Apothekeninhaber sind bereits seit 2002 gesetzlich verpflichtet, angestellte Mitarbeiter und Auszubildende über die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu informieren. Ab dem 1. Januar 2012 wird diese bAV zusätzlich durch einen tariflich vorgeschriebenen Pflichtbetrag vom Apothekeninhaber unterstützt. Die Regelung soll ein Instrument zur stärkeren Mitarbeitermotivation und -bindung sein und eine weitere Verbesserung der Altersbezüge der Apothekenmitarbeiter erreichen. Vereinbart wurde diese Regelung in einem Zusatz zum neuen Tarifvertrag für Apotheken zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und der Apothekergewerkschaft ADEXA. Sie gilt bundesweit für alle Apotheken, bis auf die Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen und mit Ausnahme der Krankenhausapotheken.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die ApothekeninhaberInnen ihren Angestellten jeweils abhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 10 bis 27,50 EUR monatlich zum Gehalt zusätzlich als Betriebsrente zahlen. Diese kann vom Arbeitnehmer aufgestockt werden, indem er einen Teil seines Gehalts als Einzahlung umwandelt. Der umgewandelte Betrag ist von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit und damit staatlich gefördert. Er wird außerdem vom Arbeitgeber mit einen 20-prozentigen Zuschuss unterstützt.
Allerdings, nicht jede betriebliche Altersvorsorge genügt den Anforderungen des Tarifvertrags. Die von der Aporisk GmbH aus Karlsruhe angebotene ‚ApothekenRente' ist eine Direktversicherung im Rahmen eines mit einem Anbieterkonsortium speziell ausgehandelten Gruppen-Rahmenvertrages.
Dass eine betriebliche Altersversorgung auch für den Apotheker entscheidende Vorteile bietet, zeigt eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Towers Watson. Wie sie berichtet, erwarten Personalverantwortliche größerer Unternehmen künftig vermehrt Schwierigkeiten generell Nachwuchs - speziell Talente - zu gewinnen. Ursachen seien eine zunehmende Überalterung der Gesellschaft und die Abnahme der Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland mit einer sinkenden Leistungsfähigkeit sowie einem steigenden Gehaltsniveau. In dem Zusammenhang sei die betriebliche Altersversorgung schon heute ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation, dessen Bedeutung mittelfristig steigen werde. Dabei wirke die betriebliche Altersversorgung in zweierlei Hinsicht. Einerseits werde die bAV in Kombination mit Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeit- oder Teilrentenmodellen noch viel intensiver genutzt werden, um einen finanziell abgefederten Ausstieg aus dem Unternehmen zu ermöglichen und die rentennahen Lebensphasen sowie einen flexiblen Übergang in den Ruhestand zu gestalten. Andererseits könne das Unternehmen mit einer entsprechend flexiblen bAV-Lösung kompetente Mitarbeiter auch länger im Unternehmen halten. Länger kann in dem Fall auch heißen, über das Ruhestandsalter hinaus.
Die von Aporisk angebotene ‚ApothekenRente' kann die betriebliche Altersversorgung erheblich verbessern. Bei einer Gehaltsumwandlung von 100,-- EUR beträgt der Arbeitgeberzuschuss 20,- EUR und der Arbeitgeberbeitrag bei einer Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden 27,50 EUR. Das ergibt die Einzahlung von 147,50 EUR in die Direktversicherung. Da die Gehaltsumwandlung steuer- und sozialversicherungsbefreit ist, liegt der tatsächliche Nettoaufwand je nach Einkommen und Steuerklasse mehr oder weniger stark darunter und kann im günstigen Fall z.B. 50,-- EUR betragen. Weitere Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersversorgung finden Sie hier:
» Die empfohlene Branchenlösung - ApothekenRente
»Fragen und Antworten
Durch den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge wollen die Tarifvertragsparteien ADEXA und ADA (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken) einen Beitrag zur Verbesserung der Altersbezüge von Mitarbeitern in Apotheken leisten, indem sie die Möglichkeit zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge schaffen.
Dieser Tarifvertrag gilt ab 1. Januar 2012 für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen. Er gilt für tarifgebundene Mitarbeiter in öffentlichen Apotheken und für PKA-Auszubildende.
ADEXA-Mitglieder erhalten zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorgeleistung nach § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) von dem Apothekeninhaber einen Beitrag gemäß folgender Staffelung:
Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden |
27,50 € monatlich |
Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden |
22,50 € monatlich |
Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden |
15,00 € monatlich |
Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden |
10,00 € monatlich |
Auszubildende zur / zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten erhalten nach einer Probezeit von maximal vier Monaten |
10,00 € monatlich |
Macht ein tarifgebundener Mitarbeiter von der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung Gebrauch, erhält er einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge von 20 Prozent des umgewandelten Betrags.
Für jede Biografie, für jeden Anspruch, für jeden Apotheker oder Apothekerin das richtige Konzept. Wenn es um Arbeitskraftabsicherung geht, ist ApoRisk der richtige Partner. Ob Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung, ob maßgeschneiderte Branchenlösung oder intelligente Produktkombinationen, ob Rente oder Kapitalleistung, wir haben das perfekte Angebot.
Zur Verbesserung der Altersbezüge von Apothekenmitarbeitern haben die Tarifparteien
ADA und ADEXA den „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter und Auszubildende zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in Apotheken" geschlossen, der zum 01.01.2012 in Kraft treten wird.
Der Tarifvertrag ermöglicht es Ihren Mitarbeitern*, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Durch Ihre finanzielle Unterstützung verbessern Sie nachhaltig die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter.
Die ApothekenRente ist die empfohlene branchenspezifische Lösung der beiden Tarifparteien. Anbieter ist ein Konsortium der Versicherer R+V, Condor - unter der Federführung der R+V.
Die für Sie positiven Nebenwirkungen der ApothekenRente: Zum einen setzen Sie auf die einzige Lösung, die von den Tarifparteien ADA und ADEXA empfohlen wird. Zum anderen profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und dem Know-how von R+V bei der Entwicklung branchenspezifischer Produkte.
Das gibt Ihnen Sicherheit, Ihre Informationspflicht mit der empfohlenen und durchdachten branchenspezifischen Lösung zu betrieblichen Altersvorsorge zu kombinieren.
Der „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter und Auszubildende zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in Apotheken" sieht nicht nur vor, dass Sie Ihren Mitarbeitern einen monatlichen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge gewähren. Er regelt auch die Höhe der Beiträge.
Über den von Ihnen geleisteten Arbeitgeberbeitrag hinaus kann sich Ihr Mitarbeiter freiwillig für eine zusätzliche Entgeltumwandlung entscheiden.
Für diese zusätzliche Entgeltumwandlung erhält Ihr Mitarbeiter dann noch einmal einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von pauschal 20 % auf den freiwillig gewählten Betrag.
Dadurch geben Sie im Ergebnis Ihre Sozialversicherungsersparnis aus den Lohnnebenkosten an Ihren Mitarbeiter weiter. Gleichzeitig positionieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber.
Basisbeitrag - + |
Freiwillige Entgeltumwandlung + |
Arbeitgeberzuschuss = |
ApothekenRente |
Der neue Tarifvertrag ist eine Win-win-Situation für alle Beteiligten: Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Das Besondere an der ApothekenRente ist ihre Wechselwirkung. Sie bietet sowohl Ihnen als Arbeitgeber als auch Ihren Mitarbeitern Vorteile.
Als Arbeitgeber halten Sie mit der ApothekenRente zahlreiche Trümpfe in der Hand:
Und auch Ihre Arbeitnehmer profitieren erheblich von der ApothekenRente:
Von dem Tarifvertrag profitieren Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazie- und Diplompharmazieingenieure, Apothekenassistenten, pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, Apothekenhelfer und -facharbeiter, pharma- pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten.
Räumliche Ausnahme: Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen.
Als Durchführungsweg wurde die Direktversicherung gewählt. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: einfach, sicher und verwaltungsarm. Mit der Direktversicherung schließen Sie auf das Leben Ihres Angestellten einen Versicherungsvertrag ab, d. h., Ihr Mitarbeiter - und in der Folge seine Hinterbliebenen - sind bezugsberechtigt.
Eine unmittelbare Auszahlung Ihres Arbeitgeberbeitrags an Ihre Mitarbeiter ist nicht zulässig. Dies gilt nicht für Arbeitnehmer ab 55 Jahren. Für sie ist eine Auszahlung mit dem Gehalt möglich.
Mit dieser von den Tarifparteien ADA und ADEXA empfohlenen ApothekenRente setzen Sie auf ein optimal abgestimmtes Produkt. So verbinden Sie Ihre Pflicht als Arbeitgeber, Ihre Mitarbeiter über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge und die tariflichen Rahmenbedingungen zu informieren, mit der überzeugenden Kür eines hervorragenden Produktes. Für weiterführende Informationen sowie alle Details über Abschlussmöglichkeiten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Absicherung Ihrer Angestellten ist das eine, Ihre private Altersvorsorge das andere. Informieren Sie sich am besten jetzt über die Möglichkeit, die optimal zu Ihnen ganz persönlich passt.
» Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter
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» Prospekt GDV - Die Lebens-und Rentenversicherung
» Versicherungslexikon Lebensversicherung
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