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Basis-Information

Die Planung eines Auslandsstudiums bringt viele aufregende Möglichkeiten mit sich, aber eine entscheidende Überlegung sollte nicht übersehen werden: der Versicherungsschutz. Studierende, die über eine gesetzliche Krankenkasse versichert sind, verfügen über die europäische Krankenversicherungskarte. Dennoch ist es ratsam, den genauen Umfang des Versicherungsschutzes mit der eigenen Krankenkasse zu besprechen.

Für Studierende, die eine private Krankenversicherung haben, ist eine gründliche Abklärung mit ihrer Versicherung notwendig, um sicherzustellen, dass ausreichender Versicherungsschutz im Ausland gewährleistet ist oder ob eine Zusatzversicherung erforderlich ist.

Da der Versicherungsschutz in vielen Fällen nicht ausreicht, wird dringend empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen, insbesondere für Länder ohne zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen.

Obwohl Studierende der Freien Universität Berlin automatisch und kostenlos unfall- und betriebshaftpflichtversichert sind, gilt dieser Schutz nicht im Ausland. Daher ist es wichtig, für die Dauer des Auslandsaufenthalts weitere Versicherungen abzuschließen, da der Stipendiengeber nicht für eventuelle Schäden haftet.

Zu den wichtigsten Reiseversicherungen zählen die Auslandsreisekrankenversicherung, die die Kosten für medizinische Versorgung und Rückführung im Ausland übernimmt, sowie die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, die bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit oder Tod greifen. Die Reisegepäckversicherung ist weniger entscheidend, es sei denn, hochwertiges Gepäck wird mitgeführt. Die Reiseunfallversicherung ist sinnvoll, wenn kein anderer Unfallschutz besteht, insbesondere bei Reisen mit erhöhtem Risiko.

Die individuellen Bedürfnisse und die Art der Reise sollten bei der Auswahl der Versicherungen berücksichtigt werden, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.

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