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  • ApoRecht® SORGLOS Rechtsschutz
    ApoRecht® SORGLOS Rechtsschutz
    ApoRecht® | Systematisierte Liste von Einzelpunkten.

Apothekenversicherung
Deckungsübersicht - ApoRecht® SORGLOS Rechtsschutz



Es handelt sich hierbei nur um eine Kurzübersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ApoRecht-Police. Durch bedarfsgerechte Ergänzungen kann der Versicherungsschutz individuell erweitert werden.


Versicherte Bereiche

Versicherungsumfang

Sorglos-Rechtsschutz für selbständige Apotheker

Versicherungssumme

In Europa: Unbegrenzt bei der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Personen- und von Sachschäden, ansonsten 2 Mio. € je Rechtsschutzfall

Außerhalb Europas: 200.000 € je Rechtsschutzfall

Strafkaution

200.000 € je Rechtsschutzfall

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz:

Mitversichert

Vertrags-Rechtsschutz Im Privatbereich:

Mitversichert außergerichtlich und im Gerichtsverfahren.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:

Mitversichert

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im betrieblichen Bereich:

In Ausübung der selbstständigen Tätigkeit: Mitversichert im Gerichtsverfahren.

Vertrags-Rechtsschutz für Hilfs- und Investitionsgeschäfte:

Im Zusammenhang mit Hilfs- und Investitionsgeschäften sowie bei Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen auch außergerichtlich.

Rechtsschutz im Bereich Wettbewerbsrecht:

Versichert ist die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Deutschland bei Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht (Recht des unlauteren Wettbewerbs gemäß UWG). Auch die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist versichert.

Die Kostenübernahme je Rechtsschutzfall und Versicherungsjahr beläuft sich auf 10.000 €; es gilt eine Selbstbeteiligung von 1.000 € je Rechtsschutzfall.

Rechtsschutz bei Vertragsmaßnahmen der GKV wegen unwirtschaftlichen Abgabe von Arzneimitteln:

Mitversichert bis zu einer Höchstentschädigung von 1.000 € je Rechtsschutzfall; kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Erweiterter Straf-Rechtsschutz für den privaten Bereich und bei der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten:

Mitversichert über den Spezial-Straf-Rechtsschutz (auch Vorsatzdelikte). Bei rechtskräftiger Vorurteilung wegen Vorsatzes kein Regress, wenn das Verfahren mit einem Strafbefehl endet.

Berufliche Vertreter (vom VN bestimmt):

Mitversichert nach vorheriger Absprache mit dem Versicherer.

Selbst genutzte Räume:

Alle selbst bewohnten Wohneinheiten und –grundstücke und alle selbstgenutzten Geschäftsräume und –grundstücke in Deutschland sind pauschal mitversichert (keine Mietobergrenze!)

Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz:

Im Privatbereich und als Arbeitnehmer: Mitversichert im Widerspruchsverfahren und im Gerichtsverfahren.

In Ausübung der selbstständigen Tätigkeit: Mitversichert im Widerspruchsverfahren und im Gerichtsverfahren in den Bereichen Gewerberecht, Handwerksrecht und Zulassungsrecht freie Berufe.

Regress-Rechtsschutz:

Mitversichert im außergerichtlichen Verfahren (Höchstentschädigung 1.000 € je Rechtsschutzfall; kein Abzug der Selbstbeteiligung) und im Gerichtsverfahren.

Versicherungsvertrags-Rechtsschutz:

Mitversichert außergerichtlich und im Gerichtsverfahren (privat und in Ausübung der selbstständigen Tätigkeit)

Weltweiter Versicherungsschutz:

24 Monate

Mediation – außergerichtliche Konfliktlösung:

Mitversichert. Kostenübernahme bis 2.000 € je Mediation (1.000 € im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht), maximal 4.000 € im Kalenderjahr (2.000 € im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht). Kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Dienstreise-Rechtsschutz für dienstlich durch den Arbeitgeber angewiesene Fahrten mit dem eigenen KFZ:

Mitversichert

Versicherungsschutz für Vorverfahren im Sozialgerichts-Rechtschutz:

Im Privatbereich: Mitversichert

In Ausübung der selbstständigen Tätigkeit: nicht versichert (Ausnahme: Regress-Rechtsschutz siehe oben)

Rechtsschutz im kollektiven Arbeits- und Dienstrecht:

Mitversichert

AGG – Antidiskriminierungs-Rechtsschutz:

Mitversichert

Verwaltungs-Rechtsschutz als Apotheker für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Gewerberecht, Handwerksrecht und Zulassungsrecht freier Berufe:

Mitversichert

Beratungs-Rechtsschutz in privaten Bausachen:

Mitversichert im Rahmen der Telefonischen Rechtsberatung

Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen:

Mitversichert; Kostenübernehme bis 300 € je Rechtsschutzfall (auch in Ausübung der selbstständigen Tätigkeit); kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Rechtsschutz Betreuungsverfahren:

Mitversichert, Kostenübernahme bis 1.000 € je Rechtsschutzfall; kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Eltern im gemeinsamen Haushalt:

Mitversichert

Private Luft- und Wasserfahrzeuge bis Neuwert:

Mitversichert ohne Neuwertbegrenzung

Angestrebte Aufhebung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber:

Mitversichert,
bis 1.000 € je Rechtsschutzfall; kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-,
Lebenspartnerschafts- und Erbrecht:

Mitversichert,
bis 1.000 € je Rechtsschutzfall; kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Im Zusammenhang mit der selbst bewohnten privaten Wohneinheit: Streit wegen Anliegerbeiträge und Erschließungskosten:

Mitversichert

Opfer-Rechtsschutz als Opfer von Gewaltstraftaten in Deutschland = Aktiver Straf-Rechtsschutz

Mitversichert

Versicherungsschutz für Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten:

Im Privatbereich und als Arbeitnehmer: Mitversichert

In Ausübung der selbstständigen Tätigkeit: nicht versichert

Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für private Versicherungen:

Mitversichert

Daten-Rechtsschutz im beruflichen Bereich:

Mitversichert ab Gerichtsverfahren

Online-(Internet)-Vertrags-Rechtsschutz:

Mitversichert (im beruflichen Bereich ab Gerichtsverfahren, bei Hilfsgeschäften auch außergerichtlich)

Webcheck:

Nicht versichert

Bei Fahrzeugschaden im Ausland: Kostenübernahme eines ausländischen Sachverständigen:

Mitversichert

Übersetzungskosten bei Verfahren im Ausland:

Mitversichert (beim Spezial-Straf-Rechtsschutz auch Übernahme von Dolmetscherkosten)

Kostenschutz als Arbeitgeber für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse:

Mitversichert

Nachhaftung für Fälle, die nach Berufsaufgabe eintreten:

3 Jahr

Wartezeiten:

Keine Wartezeiten beim Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, beim Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, beim Opfer-Rechtsschutz, beim Spezial-Straf-Rechtsschutz und beim Versicherungsvertrags-Rechtsschutz. Auch keine Wartezeit, wenn das Risiko bisher anderweitig versichert war und dann im unmittelbaren Anschluss bei der Concordia versichert wird. Im Verkehrsbereich bestehen grundsätzlich keine Wartezeiten. In alle anderen Fällen besteht ein dreimonatige Wartezeit. 

Telefonische Rechtsberatung:

Mitversichert, auch in nicht versicherten Bereich.

Selbstbeteiligung:

Es gilt eine Selbstbeteiligung von 400 € je Rechtsschutzfall. Wenn Sie sich für eine Kanzlei entscheiden, die Mitglied in dem Anwaltsnetzwerk APRAXA eG (www.apraxa.de) ist, beträgt die Selbstbeteiligung 200 EUR.

Die Selbstbeteiligung reduziert sich einmalig um 200 Euro für den ersten nach Ablauf von fünf schadenfreien Jahren seit Beginn des Sorglos-Rechtsschutzes gemeldeten Rechtsschutzfall, für den der Rechtsschutzversicherer seine Eintrittspflicht bestätigt hat.


Erstellungsdatum  01.10.2021

Aufgrund der verarbeiteten Daten und der Häufigkeit von Veränderungen kann für deren Richtigkeit, Allgemeingültigkeit, jederzeitige Aktualität und/oder Vollständigkeit keine Gewähr oder Haftung übernommen werden.



Wir empfehlen alternativ,
folgenden pauschalen Rechtsschutz:


Sie wählen nach Ihrem persönlichen Bedarf aus verschiedenen Versicherungsbausteinen und legen Selbstbeteiligung und Umfang der Leistung auf ihre speziellen Anforderungen zugeschnitten fest. 

Sorglos-Rechtsschutz mit Wettbewerbsrecht

 

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