Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind. Das sind die Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder, Sachverständigengebühren und Gutachten sowie die Vollstreckungskosten, außerdem die Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte diese Kosten zu tragen hat. Der Versicherer gewährt auch zinslose Darlehen für Strafkautionen. Der Versicherungsschutz gilt uneingeschränkt in Europa und den Mittelmeerstaaten. Nach den neuen Versicherungsbedingungen (ARB 2000) gibt es darüber hinaus - mit einer etwas geringeren Versicherungssumme und bei nicht beruflich bedingten Aufenthalten von bis zu 6 Wochen - weltweiten Versicherungsschutz. Ältere Verträge lassen sich problemlos auf diese neuen Bedingungen umstellen.
Für die verschiedenen Lebensbereiche hält die Rechtsschutzversicherung diese Leistungsbausteine bereit:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Wenn der Versicherte Ansprüche auf Schadenersatz gegen einen Schädiger durchsetzen will.
Arbeits-Rechtsschutz
Wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis kommt.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Etwa bei Mieterhöhungen und Kündigungen oder bei Belästigungen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend gemacht oder abgewehrt werden müssen. Beispiel: Kaufvertrag, Reparaturauftrag, Versicherungsvertrag.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Wenn wegen Steuern oder anderer Abgaben ein Prozess notwendig wird.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Für Prozesse vor dem Sozialgericht, weil beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung nicht angemessen leistet.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Wenn es beispielsweise Ärger um den Führerschein gibt.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Wenn der Versicherte zum Beispiel Beamter ist und ihm ein Dienstvergehen vorgeworfen wird.
Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Wenn man sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen muss.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Wenn der Versicherte sich im Familien- und Erbrecht beraten lässt, z. B. wegen einer Scheidung oder im Erbfall.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.