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Privat oder betrieblich „riestern"?



Die Riester-Förderung können Sie für den Aufbau einer Betriebsrente oder für eine private Vorsorge nutzen. Bedenken Sie dabei:


1. Ihr persönlicher Verwaltungsaufwand ist bei beiden Vorsorgewegen unterschiedlich hoch.

Solange Sie beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt bleiben, kann Ihr Zeitaufwand bei einer betrieblichen Altersversorgung geringer als bei einer privaten Vorsorge sein. In der Regel kümmert sich der Arbeitgeber um die Verwaltung. Wenn Sie häufiger die Arbeitsstelle wechseln, kann sich das umkehren.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Personalvertretung.


2. Achten Sie auf die Höhe der Verwaltungskosten!

Bei einer betrieblichen Altersversorgung fallen die Verwaltungskosten meist geringer aus als bei einer privaten Altersvorsorge. Erfragen Sie die Höhe der Verwaltungskosten deshalb immer in Euro-Beträgen. Ihre Ansprechpartner:

Ihr Arbeitgeber, die Personalvertretung, die Anbieter von privaten Vorsorgeprodukten.


3. Ihre persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind bei einer betrieblichen Altersvorsorge geringer als bei einer privaten.

Wenn Sie betrieblich „riestern", können Sie nur die Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, die Ihr Arbeitgeber für eine Betriebsrente anbietet. Das heißt, der Durchführungsweg beziehungsweise die Form der Kapitalanlage, mit der Ihre Betriebsrente aufgebaut wird, sind festgelegt. Auch der Umfang der Versorgung, ob beispielsweise Leistungen an Hinterbliebene oder im Fall einer Erwerbsminderung gezahlt werden, steht meist fest.

Für die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bekommen Sie keine Riester- Förderung, wenn Sie nicht unmittelbar förderberechtigt sind - also beispielsweise, wenn Sie sich nach Ablauf der Kindererziehungszeit weiterhin beurlauben lassen. In der privaten Altersvorsorge können Sie dagegen einen vom Ehepartner abgeleiteten Zulagenanspruch haben, ohne selbst Beiträge zahlen zu müssen.

In der betrieblichen Altersversorgung gibt es keine „Wohnriester"-Förderung. Die private Altersvorsorge lässt Ihnen einen größeren Gestaltungsspielraum. Sie sollten jedoch bedenken, dass bestimmte Gestaltungen Ihres Vorsorgevertrages durch risikospezifische Beiträge - beispielsweise für Leistungen bei Invalidität trotz Vorerkrankungen - teuer werden können.

Ihre Ansprechpartner: Ihr Arbeitgeber, Ihre Personalvertretung und die Anbieter von Vorsorgeprodukten.


4. Von einer Betriebsrente müssen Sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Von Renten aus privaten Riester-Verträgen müssen Sie dies nicht tun.



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