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  • Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
    Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
    ApoSecura® | Eine Unfallversicherung kann viele unangenehme Überraschungen abmildern.

Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?

 

Eine Unfallversicherung kann viele unangenehme Überraschungen abmildern. Eine private Unfallversicherung wie die ApoSecura bietet einen weltweiten Schutz, und das rund um die Uhr. Diese Absicherung ist im Allgemeinen entweder eine einmalige Kapitalleistung oder eine lebenslange Rente, auf Wunsch auch beides. Die Kapitalleistung kann sinnvoll sein, um sofort unangenehme finanzielle Engpässe auszugleichen und größere Investitionen vornehmen zu können, wie zum Beispiel Spezialtherapien oder einen behindertengerechten Umbau, etc.

Die Qualität einer Unfallversicherung zeigt sich neben der Höhe der Prämie vor allem auch bei den dazu gehörenden Leistungen. So gibt es zum Beispiel Versicherer, die einen erweiterten Unfallbegriff anwenden und den Versicherungsschutz auf Fälle ausdehnen, die typischerweise nicht als Unfall angesehen werden. Der ApoSecura-Tarif beinhaltet einen solchen erweiterten Unfallschutz und bietet einen besonderen Leistungsumfang. Bei der Komfort-Schutz-Variante des Tarifs gelten ohne Aufpreis auch bei grober Fahrlässigkeit als Unfall u.a.:

  • Eigenbewegungen und sportliche Betätigungen
  • Gesundheitsschäden bei der Rettung von Menschen, Tieren und Sachen
  • Ertrinken, Ersticken und Erfrieren in Notsituationen
  • Gesundheitsschäden nach Schutzimpfungen und Infektionen trotz Schutzimpfung
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden inkl. Druckkammerkosten in unbegrenzter Höhe
  • Lebensmittelvergiftungen, ein Oberschenkelhalsbruch, Höhenkrankheit
  • Mitversicherung von akuten Infektionskrankheiten

Außerdem bietet ApoSecura in der Variante ‚Dread Disease‘ einen Extra-Schutz bei schweren Krankheiten. Dabei tritt der Versicherungsfall mit der Diagnose der Krankheit ein und die Kapitalleistung steht sofort zur Verfügung. Sie wird auch dann ausgezahlt, wenn sich die versicherte Person wieder erholt hat und ihrer Arbeit nachgehen kann. Diese mit Aufpreis verbundene Tarifvariante betrifft folgende Erkrankungen: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenversagen, Erblindung, Berufsbedingte HIV-Infektionen, HIV-Infektionen infolge einer Bluttransfusion, Transplantation eines Hauptorgans, Operation der Herzklappe, Operation der Aorta, Bypass-Operationen, Kinderlähmung (Poliomyelitis).

Natürlich kann auch eine private Unfallversicherung im Rahmen eines Apothekenbetriebs abgeschlossen werden. Und das zu meist deutlich günstigeren Prämien. Zusätzlich können in so einen betrieblichen Vertrag zur Unfallversicherung auch Mitarbeiter mit einbezogen werden. Das fördert die Motivation und stärkt die Identifikation der Mitarbeiter mit der Firma. Für die betriebliche und private Unfallversicherung von ApoRisk bestehen Rahmenverträge mit verbesserten Konditionen für Mitglieder von bestimmten Apothekenkammern und Verbänden. 



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