Als unabhängige Versicherungsmakler stellen wir alle Angebote der Versicherer für Sie auf den Prüfstand. Wir untersuchen dabei nicht nur die vordergründigen Aspekte, die oft in den Medien publiziert werden, sondern auch das „Kleingedruckte", das in der werblichen Darstellung so oft unter den Tisch fällt.
Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.
Die Mitarbeiter Anzahl ihrer Apotheke bildet die Grundlage der Prämien.
Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl sind ausschließlich die pharmazeutischen Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Für den oben beschriebenen Versicherungsschutz berechnen wir folgende Beiträge inkl. Steuer:
Ohne beschäftigen Personen pauschal |
449,90 € |
1 – 3 beschäftigen Personen pauschal |
623,70 € |
4 – 6 beschäftigen Personen pauschal |
853,60 € |
7 – 10 beschäftigen Personen pauschal |
1.239,70 € |
11 - 15beschäftigen Personen pauschal |
1.611,50 € |
16 - 20 beschäftigen Personen pauschal |
1.969,00 € |
21 - 30 beschäftigen Personen pauschal |
2.418,90 € |
31 - 40 beschäftigen Personen pauschal |
2.718,10 € |
41 - 50 beschäftigen Personen pauschal |
3.100,90 € |
Versicherungsschutz besteht im privaten Lebensbereich für einen Apothekeninhaber. Für die Mitversicherung jedes weiteren Inhabers ist ein Zuschlag zu berechnen.
Zuschlag je weiteren ApothekenInhaber: 123,00 €
Es gilt eine Selbstbeteiligung von 400 € je Rechtsschutzfall. Wenn Sie sich für eine Kanzlei entscheiden, die Mitglied in dem Anwaltsnetzwerk APRAXA eG (www.apraxa.de) ist, beträgt die Selbstbeteiligung 200 EUR.
Die Selbstbeteiligung reduziert sich einmalig um 200 Euro für den ersten nach Ablauf von fünf schadenfreien Jahren seit Beginn des Sorglos-Rechtsschutzes gemeldeten Rechtsschutzfall, für den der Rechtsschutzversicherer seine Eintrittspflicht bestätigt hat.
Die Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall entfällt außerdem insbesondere
Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung vermindern sich alle oben genannten Beiträge wie folgt:
1.000 € Selbstbeteiligung: |
-20,0 % |
1.500 € Selbstbeteiligung: |
-25,0 % |
2.000 € Selbstbeteiligung: |
-30,0 % |
2.500 € Selbstbeteiligung: |
-35,0 % |
Wenn Sie sich für eine Kanzlei entscheiden, die Mitglied in dem Anwaltsnetzwerk APRAXA eG (www.apraxa.de) ist, wird die Selbstbeteiligung generell halbiert.
Hinweis zur Beitragsberechnung:
Der namentlich genannte Inhaber des Betriebes und die mittätigen Familienangehörigen bleiben bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt.
Als 1 Beschäftigter zählen 4 Teilzeitarbeiter (bis 20 Wochenstunden je Teilzeitkraft), 4 geringfügig Beschäftigte, 4 Aushilfen, 4 Heimarbeiter, 2 Saisonarbeiter, 2 Leiharbeiter und 2 Auszubildende.
Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl sind ausschließlich die pharmazeutischen Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Die genannten Beiträge sind Jahresbeiträge und enthalten derzeit 19 % Versicherungsteuer. Nebengebühren werden nicht erhoben.
Die Beiträge gelten in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira für eine unbegrenzte Versicherungssumme beim Schadenersatz-Rechtsschutz wegen Personenschäden einschließlich der sich aus den Personenschäden ergebenden Vermögensschäden und ansonsten für eine Versicherungssumme von 1 Mio. € je Rechtsschutzfall; Strafkaution im Ausland zahlen wir darlehensweise bis zu einem Betrag von 200.000 €, die auf die Versicherungssumme angerechnet werden. Bei Überseereisen beträgt die Versicherungssumme 200.000 €.
Neben der Möglichkeit, sich im Rechtsschutzfall an einen Anwalt vor Ort zu wenden, erhalten Sie auch über unser bundesweit erreichbares „AnwaltsTelefon" umgehend fachkundige anwaltliche Hilfe, und zwar ausdrücklich auch in nicht versicherten Rechtsangelegenheiten. Je nach Tarif fallen bei Ihnen allenfalls Telefongebühren an.
Sie haben bereits einen Rechtsschutz und möchten zu uns wechseln? Kein Problem, wir rechnen die Beiträge bis zum Ablauf der Vorversicherungen an. Ihr Vorteil: Von den Leistungen unseres Rechtsschutzes profitieren Sie sofort.
Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung für Sie als Apotheker In, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Wir analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen ihn den Tarifstrukturen und unseren Sondervereinbarungen zu und ermitteln daraus den optimalen Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden Versicherungspartner.
Heutzutage ist eine Abmahnung keine Seltenheit mehr. Gerade der Umgang mit modernsten Medien kann dabei zum Problem werden. Lassen Sie sich von uns beraten, damit Sie als Unternehmen nicht in die Kostenfalle geraten.
* Unsere Referenzen weisen wir Ihnen produktbezogen gerne im Einzelnen nach.
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