Hackerangriffe sind laut Bundeskriminalamt breit gefächert. In Apotheken betreffen sie heute nicht nur elektronische Übergriffe auf das Apothekensystem, wie den Identitätsdiebstahl (das Phishing) von Zugangsdaten oder Onlinebezahlmethoden. Auch digitale Erpressung und das Einschleusen von Schadsoftware sind möglich.
Insbesondere wählen Cyberkriminelle beim deutschen Mittelstand – also Apotheken und Apothekenkooperationen – die getarnte E-Mail als trojanisches Pferd. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag des GDV im Mai 2018 kam zu dem Ergebnis: „59 Prozent der erfolgreichen Cyper-Angriffe erfolgten über Anhänge oder Links in der elektronischen Post.“
Für Apotheken sind jedoch auch Dritt-Schadensansprüche zu bedenken, wenn die Datensicherheit ihrer Kunden und Mitarbeiter gefährdet wurde. Seit der EU-Datenschutzänderung haften Apothekeninhaber besonders für die Verletzung der Datenschutzrechte ihrer Kunden und Mitarbeiter. Unerheblich ist dabei, ob es sich um ein unwissentliches Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Apothekenleitern handelte.
Spätestens seit der weltweiten Cyberattacke durch die Erpressersoftware "WannaCry" ist es allen bewusst: Unternehmen jeglicher Art und Größe sind durch Hackerangriffe bedroht. Das Risiko ist nicht zu unterschätzen. Drei Viertel aller Unternehmen waren in der Vergangenheit schon einem solchen Angriff ausgesetzt. Cyber-Risiken zählen mittlerweile zu den größten Gefahren für Unternehmen. Die Cyber-Police setzt hier an und bietet ab dem 01. Mai 2018 kleinen oder großen Apothekenbetrieben eine geeignete Absicherung.
Über den bisher üblichen Versicherungsschutz sind die vielen neuen Risiken nicht gedeckt. Apothekerinnen und Apotheker können sich aber mit der Cyber-Police optimal gegen die Auswirkungen von Cyber-Vorfällen absichern. Das umfasst alle Vermögensschäden, die durch Verletzungen der Informationssicherheit entstanden sind. Apothekenbetriebe erhalten umfassenden, bedarfsgerechten Versicherungsschutz in einer Police. Den passenden Support bietet eine Assistance-Hotline, die an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung steht.
Die Cyber-Police bietet Absicherung von Folgekosten aus Cyber-Schadenfällen. Dies sind z.B. die Forensikkosten, die für die Ursachenermittlung entstehen, aber auch Kosten für Krisenkommunikation und PR-Maßnahmen.
Außerdem ist die Cyber-Drittschadendeckung (Haftpflicht) abgesichert. Dieser Schutz dient der Befriedigung oder der Abwehr von Schadenansprüchen Dritter bei Verletzung der Informationssicherheit. Hier sind einige Erweiterungen inklusive, z.B. E-Paymentkosten (Ansprüche der E-Payment-Serviceprovider) oder Rechtsverteidigungskosten bei Straf-, Ordnungswidrigkeits- oder sonstigen behördlichen Verfahren. Daneben umfasst das neue Produkt zusätzlich noch eine Cyber-Eigenschadendeckung. Dieser Teil sichert eine Betriebsunterbrechung ab sowie die Wiederherstellung von Daten und Programmen.
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