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Die Altersvorsorge umfasst sämtliche Maßnahmen, die eine Person während ihres Erwerbslebens trifft, um ihren Lebensunterhalt im Alter zu sichern, ohne dabei ihren Lebensstandard einschränken zu müssen. Dies kann durch verschiedene Mittel erreicht werden, darunter betriebliche Altersvorsorge, private Vorsorge, staatlich geförderte Vorsorge und staatlich nicht geförderte Vorsorge.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine wichtige Säule der Alterssicherung und beinhaltet Versorgungszusagen seitens des Arbeitgebers. Sie wird durch das Betriebsrentengesetz geregelt und kann in Form von Direktzusagen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen oder Direktversicherungen durchgeführt werden. Arbeitnehmer haben oft das Recht auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, was Steuervorteile mit sich bringt. Die Regelungen zur Sicherung der Ansprüche bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis wurden in den letzten Jahren verbessert, jedoch besteht immer noch das Risiko des Anspruchsverlustes.
Die private Vorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren und bietet dem Sparer die Möglichkeit, individuell für den Ruhestand vorzusorgen. Hierbei kann zwischen verschiedenen Anlageformen gewählt werden, wie beispielsweise Rentenversicherungen, Banksparplänen, Fondspolicen oder Direktinvestitionen in Aktien- und Rentenfonds. Die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einer Kapitalauszahlung liegt oft beim Sparer selbst.
Die staatlich geförderte Vorsorge umfasst die Riester-Rente und die Rürup-Rente. Die Riester-Rente wird durch staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile gefördert und erfordert einen zertifizierten Vertrag. Die Rürup-Rente ist besonders für Selbstständige und Gutverdienende geeignet, bietet jedoch weniger Transparenz bezüglich der Anlagestruktur und ist nicht vererbbar. Beide Formen dienen dazu, das sinkende Rentenniveau zu kompensieren und zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen.
Die Riester-Rente ist eine bekannte Form staatlich geförderter Altersvorsorge in Deutschland. Die staatliche Förderung erfolgt durch Zulagen und steuerliche Vorteile. Um von dieser Förderung zu profitieren, ist es erforderlich, Beiträge in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzuzahlen.
Diese Verträge können von verschiedenen Anbietern wie Versicherungs- und Fondsgesellschaften sowie Bausparkassen angeboten werden. Die Auswahl an Riester-Produkten ist vielfältig und umfasst Rentenversicherungen, Banksparpläne, Fonds-Policen (fondsgebundene Rentenversicherungen) sowie Direktinvestitionen in Aktien- und Rentenfonds (Fondssparpläne).
Die Rürup-Rente ist eine freiwillige Form der Altersvorsorge, die insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdienende geeignet ist. Im Gegensatz zur Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge ist sie für Angestellte weniger relevant.
Eine Besonderheit der Rürup-Rente ist, dass das angesparte Kapital nicht vererbbar ist. Die Rentenzahlungen erfolgen nur bis zum Ableben des Versicherungsnehmers. Stirbt dieser vor Erreichen des vereinbarten Renteneintrittsalters, führt dies zu einem Totalverlust der eingezahlten Beiträge. Eine Möglichkeit zur Absicherung bietet die Vereinbarung von Rückgewährspolicen, die jedoch gesondert vereinbart werden müssen.
Die Renditen der Rürup-Rente hängen stark davon ab, wie lange der Versicherungsnehmer Rentenzahlungen erhält. Um gute Renditen zu erzielen, ist es daher entscheidend, einen langen Rentenbezug zu erleben. Ein Nachteil gegenüber einem direkten Investment in einen Fondssparplan liegt in der geringeren Transparenz der Anlagestruktur der Rentenversicherer, da Versicherungsgesellschaften oft ihre Kostenstruktur nicht vollständig offenlegen.
Die Renditen der Rürup-Rente hängen stark davon ab, wie lange der Versicherungsnehmer Rentenzahlungen erhält. Um gute Renditen zu erzielen, ist es daher entscheidend, einen langen Rentenbezug zu erleben. Ein Nachteil gegenüber einem direkten Investment in einen Fondssparplan liegt in der geringeren Transparenz der Anlagestruktur der Rentenversicherer, da Versicherungsgesellschaften oft ihre Kostenstruktur nicht vollständig offenlegen.
Staatlich nicht geförderte Vorsorgeverträge bieten Flexibilität und ermöglichen einen generationenübergreifenden Vermögensaufbau. Dazu zählen beispielsweise Aktienfonds-Sparpläne, die ohne staatliche Förderung auskommen, jedoch hohe Kostentransparenz erfordern und ein gewisses Verlustrisiko bergen.
Aktienfonds-Sparpläne sind eine Anlageform, bei der das Geld in einen oder mehrere Aktienfonds investiert wird. Diese werden von Banken, Direktbanken und Fondsgesellschaften angeboten. Im Gegensatz zu staatlich geförderten Produkten wie der Riester-Rente erhalten Anleger hier keine staatliche Unterstützung.
Beim Kauf eines Aktienfonds-Sparplans fällt in der Regel ein einmaliger Ausgabeaufschlag an, der für jeden Sparbeitrag gezahlt werden muss. Einige Kapitalanlagegesellschaften gewähren jedoch langjährigen Kunden erhebliche Nachlässe auf diese Gebühr. Auch bei Umschichtungen während der Laufzeit können Ausgabeaufschläge anfallen, was zu zusätzlichen Kosten führen kann.
Zusätzlich zu den Ausgabeaufschlägen fallen jährliche Verwaltungsgebühren an, die auf das angesparte Kapital erhoben werden. Diese Gebühren sind in der Total Expense Ratio (TER) enthalten, jedoch nicht die Transaktionskosten, die durch das Umschichten von Aktienpositionen innerhalb des Fonds entstehen können. Einige Online-Banken erheben keine Depotgebühren für Aktienfonds-Sparpläne.
Aktienfonds-Sparpläne bieten zwar höhere Renditechancen, aber auch ein höheres Verlustrisiko, da keine Ablaufleistung garantiert wird. Um den Durchschnittskosteneffekt zu nutzen, ist es wichtig, auch in Zeiten sinkender Kurse konsequent weiter einzuzahlen. Die Berechenbarkeit des Sparergebnisses nimmt jedoch mit zunehmender Laufzeit ab, und es besteht das Risiko eines Totalverlustes.
Trotz dieser Risiken bieten Aktienfonds-Sparpläne eine hohe Kostentransparenz, da Depotgebühren und Ausgabeaufschläge klar in den Preisverzeichnissen der Anbieter aufgeführt sind.
Neben den genannten Formen kann auch der Erwerb von Immobilienbesitz zur Altersvorsorge beitragen. Selbstnutzung des erworbenen Wohnraums oder Vermietung an Dritte können hierbei eine Rendite darstellen. Auch Investitionen in Immobilienfonds bieten eine Möglichkeit, Kapital zur Absicherung des Alters aufzubauen.
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