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  • Die PharmaRisk® INFEKT - Die Leistungsdetails
    Die PharmaRisk® INFEKT - Die Leistungsdetails
    Leistung auch im Pandemiefall bei einer Quarantäne der Apothekenmitarbeiter oder Apothekenschließung ganz oder teilweise durch Einzelanordnung.

Diese Pandemieversicherung
schützt auch bei Corona-Virus

 

Im Leben ist nicht alles planbar, das Prinzip gilt auch in einem bestorganisierten Apothekenbetrieb. Selbst bei größter Sorgfalt können Sie nicht verhindern, dass Ihr Betrieb von einer behördlichen Maßnahme zum Infektionsschutz betroffen ist und sogar geschlossen werden kann. Wenn es plötzlich zu einer Schließung kommt, kann es für Sie negative wirtschaftliche Folgen haben. Ein Restrisiko, dass Krankheiten oder Krankheitserreger eingeschleppt und durch Ihren Apothekenbetrieb verbreitet werden, besteht immer. Schon beim kleinsten Verdacht, sind aufgrund des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen zur Verhütung oder Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen erforderlich.

Unsere Apothekenversicherung PharmaRisk beinhaltet die Option für die Betriebsschließungsversicherung und bietet genau dann die nötige Sicherheit bei Vermögensschäden: mit einem offenen und dynamischen Katalog von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern bei einer Quarantäne der Apothekenmitarbeiter oder Apothekenschließung ganz oder teilweise nach Einzelanordnung.

 

Finanzielle Absicherung bei Infektionskrankheiten

Die besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Betriebsschließungsversicherung. Nach Auftreten einer Quarantäne soll Ihnen die Betriebsschließungsversicherung helfen, den finanziellen Schaden für Lohnkosten nach Auftreten einer meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers im Apothekenbetrieb aufzufangen.

 

Die Leistung der PharmaRisk® INFEKT

Die Betriebsschließungsversicherung für Apotheken leistet, wenn eine gegen den Betrieb gerichtete Einzelanordnung (Einzelverwaltungsakt) ergeht, weil dort meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz aufgetreten sind. Es gilt grundsätzlich ein offener, dynamischer Katalog von Krankheiten und Krankheitserregern. Somit sind auch neu auftretende Krankheiten und Erreger versichert. Versicherungsschutz besteht auch, wenn nur ein Teil der Apothekenmitarbeiter des Apothekenbetriebes oder eine Filiale betroffen ist. Sofern maßgebliche Betriebsangehörige ein Tätigkeitsverbot erhalten und der Apothekenbetrieb nicht weitergeführt werden kann, besteht ebenfalls eine Leistungspflicht für die Lohnkosten.

 

Die PharmaRisk® INFEKT leistet auch bei Corona.

ApoRisk hat Covid-19 bzw. das neuartige Coronavirus den in den Bedingungen genannten Krankheiten und Krankheitserregern nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gleich gesetzt. Die PharmaRisk Betriebsschließungsversicherung leistet, wenn eine Einzelanordnung ergeht, weil in dem Apothekenbetrieb meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger aufgetreten sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/

 

Ihre Vorteile im Überblick

  • ApoRisk hält seine Versprechen und leistet auch im Pandemiefall bei einer Quarantäne der Apothekenmitarbeiter oder Apothekenschließung ganz oder teilweise durch Einzelanordnung.
  • Verlässlicher Service mit schneller unkomplizierter Hilfe im Schadenfall
  • Seit mehr als 20 Jahre Expertise in der Apotheken-Gedchäftsversicherung
  • Die Versicherung mit Konzept
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Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

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