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Das Sterbegeld ist eine Geldleistung, die die Aufwendungen der Bestattung eines Verstorbenen ersetzen soll. Es war bis 2004 insbesondere eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen und ist dort im Laufe der Zeit immer mehr reduziert und schließlich ganz abgeschafft worden, besteht bisher aber noch in der Beamtenversorgung fort.
Die Sterbegeldversicherung nimmt den Hinterbliebenen finanzielle Lasten.
Am häufigsten wird die Sterbegeldversicherung eingesetzt, um den Hinterbliebenen die finanziellen Lasten einer angemessenen Bestattung abzunehmen, manchmal auch um sicherzustellen, dass die Hinterbliebenen sich um eine angemessene Bestattung kümmern.
Da die Sterbegeldversicherung oft ohne Gesundheitsfragen auskommt, kann diese insbesondere auch von Personen mit schweren Erkrankungen genutzt werden und zwar auch dann, wenn der Zeitpunkt des Todes bedauerlicherweise schon in greifbarer Nähe ist.
Für schwer erkrankte Familienväter oder -mütter stellt die Sterbegeldversicherung somit oft die einzige und sehr wichtige Möglichkeit dar, den Hinterbliebenen noch einen Schutz zukommen zu lassen.
Die Summe die maximal über Sterbegeldversicherungen vereinbart werden darf liegt bei 25.000 Euro. Diese Summe darf über sämtliche vereinbarte Sterbegeldversicherungen nicht überschritten werden.
Besonders wichtig sind in der Sterbgeldversicherung die Wartezeiten. In der Regel wird die Leistung erst erbracht, wenn ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren vor dem Tod vergangen ist.
Viele Versicherer bieten jedoch Leistungsstaffelungen an, die bei einem Versterben während dieses Zeitraums die Beiträge oder sogar bereits Teile der Leistung ausbezahlen.
Gerade für Versicherungsnehmer mit schweren Erkrankungen sollte daher besonders auf diese Staffel geachtet werden.
Soweit Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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