Unter Unfallversicherung versteht man im Gesundheitssystem eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls, sowohl die akuten (medizinischer Notfall) als auch die längerfristigen in Form einer leichten oder schweren Invalidität sowie teils auch die Todesfolge.
Die Unfallversicherung deckt nur eigene Schäden – oder die Mitversicherter – ungeachtet einer Schuldfrage ab. Die Versicherung, die den Verursacher gegen Folgen eines Unfalls für andere versichert, nennt man Haftpflichtversicherung.
Unfallversicherungen decken im Allgemeinen nicht nur die medizinischen Kosten (Erstversorgung wie auch Heilbehandlung und Rehabilitation), sondern auch unfallverbundende Kosten wie den Krankentransport sowie längerfristige Folgekosten, wie Abgeltungen für bleibende körperliche Beeinträchtigung (im Sinne eines Schmerzensgeldes), soziale Hilfen wie Übergangsgelder in der Zweitphase nach dem Unfall, Betreuungsbedarf (Pflegegelder) oder Umschulungen bei branchenbedingte Berufsunfähigkeit, bis hin zu Versehrtenrenten und Sterbegeld für die Hinterbliebenen. Der genaue Umfang der Leistungen hängt vom Versicherungsvertrag ab, sowohl bei staatlich-öffentlichen wie bei privaten Versicherungen und Versicherungssystemen.
Eine Besonderheit ergibt sich bei eigenen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls, die also nicht von einer Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Hier kann es – je nach Umständen und Vertragsbedingungen – zu Regressforderungen seitens des Unfallversicherungsträgers kommen.
Eine Sonderform ist die Betriebsunfallversicherung. Das moderne Verständnis der Arbeitswelt empfindet die Risiken im Berufsleben teilweise auch im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Daher hat der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber für betriebliche Unfälle im Prinzip die Stellung eines Mitversicherten (betriebliches Versicherungsverhältnis). Historisch ist eine solche Versicherung gegen Arbeitsunfälle als Ablöse der Dienstgeberhaftpflicht zu sehen. Daher unterscheidet man grundlegend zwischen Betriebs- und Freizeitunfall. Der Leistungsumfang ist meist entsprechend, aber die Finanzierung ist anders. In die Gruppe der gesetzlichen Unfallversicherung fallen auch entsprechende Versicherungen öffentlich Bediensteter, wie etwa die Gemeindeunfallversicherung in Deutschland.
Berufskrankheiten (chronische Folgen) gehören teils zum Unfall-, teils zum Krankenversicherungswesen. Im deutschsprachigen Raum gilt aus historischen Gründen die betriebliche Unfallversicherung als die „Unfallversicherung schlechthin“.
Neben den Leistungsdeckungen in einem öffentlich-rechtlichen Versicherungssystem gibt es auch zahlreiche Formen der privaten Unfallversicherung, als Alternative oder Zusatzversicherung.
Spezielle Unfallversicherungen sind auch:
Eine moderne Lösung fasst möglichst alle relevanten Unfallrisiken in einer einzigen sogenannten Apotheken-Unfallversicherung zusammen - und das zu einem wesentlich günstigeren Beitrag als die Summe der Einzelversicherungen.
Beispielhaft ist folgende Produktlösung:
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.