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Die Maschinenversicherung

 

Eine Maschinenversicherung dient der Absicherung von Unternehmen gegen das Kostenrisiko der Reparatur oder des Ersatzes von beschädigten Maschinen und Anlagen.


Gegenstand der Versicherung

Die Maschinenversicherung bietet nach den Allgemeinen Bedingungen für die Maschinenversicherung (AMB 2011) Schutz gegen „unvorhergesehen eintretende Schäden“ an Maschinen. Die Maschinenversicherung ist eine Allgefahrenversicherung (All-Risks-Police). Die vom Vertrag umfassten Maschinen sind demnach ursachenunabhängig gegen alle potenziellen Beschädigungen versichert, es sei denn, einzelne Gefahren sind ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen. Bei dem Schaden muss es sich um einen Sachschaden handeln.

Versicherungsschutz besteht für alle im Versicherungsvertrag bezeichneten Maschinen(teile) am bezeichneten Versicherungsort.


Versicherungsleistung

Bei einem Teilschaden werden die Wiederherstellungskosten ersetzt, abzüglich des Werts des bei der Reparatur anfallenden Altmaterials und der vereinbarten Selbstbeteiligung. Auch kann der Versicherer einen Abzug „neu für alt“ vornehmen. Ein Teilschaden liegt dann vor, wenn die Wiederherstellungskosten geringer sind als der Zeitwert der beschädigten Maschine. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert abzüglich des durch Abnutzung geminderten Werts. Der Versicherungsnehmer muss die Maschine nicht reparieren lassen, um die Ersatzleistung zu erhalten.

Bei einem Totalschaden ersetzt der Versicherer den Zeitwert abzüglich des Werts des Altmaterials sowie des vereinbarten Selbstbehaltes. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten den Zeitwert der versicherten Sache unmittelbar vor Schadeneintritt übersteigen.



Für eine gute Apothekenversicherung liegt die Messlatte sehr hoch

Worauf muss der Apotheker generell achten, wenn er eine effiziente Absicherung seines Apothekenbetriebes haben möchte? Der Preis ist zwar ein wichtiger Faktor, eine Allrisk-Versicherung wird aber letztendlich aufgrund des angebotenen Leistungsumfangs erworben. Entscheidend sind in der Höhe ausreichende Deckungssummen, wie die 20 Mill. Betriebs- und Berufshaftpflicht und die 5 Mill. Sachsubstanz/Werteabsicherung von Apothekeneinrichtung, Waren, Vorräten, etc., die bei dem PharmaRisk-Konzept die Messlatte sind. Die PharmaRisk-Police kann bis zu ca. 450 einzelne Leistungspunkte enthalten. Wichtig bei der Auswahl ist deshalb, sich nicht mit einfachen Standardpolicen zufrieden zu geben, sondern sich auf das Know-how eines Maklers zu verlassen, der über Jahrzehnte eine Allgefahrenversicherung mit besonderen Leistungspunkten in der Apothekennische entwickelt hat.

Beispielhaft ist folgende Produktlösung:

» Die Allgefahrenversicherung PharmaRisk-FIXUM



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