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  • Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs
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    ApoRecht® Police | Das Recht des unlauteren Wettbewerbs
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Das Wettbewerbsrecht umfasst
das Recht des unlauteren Wettbewerbs



Das Lauterkeitsrecht ist im deutschen Recht ein Teil des Wettbewerbsrechts. Der Begriff ist eine zusammenfassende Bezeichnung für die gesetzlichen Regelungen gegen verschiedene Arten unlauteren Verhaltens im wirtschaftlichen Wettbewerb und setzt sich erst in neuerer Zeit durch.

Das Lauterkeitsrecht bildet zusammen mit dem Kartellrecht das Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne.

Geht es dem Kartellrecht um den Schutz des Wettbewerbs vor Selbstaufhebung durch die Wettbewerber, so steht im Lauterkeitsrecht der Schutz des Wettbewerbs vor Verfälschungen durch unlautere geschäftliche Handlungen im Vordergrund.

Nach der von allen Mitgliedstaaten der EU ratifizierten Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) ist jede Wettbewerbshandlung verboten, die den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel zuwiderläuft.

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Unter das Lauterkeitsrecht fallen insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), aber auch der gewerbliche Rechtsschutz, soweit er Immaterialgüter wie Erfindungen und eingetragene Marken im Patent- und Markenrecht vor unzulässiger (unlauterer) Ausbeutung durch Nichtberechtigte schützt. Es gibt jedoch wesentliche strukturelle Unterschiede. So werden im gewerblichen Rechtsschutz bestimmte Ausschließlichkeitsrechte, wie Patente oder Marken als (immaterielles) Eigentum geschützt, während es im UWG darum geht, bestimmte Verhaltensweisen einzelner Unternehmen im Absatz- oder Nachfragewettbewerb als unlauter und damit unzulässig zu verbieten. Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz nach dem UWG ergänzt den gewerblichen Rechtsschutz.

Zur Umsetzung der am 11. Mai 2005 in Kraft getretenen Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarkt wurde in Deutschland aber beispielsweise auch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen vom 29. Juli 2009 geschaffen (BGBl. I S. 2413). Dieses Gesetz dient dem Schutz von Verbrauchern vor unerlaubter Telefonwerbung. Neben Vorschriften des UWG wurden auch Vorschriften im BGB (Stärkung des Widerrufsrechts bei besonderen Vertriebsformen) und im Telekommunikationsrecht geändert.


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Werbung und Wettbewerbsrecht


Wettbewerbsrecht von A-Z:

Das Wettbewerbsrecht umfasst im deutschen Recht das Recht des unlauteren Wettbewerbs (das Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das Kartellrecht).

 

A
Abmahnung (allgemein)
Abmahnung (Reaktion auf eine erhalt ene Abmahnung)
Adressbuchschwindel
Aggressive Werbung
Alterswerbung
Anonyme Werbung
Anschwärzen von Mitbewerbern

B
Behinderungswettbewerb
Belästigende Werbung
Bevorratung
Briefkastenwerbung

C
Ciffrewerbung

D
Druckausübung

E
E-mail-Werbung
Einigungsstelle
Einstweilige Verfügung

F
Fäschungen
ungebetene Fax-Zusendung (Fax-Spam)
Fernabsatz

G
Gefühlsbetonte Werbung
Geschäftliche Handlung
Gesundheitswerbung
Gewinnspiel
Gratisverlosung
Gütesiegel
Gutschein

H
Herabsetzung von Mitbewerbern
Herkunftswerbung

I
Imagewerbung
Informationspflichten
Internet
Irreführende Werbung
Irreführung durch Unterlassen

K
Kinderwerbung
Kopplungsangebot

L
Lockvogelangebot

M
Mondpreiswerbung
Musterschreiben

P
Preisausschreiben

Preisauszeichnung
Preisgegenüberstellung
Preisnachlass (Rabatt)
Preisvergleich
Psychol. Kaufzwang

R
Rabatt (Preisnachlass)

S
Schleichwerbung
Schwarze Liste
Straßenwerbung

T
Telefonnummerwerbung
Telefon-, Telefax-, Telexwerbung
Testergebnisse

U
Umweltwerbung
Unterlassungserklärung
Unverbindliche Preisempfehlung

V
Verbraucher
Vergleichende Werbung
Verkaufsfördermassnahmen

Verlosung
Vertragsstrafe
Vertreterbesuch

W
Wettbwerbsverein
Wettbwerbsrechtlicher Anspruch
Wettbwerbsrechtliche Verfahren

Z
Zahlungstipps
Zugabe




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