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Rechtsschutzversicherung

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Ausgewählter Versicherungsschutz

Unbegrenzte Versicherungssumme beim Schadenersatz-Rechtsschutz wegen Personenschäden einschließlich der sich aus den Personenschäden ergebenden Vermögensschäden und ansonsten für eine Versicherungssumme von 1 Mio. € je Rechtsschutzfall; Strafkaution im Ausland zahlen wir darlehensweise bis zu einem Betrag von 200.000 €, die auf die Versicherungssumme angerechnet werden. Bei Überseereisen beträgt die Versicherungssumme 200.000 €.

  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Berufs-Rechtsschutz inklusive Vertragsrechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter
  • Update-Garantie

Selbstbeteiligung 0, 150, 250, 500 oder 1000 Euro
Vertragslaufzeit 1 Jahr

Die Leistungsdetails

Versicherte Bereiche

Versicherungsumfang

Versicherungssumme






In Europa: Unbegrenzt bei der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Personen- und von Sachschäden, ansonsten 1 Mio. € je Rechtsschutzfall

Außerhalb Europas: 200.000 € je Rechtsschutzfall

Strafkaution

200.000 € je Rechtsschutzfall

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz:

Mitversichert

Vertrags-Rechtsschutz Im Privatbereich:

Mitversichert außergerichtlich und im Gerichtsverfahren.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:

Mitversichert

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im betrieblichen Bereich:

In Ausübung der selbstständigen Tätigkeit: Mitversichert im Gerichtsverfahren.

Vertrags-Rechtsschutz für Hilfs- und Investitionsgeschäfte:



Im Zusammenhang mit Hilfs- und Investitionsgeschäften sowie bei Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen auch außergerichtlich.

Rechtsschutz im Bereich Wettbewerbsrecht:

Nicht versichert

Rechtsschutz bei Vertragsmaßnahmen der GKV wegen unwirtschaftlichen Abgabe von Arzneimitteln:

Mitversichert bis zu einer Höchstentschädigung von 1.000 € je Rechtsschutzfall; kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Erweiterter Straf-Rechtsschutz für den privaten Bereich und bei der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten:


Mitversichert über den Spezial-Straf-Rechtsschutz (auch Vorsatzdelikte). Bei rechtskräftiger Vorurteilung wegen Vorsatzes kein Regress, wenn das Verfahren mit einem Strafbefehl endet.

Berufliche Vertreter (vom VN bestimmt):

Mitversichert nach vorheriger Absprache mit dem Versicherer.

Selbst genutzte Räume:




Alle selbst bewohnten Wohneinheiten und –grundstücke und alle selbstgenutzten Geschäftsräume und –grundstücke in Deutschland sind pauschal mitversichert (keine Mietobergrenze!)

Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz:









Im Privatbereich und als Arbeitnehmer: Mitversichert im Widerspruchsverfahren und im Gerichtsverfahren.

In Ausübung der selbstständigen Tätigkeit: Mitversichert im Widerspruchsverfahren und im Gerichtsverfahren in den Bereichen Gewerberecht, Handwerksrecht und Zulassungsrecht freie Berufe.

Regress-Rechtsschutz:




Mitversichert im außergerichtlichen Verfahren (Höchstentschädigung 750 € je Rechtsschutzfall; kein Abzug der Selbstbeteiligung) und im Gerichtsverfahren.

Versicherungsvertrags-Rechtsschutz:


Mitversichert außergerichtlich und im Gerichtsverfahren (privat und in Ausübung der selbstständigen Tätigkeit)

Weltweiter Versicherungsschutz:

24 Monate

Mediation – außergerichtliche Konfliktlösung:





Mitversichert. Kostenübernahme bis 2.000 € je Mediation (1.000 € im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht), maximal 4.000 € im Kalenderjahr (2.000 € im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht). Kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Dienstreise-Rechtsschutz für dienstlich durch den Arbeitgeber angewiesene Fahrten mit dem eigenen KFZ:

Mitversichert


Versicherungsschutz für Vorverfahren im Sozialgerichts-Rechtschutz:



Im Privatbereich: Mitversichert

In Ausübung der selbstständigen Tätigkeit: nicht versichert (Ausnahme: Regress-Rechtsschutz siehe oben)

Rechtsschutz im kollektiven Arbeits- und Dienstrecht:

Mitversichert

AGG – Antidiskriminierungs-Rechtsschutz:

Mitversichert

Verwaltungs-Rechtsschutz als Apotheker für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Gewerberecht, Handwerksrecht und Zulassungsrecht freier Berufe:

Mitversichert




Beratungs-Rechtsschutz in privaten Bausachen:

Mitversichert im Rahmen der Telefonischen Rechtsberatung

Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen:


Mitversichert; Kostenübernehme bis 300 € je Rechtsschutzfall (auch in Ausübung der selbstständigen Tätigkeit); kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Rechtsschutz Betreuungsverfahren:


Mitversichert, Kostenübernahme bis 1.000 € je Rechtsschutzfall; kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Eltern im gemeinsamen Haushalt:

Mitversichert

Private Luft- und Wasserfahrzeuge bis Neuwert:

Mitversichert ohne Neuwertbegrenzung

Angestrebte Aufhebung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber:

Mitversichert,
bis 1.000 € je Rechtsschutzfall; kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-,
Lebenspartnerschafts- und Erbrecht:

Mitversichert,
bis 1.000 € je Rechtsschutzfall; kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Im Zusammenhang mit der selbst bewohnten privaten Wohneinheit: Streit wegen Anliegerbeiträge und Erschließungskosten:

Mitversichert



Opfer-Rechtsschutz als Opfer von Gewaltstraftaten in Deutschland = Aktiver Straf-Rechtsschutz

Mitversichert


Versicherungsschutz für Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten:


Im Privatbereich und als Arbeitnehmer: Mitversichert

In Ausübung der selbstständigen Tätigkeit: nicht versichert

Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für private Versicherungen:

Mitversichert

Daten-Rechtsschutz im beruflichen Bereich:

Mitversichert ab Gerichtsverfahren

Online-(Internet)-Vertrags-Rechtsschutz:





Mitversichert (im beruflichen Bereich ab Gerichtsverfahren, bei Hilfsgeschäften auch außergerichtlich)

Keine Online-Rechtsberatung bei Kapitalanlagestreitigkeiten

Webcheck:

Nicht versichert

Bei Fahrzeugschaden im Ausland: Kostenübernahme eines ausländischen Sachverständigen:

Mitversichert


Übersetzungskosten bei Verfahren im Ausland:

Mitversichert (beim Spezial-Straf-Rechtsschutz auch Übernahme von Dolmetscherkosten)

Kostenschutz als Arbeitgeber für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse:

Mitversichert


Nachhaftung für Fälle, die nach Berufsaufgabe eintreten:

3 Jahr

Wartezeiten:

Keine Wartezeiten beim Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, beim Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, beim Opfer-Rechtsschutz, beim Spezial-Straf-Rechtsschutz und beim Versicherungsvertrags-Rechtsschutz. Auch keine Wartezeit, wenn das Risiko bisher anderweitig versichert war und dann im unmittelbaren Anschluss bei der Concordia versichert wird. Im Verkehrsbereich bestehen grundsätzlich keine Wartezeiten. In alle anderen Fällen besteht ein dreimonatige Wartezeit. 

Telefonische Rechtsberatung:

Mitversichert, auch in nicht versicherten Bereich.

Selbstbeteiligung:

Im Vertrag vereinbarte SB.

Die Besonderheiten

Einfach wechseln

Sie haben bereits einen Rechtsschutz und möchten zu uns wechseln? Kein Problem, wir rechnen die Beiträge bis zum Ablauf der Vorversicherungen an. Ihr Vorteil: Von den Leistungen unseres Rechtsschutzes profitieren Sie sofort.

 

InnovationsGarantie

Die ApoRisk bietet die langfristige Sicherheit, Sie perfekt zu beraten. Bei Einführung einer neuen Produktgeneration erhalten Sie mit der Leistungs-Update-Garantie automatisch die verbesserten Leistungen – ohne dafür einen Cent mehr zu bezahlen.

Die Prämien

Die Mitarbeiter Anzahl ihrer Apotheke bildet die Grundlage der Prämien.

Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl sind ausschließlich die pharmazeutischen Mitarbeiter zu berücksichtigen.

Für den oben beschriebenen Versicherungsschutz berechnen wir folgende Beiträge inkl. Steuer (ohne Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall):

 

Ohne beschäftigen Personen pauschal

1.100,70 €

1 – 3 beschäftigen Personen pauschal

1.204,20 €

4 – 6 beschäftigen Personen pauschal

1.336,60 €

7 – 10 beschäftigen Personen pauschal

1.800,90 €

11 - 15beschäftigen Personen pauschal

2.320,20 €

16 - 20 beschäftigen Personen pauschal

2.881,80 €

21 - 30 beschäftigen Personen pauschal

3.345,30 €

31 - 40 beschäftigen Personen pauschal

4.082,40 €

41 - 50 beschäftigen Personen pauschal

5.281,20 €

 

Versicherungsschutz besteht im privaten Lebensbereich für einen Apothekeninhaber. Für die Mitversicherung jedes weiteren Inhabers ist ein Zuschlag zu berechnen.

Zuschlag je weiteren ApothekenInhaber 287,10 €


Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung vermindern sich alle oben genannten Beiträge wie folgt:

150 € Selbstbeteiligung:

-25,0 %

250 € Selbstbeteiligung:

-40,0 %

500 € Selbstbeteiligung:

-50,0 %

750 € Selbstbeteiligung:

-55,0 %

 

Hinweis zur Beitragsberechnung:

Der namentlich genannte Inhaber des Betriebes und die mittätigen Familienangehörigen bleiben bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt. Als 1 Beschäftigter zählen

4 Teilzeitarbeiter (bis 20 Wochenstunden je Teilzeitkraft), 4 geringfügig Beschäftigte, 4 Aushilfen, 4 Heimarbeiter, 2 Saisonarbeiter, 2 Leiharbeiter und 2 Auszubildende.

Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl sind ausschließlich die pharmazeutischen Mitarbeiter zu berücksichtigen.

Die genannten Beiträge sind Jahresbeiträge und enthalten derzeit 19 % Versicherungsteuer. Nebengebühren werden nicht erhoben.

Angaben Versicherungsnehmer

Herr  Frau

*

*

*

Bitte um Rückruf

Zusätzliche Vertragsdaten


Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.


Hiermit nehme ich ihren Vorschlag an und beantrage den Abschluss des Vertrages.



Informationen zum Datenschutz.

Bei der elektronischen Speicherung von Daten, werden von uns die Richtlinien des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) beachtet. Zum 01.07.1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft. Danach dürfen unter anderem personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Person gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Durch betätigen der Eingabeschaltflächen "Abschicken" oder "Senden" in unseren Formularen erklären Sie sich damit einverstanden.

Sie haben ein Recht auf jederzeitigen Widerruf dieser Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gemäß § 3 Abs. 6 des (TDDSG) Teledienstedatenschutz-Gesetzes.

Alle Informationen die wir erhalten, werden nur in unserem Hause bearbeitet, eine Weitergabe an Dritte erfolgt, wenn überhaupt, nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen.
Es findet bei uns kein Adressenhandel bzw. auch kein Adressenverkauf statt!

Das garantiere ich als Geschäftsführerin der ApoRisk GmbH
Roberta Günder

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Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

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