Vergessen Sie unnötigen Papierkram, hohe Versicherungsbeiträge und mehrere Ansprechpartner. Die Vorteile unserer PharmaRisk CYBER liegen auf der Hand: Bisher mussten Sie für jedes einzelne Risiko die entsprechende Versicherung abschließen. Ab jetzt reicht Ihnen unsere Komplettlösung und Sie erhalten Sachsubstanz-, Haftpflichtschutz in einem. So sparen Sie Zeit, Geld und Nerven.
Nachfolgend ein Auszug aus den zahlreichen Leistungserweiterungen des PharmaRisk® CYBER Konzeptes:
Für die Teile Soforthilfe im Notfall, Cyber-Eigenschaden, Cyber-Haftpflicht, Werbe-Haftpflicht und Cyber-Betriebsunterbrechung gilt:
Die Höchstentschädigung (HE) je Versicherungsfall für Schäden an versicherten Sachen, dem resultierenden Ertragsausfallschaden, für die versicherten Kosten sowie Positionen auf Erstes Risiko ist auf die vereinbarte Versicherungssumme, max. 1.000.000 EUR* begrenzt.
Versicherte Gefahren/Sparten |
Versicherungsumfang |
Allgemeine Bestimmungen |
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Maximale Entschädigungsgrenze je Schadenfall |
unbegrenzt (HE) |
Versichert ist die Beeinträchtigung von digitalen und |
unbegrenzt (HE) |
Bring Your Own Device (private mobile Endgeräte) |
unbegrenzt (HE) |
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|
Kosten für externe Sachverständige/Berater zur Ermittlung der Schadenursache und -feststellung |
10.000 EUR |
Schadenabwendungen und Schadenminderung des |
10.000 EUR |
Schadensuchkosten für nicht ersatzpflichtige Schäden |
10.000 EUR |
Identifizierungs- und Benachrichtigungskosten |
unbegrenzt (HE) |
Kosten für Leistungen eines Call-Centers und Internetportals |
unbegrenzt (HE) |
Kosten für Kreditüberwachungsdienstleistungen |
unbegrenzt (HE) |
Kosten für Krisenkommunikation, PR-Maßnahmen |
unbegrenzt (HE) |
Kosten aufgrund von Erpressung |
unbegrenzt (HE) |
Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls |
15.000 EUR |
Drittschaden |
|
Gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden Dritter, infolge einer Informationssicherheitsverletzung |
unbegrenzt (HE) |
Ansprüche wegen Persönlichkeitsrechts- und Namensrechtsverletzungen |
unbegrenzt (HE) |
Vertragsstrafen im Zusammenhang mit E-Payment |
20% aus der VSU |
Durch ein Straf- oder Bußgeldverfahren entstandene Kosten, einschließlich verhängter Straf- und Bußgelder |
20% aus der VSU |
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|
Mehrkostenversicherung Haftzeit, bis zu 90 Tage |
15% aus der VSU |
Wiederherstellung von Daten |
unbegrenzt (HE) |
Technologiefortschritt |
unbegrenzt (HE) |
Interbetrug, arglistige Täuschung von Mitarbeitern (Cyber-Betrug) |
10% aus der VSU |
Phreaking, Gebührenbetrug |
15% aus der VSU |
|
|
Ertragsausfall |
unbegrenzt (HE) |
Haftung, maximal 180 Tage |
unbegrenzt (HE) |
Ausfall von Cloud- und Hosting Diensten |
10% aus der VSU |
Lösegeldzahlungen |
20% aus der VSU |
|
|
Nachhaftung |
3 Jahre |
Mitversicherung von Filialen und Nebenbetrieben |
vereinbart |
Keine Subsidiarität, Schadenregulierung ohne Prüfung der Vorleistung einer anderen Versicherung |
vereinbart |
Versicherung zielgerichteter und nicht zielgerichteter Angriffe |
vereinbart |
Angriffe auf externe Dienstleister, wenn diese Auswirkungen auf die Apotheke haben |
mitversichert |
Externe Vertreter |
mitversichert |
Verletzungen der Datenvertraulichkeit |
mitversichert |
Schäden an Hardware |
mitversichert |
Verlust von E-Rezepten |
mitversichert |
|
|
Leistungs-Update-Garantie |
vereinbart |
Besitzstands-Garantie |
vereinbart |
Beste-Marktpreis-Garantie |
vereinbart |
Kalkulationsgrundlage |
Versicherungssumme |
Schadensregulierungsdauer |
14 Tage |
Gerichtsstand |
Sitz des Versicherungsnehmers |
Der Versicherungsmarkt für Cyber-Versicherungen ist noch relativ jung. Derzeit haben Sie nur bei ganz wenigen Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit Cyber-Risiken zu versichern. Dabei gibt es erhebliche Unterschiede im Aufbau des Versicherungsschutzes und im Leistungsumfang. Jeder Versicherer hat eigene Versicherungsbedingungen entwickelt. Die Kalkulation erfolgt in der Regel anhand von Fragebögen zum individuellen Risiko.
*Mittels eines Rahmenvertrags werden Bedingungen für Einzelverträge definiert, die jedoch erst zukünftig geschlossen werden. Stets können und werden Abweichungen zum Rahmenvertrag durch einzelvertragliche Vereinbarungen nach Prüfung und evtl. Prämienzuschlag mit Ihnen als Apothekerin oder Apotheker getroffen. Mehr...
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Besserstellungs-Garantie*
Der Versicherer leistet nach Prüfung des Bestandsvertrages für Schäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht oder hinsichtlich der Entschädigungsgrenzen nicht vollständig eingeschlossen sind, jedoch über die Cyberversicherung des unmittelbaren Vorvertrages prämienneutral mitversichert waren.
Innovationsgarantie*
Mitversichert gelten Schäden, die im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs nicht versichert sind, jedoch zum Zeitpunkt des Schadeneintritts durch aktuelle Bedingungen des Versicherers prämienneutral mitversichert gelten.
ApoRisk gibt Ihnen mit der Beste-Marktpreis-Garantie die Sicherheit, dass Sie immer den besten Preis für Ihre Apotheken-Geschäftsversicherung erhalten – und das in ganz Deutschland!
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*Mittels eines Rahmenvertrags werden Bedingungen für Einzelverträge definiert, die jedoch erst zukünftig geschlossen werden. Stets können und werden Abweichungen zum Rahmenvertrag durch einzelvertragliche Vereinbarungen nach Prüfung und evtl. Prämienzuschlag mit Ihnen als Apothekerin oder Apotheker getroffen. Mehr... und Leistungsdetails...
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