehmender gesundheitlicher Beeinträchtigung überproportional. Unsere Progressionsmodelle (225, 350 oder 500 Prozent) bieten Ihnen ab einer Invalidität von über 25 Prozent eine wesentlich höhere Leistung.
Mitwirkungsanteil 100
Aufgrund von Vorerkrankungen und Gebrechen kann es zu unerwarteten Kürzungen der Invaliditätsleistung kommen.
Um einen finanziellen Verlust zu vermeiden, können Sie im Komfortschutz den Verzicht auf Leistungskürzungen einschließen und so Ihren bisherigen Lebensstandard erhalten.
Übergangsleistung
Die Behandlungen nach einem Unfall können lange dauern.
Der Arzt kann den Invaliditätsgrad erst nach dem Heilverfahren abschließend feststel len. Bis dahin wird, je nach gewählter Schutzvariante, die Übergangsleistung gezahlt.
Kosmetische Operationen
Wir übernehmen die Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen und kieferorthopädische Maßnahmen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von 30.000 EUR, die nach Abschluß der Heilbehandlung erforderlich werden.
Mitversicherte Zusatzleistungen
Wenn Invalidität versichert ist, dann sind Bergungskosten für Rettung, Transport und Suchaktionen ohne zusätzlichen Beitrag.
Kapitalzahlung an Hinterbliebene
Führt ein Unfall zum Tod, zahlen wir die vereinbarte Todesfallsumme zur finanziellen Versorgung des Partners bzw. der Familie. Im Komfortschutz verdoppelt sich die Summe für hinterbliebene Kinder, wenn beide Elternteile zu Tode kommen.
Die Highlights
Unfallschutz bei Infektionen
Unfallschutz im Haushalt
Unfallschutz bei Sport und Hobby
Unfallschutz im Verkehr
Weitere Leistungen
Garantieleistungen
Abweichend der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen gelten bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade:
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung der genannten Körperteile und Sinnesorgane gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
Die ApoRisk ergänzend den Versicherungsschutz der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2017) Komfortschutz auf Gesundheitsschädigungen durch Infektionen erweitert.
Die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer im Vertrag genannten, beruflichen Tätigkeit infiziert.
Aus der Krankengeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung geht hervor, dass die Krankheitserreger entweder durch eine Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss, oder durch plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt sein muss. Diese Erweiterung gilt jedoch nur dann, wenn die versicherte Person während ihrer Tätigkeit die übliche und den Vorschriften entsprechende Schutzbekleidung trägt. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Leistungen, die Folge berufsmäßiger Beschäftigung mit Chemikalien sind, allmählich zustande kommen und vom BMAS als Berufskrankheiten gelistet sind.
Der Versicherungsschutz wird in folgendem Umfang auf Strahlenschäden erweitert:
Abweichend der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2015) sind Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen mitversichert.
Die ApoRisk bietet die langfristige Sicherheit, Sie perfekt zu beraten. Bei Einführung einer neuen Produktgeneration erhalten Sie mit der Leistungs-Update-Garantie automatisch die verbesserten Leistungen – ohne dafür einen Cent mehr zu bezahlen.
Mit Sicherheit bestens beraten:
Mit der Besserstellungs-Garantie. Dies ist eine Leistung zur ApoSecura. Bietet eine Versicherung am deutschen Markt eine Leistung im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden, die noch nicht in der ApoSecura enthalten ist, können Sie uns allzeit darüber informieren. Unser Rahmenvertragspartner versichert die Deckungserweiterung so, wie es unser Mitbewerber getan hätte.
Für Sie bedeutet das: Das gute Gefühl, die bestmögliche Leistung am Markt zu bekommen. Damit profitieren auch Sie als Apotheker oder Apothekerin von neuen oder höheren Leistungen anderer Versicherer.
|
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.