In Deutschland erleiden jährlich rund acht Millionen Menschen einen Unfall. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit, entweder zu Hause oder beim Sport.
Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich: Es können einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen. Hier greift die private Unfallversicherung.
Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Nur die private Unfallversicherung schützt umfassend vor den oft existenzbedrohenden Folgen eines schweren Unfalls. Sie ist unverzichtbar - und preiswert. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige, auch Hausfrauen oder -männer, tragen das mit einem Unfall verbundene Risiko sogar zu 100 Prozent selbst: Sie sind nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht Berufstätige können in der Regel auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das trifft übrigens auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen oft auch für ältere Berufstätige zu. Die Unfallversicherung ist hier die einzige Alternative: Mit nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung - oft ist gar kein Gesundheits-Check notwendig - schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen.
Man unterscheidet Unfallversicherungen
Unfallversicherungen werden teilweise mit folgenden Zusatzoptionen angeboten
In vielen Fällen werden zusätzliche Leistungen mitversichert
Darüber hinaus unterscheidet sich der konkrete Leistungsumfang der verschiedenen Versicherungsgesellschaften teils erheblich. Vielerorts läßt sich der Versicherungsschutz gegen Prämienerhöhung erweitern. So kann mitunter eine sogenannte Ökoleistung mitversichert werden, die bei Unfällen während der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufkommt. Oft bestehen auch Leistungseinschränkungen, wie etwa bei alkoholbedingten (Verkehrs-)Unfällen, oder es gelten unterschiedlich
Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall. Wesensmerkmale des Unfalles im Sinne der Versicherung sind das plötzlich von außen auf den Versicherten wirkende Unfallereignis und die dadurch verursachte Verletzung. Die übliche Definition des Unfallbegriffes lautet: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine längerdauernde oder bleibende Gesundheitsschädigung erleidet.
In aller Regel bieten die Unfallversicherer darüber hinaus Versicherungsschutz an für Fälle, in denen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung - also ohne plötzliche Einwirkung von außen - an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen. So liegt ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition auch vor, wenn die versicherte Person ein schweres Möbelstück anhebt und durch die dabei aufgewendete erhöhte Muskelkraft die Bizepssehne reißt, wohingegen die häufig eintretenden Bandscheibenschädigungen (z.B. Diskusprolaps) zumeist nicht versichert sind.
Manche Versicherer bieten an, den Versicherungsschutz aufgrund besonderer Bedingungen um weitere Fälle zu erweitern. Hierdurch können z. B. auch tauchtypische Erkrankungen (sogenannte Caissonkrankheit) oder das erstmalige Auftreten bestimmter Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Krebserkrankung einem Unfall gleichgestellt werden.
Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge (Invalidität) hin. Die Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente. Durch Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass die Höhe der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt.
Neben dem Invaliditätsrisiko können auch andere Unfallfolgen gegen Mehrprämie versichert werden. So kann z. B. ein fester Kapitalbetrag für den Fall des Unfalltodes des Versicherten vereinbart werden (Todesfallleistung). Die Todesfallleistung wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirbt. Die Vereinbarung einer Todesfalleistung zusätzlich zur Invaliditätsleistung ist unter anderem deshalb sinnvoll, weil anderenfalls bei unfallbedingtem Ableben des Versicherten trotz schwerer Verletzungen kein Leistungsanspruch entsteht. Denn nach den Versicherungsbedingungen kann eine Invaliditätsleistung in der Regel frühestens 12 Monate nach dem Unfallereignis verlangt werden. Wenn neben der Invaliditätsleistung auch eine Todesfallleistung versichert ist, kann bereits vor Fälligkeit der Invaliditätsleistung ein Vorschuss auf die Invaliditätsleistung beantragt werden. Die Höhe des Vorschusses wird maximal in Höhe der versicherten Todesfallsumme fällig.
Um den Finanzbedarf im Zeitraum bis zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden. Dabei handelt es sich um einen festen Kapitalbetrag, der bei schweren Verletzungen fällig wird, wenn der Versicherte wegen der Unfallfolgen in seiner Leistungsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum erheblich beeinträchtigt ist (zum Beispiel drei Monate 100 %; 6 Monate mindestens 50 %).
Darüber hinaus kann eine Vielzahl weiterer Leistungsarten vereinbart werden. Hierzu gehören das Krankenhaustagegeld und das nach der Entlassung aus dem Krankenhaus fällig werdende Genesungsgeld, welches in der Regel für die gleiche Anzahl von Tagen wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird. Ferner das Unfall-Tagegeld, das hauptsächlich der Absicherung von Selbständigen dient. Es wird prozentual nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit abgestuft fällig.
Weiterhin werden von vielen Versicherern sogenannte Sofortleistungen angeboten. Diese beinhalten feste Kapitalbeträge bei bestimmten schweren Verletzungsarten. Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch ein vertragliches Schmerzensgeld an. Dieses beinhaltet für genau definierte Verletzungen feste Prozentsätze der versicherten Schmerzensgeldsumme.
Als weitere Leistungsarten bietet der Versicherungsmarkt den Ausgleich von Kosten für kosmetische Operationen an, die z. B. zur Behebung von Entstellungen nach einem Unfall anfallen oder die anteilige Erstattung unfallbedingter Bergungskosten, welche von den Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernommen werden (z. B. Eigenbeteiligungen zum Rettungstransport mit dem Krankenwagen oder Hubschrauberrettungsflüge im Ausland nach einem Skiunfall).
Im Rahmen sogenannter Seniorenpolicen werden als versicherbare Leistungen zunehmend bestimmte zeitlich befristete Serviceleistungen wie Hausbesorgungen, Hausputz, 'Essen auf Rädern' etc. angeboten, falls die versicherte Person hierzu wegen der Unfallfolgen nicht selbst in der Lage ist.
Außer der Rundum-24-Stunden-Deckung gibt es auch sogenannte Ausschnittsdeckungen. Dazu gehören namentlich die Insassenunfallversicherung, die in Verbindung mit der KFZ-Versicherung abgeschlossen wird, die Boots-Insassenunfallversicherung oder die Bauhelferunfallversicherung. Ein weiteres Beispiel hierfür sind die bei Pauschalreisen eingeschlossenen oder extra abschließbaren Reiseunfallversicherungen.
Kreditkartenunternehmen bieten häufig als Zusatzleistung eine Verkehrsmittelunfallversicherung an, welche nur für Unfälle bei der Benutzung von Verkehrsmitteln oder im Hotel eintritt, wenn die Kreditkarte als Zahlungsmittel vereinbart wurde.
Eine besondere Form der privaten Unfallversicherung ist die Unfallversicherung mit Beitrags- bzw. Prämienrückgewähr (abgekürzt: UBR oder UPR). Diese Versicherungsform ist eine Kombination aus einer Unfall- und einer Lebensversicherung (genau: einer steigenden gemischten Versicherung).
Bei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr werden zwar wesentlich höhere Beiträge fällig, da neben der reinen Unfallkomponente auch die Lebensversicherungskomponente bedient werden muss. Die Kosten für die Abdeckung des Unfallrisikos sowie die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers werden mit den Kapitalerträgen der Lebensversicherungskomponente bezahlt, auf diese Weise ist es dem Versicherungsunternehmen möglich, die einbezahlten Prämien nach Ablauf des Vertrages oder im Todesfall garantiert (abzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer und eventueller Ratenzahlungszuschläge) zuzüglich nicht garantierter Überschussanteile zurückzuerstatten.
Die UBR kann auch als Versicherung für eine andere Person abgeschlossen werden: Ein Versorger (im häufigsten Fall der Vater) kann so für ein Kind eine Unfallversicherung mit einem Ansparplan etwa zur Studienfinanzierung verbinden, wobei im Falle des Todes des Versorgers alle noch ausstehenden Prämien als bereits bezahlt gelten.
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Das Beste oder nichts – ApoSecura® Unfallversicherung
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Komfortschutz – einfach optimal.
Ob beim Sport, zu Hause oder im Urlaub: ein Unfall kann überall passieren. Die meisten Menschen verunglücken zu Hause oder in der Freizeit, und genau hier erbringt die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistung. Die Kosten, die durch eine bleibende Invalidität entstehen können, übersteigen leicht die finanzielle Leistungsfähigkeit eines normalen Haushaltes. Im Fall der Fälle müssen Sie für den behindertengerechten Umbau zu Hause oder den Ausgleich Ihres Verdienstausfalles selber aufkommen. Die richtige Absicherung bietet hier die private Unfallversicherung.
Mit der privaten Unfallversicherung der ApoRisk® haben Sie lückenlose Sicherheit, ob im Beruf oder in der Freizeit:
Auf die finanziellen Folgen eines Unfalls sind Sie mit der ApoSecura® Unfallversicherung bestens vorbereitet. So hilft sie beispielsweise
Rund um die Uhr
Unfälle ereignen sich Tag für Tag. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen, die während der beruflichen Tätigkeit, in der Schule und im Kindergarten oder auf den Wegen dorthin und nach Hause passieren. Unsere private Unfallversicherung gilt dagegen rund um die Uhr und weltweit: bei der Arbeit, in der Schule und im Kindergarten, bei Sport und Spiel, beim Hobby, auf Reisen und im häuslichen Bereich.
Kapitalzahlung bei Invalidität
Im Fall der Fälle erhalten Sie von uns eine Kapitalzahlung, mit der Sie Einkommenseinbußen auffangen und Spezialbehandlungen finanzieren können. Bei Vollinvalidität erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme. Bei Teilinvalidität leisten wir entsprechend dem Invaliditätsgrad.
Unfall-Rente
Bei einer unfallbedingten Dauerbeeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) von mindestens 50% erhalten Sie eine lebenslange feste monatliche Rente.
Tagegeld
Wenn ein Unfall zur Beeinträchtigung Ihrer Arbeitsfähigkeit führt, erhalten Sie für die Dauer der ärztlichen Behandlung das vereinbarte Tagegeld. Zum Beispiel für Selbstständige wird so der Verdienstausfall reduziert.
Krankenhaustagegeld
Fangen Sie nach einem Unfall Kosten auf, die die Krankenversicherung nicht übernimmt. Sie erhalten Krankenhaustagegeld für die Dauer Ihres Klinikaufenthalts.
Genesungsgeld
Genesungsgeld wird entsprechend der festgelegten Höhe im Anschluss an die Entlassung aus dem Krankenhaus ge - zahlt. Dieses wird für die gleiche Anzahl von Kalender - tagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten.
Verbesserte Gliedertaxe
Die Gliedertaxe zeigt, welche Invaliditätsgrade bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gelten.
Progressionsstaffel
Der Kapitalbedarf steigt durch Unfallfolgen mit zunehmender gesundheitlicher Beeinträchtigung überproportional. Unsere Progressionsmodelle (225, 350 oder 500 Prozent) bieten Ihnen ab einer Invalidität von über 25 Prozent eine wesentlich höhere Leistung.
Mitwirkungsanteil 100
Aufgrund von Vorerkrankungen und Gebrechen kann es zu unerwarteten Kürzungen der Invaliditätsleistung kommen.
Um einen finanziellen Verlust zu vermeiden, können Sie im Komfortschutz den Verzicht auf Leistungskürzungen einschließen und so Ihren bisherigen Lebensstandard erhalten.
Übergangsleistung
Die Behandlungen nach einem Unfall können lange dauern.
Der Arzt kann den Invaliditätsgrad erst nach dem Heilverfahren abschließend feststel len. Bis dahin wird, je nach gewählter Schutzvariante, die Übergangsleistung gezahlt.
Kosmetische Operationen
Wir übernehmen die Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen und kieferorthopädische Maßnahmen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von 30.000 EUR, die nach Abschluß der Heilbehandlung erforderlich werden.
Mitversicherte Zusatzleistungen
Wenn Invalidität versichert ist, dann sind Bergungskosten für Rettung, Transport und Suchaktionen ohne zusätzlichen Beitrag.
Kapitalzahlung an Hinterbliebene
Führt ein Unfall zum Tod, zahlen wir die vereinbarte Todesfallsumme zur finanziellen Versorgung des Partners bzw. der Familie. Im Komfortschutz verdoppelt sich die Summe für hinterbliebene Kinder, wenn beide Elternteile zu Tode kommen.
Die Highlights
Unfallschutz bei Infektionen
Unfallschutz im Haushalt
Unfallschutz bei Sport und Hobby
Unfallschutz im Verkehr
Weitere Leistungen
Garantieleistungen
Abweichend der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen gelten bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade:
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung der genannten Körperteile und Sinnesorgane gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
Die ApoRisk hat ergänzend den Versicherungsschutz der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2017) Komfortschutz auf Gesundheitsschädigungen durch Infektionen erweitert.
Die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer im Vertrag genannten, beruflichen Tätigkeit infiziert.
Aus der Krankengeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung geht hervor, dass die Krankheitserreger entweder durch eine Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss, oder durch plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt sein muss. Diese Erweiterung gilt jedoch nur dann, wenn die versicherte Person während ihrer Tätigkeit die übliche und den Vorschriften entsprechende Schutzbekleidung trägt. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Leistungen, die Folge berufsmäßiger Beschäftigung mit Chemikalien sind, allmählich zustande kommen und vom BMAS als Berufskrankheiten gelistet sind.
Der Versicherungsschutz wird in folgendem Umfang auf Strahlenschäden erweitert:
Abweichend der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2015) sind Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen mitversichert.
Die ApoRisk bietet die langfristige Sicherheit, Sie perfekt zu beraten. Bei Einführung einer neuen Produktgeneration erhalten Sie mit der Leistungs-Update-Garantie automatisch die verbesserten Leistungen – ohne dafür einen Cent mehr zu bezahlen.
Mit Sicherheit bestens beraten:
Mit der Besserstellungs-Garantie. Dies ist eine Leistung zur ApoSecura. Bietet eine Versicherung am deutschen Markt eine Leistung im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden, die noch nicht in der ApoSecura enthalten ist, können Sie uns allzeit darüber informieren. Unser Rahmenvertragspartner versichert die Deckungserweiterung so, wie es unser Mitbewerber getan hätte.
Für Sie bedeutet das: Das gute Gefühl, die bestmögliche Leistung am Markt zu bekommen. Damit profitieren auch Sie als Apotheker oder Apothekerin von neuen oder höheren Leistungen anderer Versicherer.
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Ein Unfal kann Sie als Apotheker In schnell aus der Bahn werfen
Ein Unfall kann sich unverhofft, zu jeder Zeit und überall ereignen. Und gerade in diesen Fällen sind Sie und Ihre Familie nicht ausreichend gesetzlich abgesichert. Ein Unfall kann dann zu großen finanziellen Belastungen führen. Wenn Umbauten an Haus, Wohnung oder Auto notwendig werden, sind Kosten von mehreren hunderttausend Euro keine Seltenheit. Und häufig kommt es zusätzlich zu Einkommenseinbußen durch den Verlust der Arbeitskraft.
Als Apothekerin oder Apotheker sind Sie bei der ApoRisk in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife speziell für Apotheker stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu.
Vorteile der Gruppenversicherung sind:
Mit der privaten Unfallversicherung schützen Sie als ApothekerIn sich selbst und/oder Ihre Familie vor den Folgen von Unfällen.
Komfort-Schutz |
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Maximalleistung für Invalidität |
500.000 EUR |
Grundleistung für Invalidität mit progressiver Staffel 500 % |
200.000 EUR |
Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze sowie Reha-Manager |
75.000 EUR |
Kosmetische Operation |
30.000 EUR |
Männer und Frauen Jahresnettoprämie |
115,31 EUR
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Komfort-Schutz |
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Maximalleistung für Invalidität |
500.000 EUR |
Grundleistung für Invalidität mit progressiver Staffel 500 % |
200.000 EUR |
Todesfall (für Kinder höchstens 25.000 EUR) |
100.000 EUR |
Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld |
50 EUR |
Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze sowie Reha-Manager |
75.000 EUR |
Kosmetische Operation |
30.000 EUR |
Männer und Frauen Jahresnettoprämie |
196,41 EUR
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Familien-Nachlass (Einzel- und Kinder-Unfallversicherung)
Bei Versicherung von mindestens 2 Personen in einem Vertrag wird auf die Prämien ein Nachlass von 5 Prozent eingeräumt, ab 3 Personen ein Nachlass von 10 Prozent.
Alle Beiträge verstehen sich bei jährlicher Zahlungsweise zzgl. der gesetzlichen Versicherungssteuer. Ausführliche Tarifinformationen erhalten Sie auf Anfrage.
Die ApoRisk® bietet Ihnen eine verbesserte Leistungen speziell für Heilberufe.
Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung für Sie als Apotheker In, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Wir analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen ihn den Tarifstrukturen und unseren Sondervereinbarungen zu und ermitteln daraus den optimalen Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden Versicherungspartner.
Als unabhängige Versicherungsmakler stellen wir alle Angebote der Versicherer für Sie auf den Prüfstand. Wir untersuchen dabei nicht nur die vordergründigen Aspekte, die oft in den Medien publiziert werden, sondern auch das „Kleingedruckte", das in der werblichen Darstellung so oft unter den Tisch fällt.
Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.
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