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Rechtsschutzversicherung -
Was tun im Schadenfall?



Verständigen Sie den Versicherer umgehend, wenn rechtliche Hilfe notwendig wird. Schildern Sie den Sachverhalt bei der Schadensmeldung möglichst genau und stellen Sie alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung.

Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung von Fristen. Dies gilt vor allem für Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, sozialgerichtliche Klagen sowie Mahn- und Vollstreckungsbescheide.

Lesen Sie die gerichtlichen und behördlichen Bescheide, die Ihnen zugehen, gewissenhaft und stimmen Sie alle Schritte mit Ihrem Versicherer und dem beauftragten Anwalt ab.


Tipps zum Verhalten im Rechtsschutz-Schadensfall

Wenn Sie zur Klärung eines Streites juristischen Beistand brauchen, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Schaden-Hotline 0721. 161066-0. Schadenfälle können Sie über diese Telefonnummer problemlos bei uns melden.

Für Ihr konkretes persönliches Anliegen bieten wir Ihnen gerne die geeigneten Serviceleistungen an:

  • Sie wollen sich einen ersten Überblick über ihre Situation verschaffen? Gerne vermitteln wir Ihnen eine telefonische Rechtsberatung durch spezialisierte Rechtsanwälte. Dabei fällt auch kein Selbstbehalt an.
  • Möglicherweise können Sie einen Konflikt mit Hilfe eines kompetenten Mediatiors lösen? Wir kümmern uns darum.
  • Oder wir können Sie bei der Auswahl des richtigen Anwalts unterstützen? Wir verfügen über ein bundesweites Netz mit Fachanwälten.

Bitte beachten Sie im Schadensfall Folgendes:

  • Setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit uns in Verbindung.
  • Schildern Sie uns den Sachverhalt möglichst genau.
  • Lesen Sie immer alle gerichtlichen oder behördlichen Bescheide gewissenhaft durch.
  • Achten Sie bitte genau auf die Einhaltung von Fristen. Dies gilt für alle gerichtlichen Verfahren und insbesondere für Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, sozialgerichtliche Klagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie alle Rechtsmittel (Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision usw.).
  • Veranlassen Sie in besonders eilbedürftigen Fällen zunächst selbst, was zur Einhaltung der Frist erforderlich ist, soweit nicht bereits ein Anwalt eingeschaltet ist.



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