Manch einer prahlt damit, den Wert eines Mittelklassewagens für seinen Zahnersatz ausgegeben zu haben. Tatsächlich kommen bei größeren Sanierungsarbeiten im Gebiss schnell fünfstellige Beträge zusammen, an der sich die Gesetzlichen Krankenkasse nur zu einem geringen Prozentsatz beteiligt. Somit ist es naheliegend, sich nach Zusatzversicherungen umzuschauen, die im Ernstfall auch bei teuren Therapievorschlägen die Kosten übernehmen.
Der Markt für entsprechende Angebote ist groß und zahlreiche Versicherer haben unterschiedlichste Tarife und Leistungspakete zusammengestellt. Viele Patienten werden erst beim Zahnarztbesuch auf die rettende Kostenbremse aufmerksam gemacht und sollten dann auch umgehend reagieren. Denn der Zahnarzt erkennt am besten, wann sich umfangreichere Maßnahmen ankündigen und eine Zusatzversicherung viel Geld sparen kann. Wer sich dann optimal versichern will, kommt um eine mühselige Recherche nicht herum. In einem Dschungel aus Beiträgen und Vertragsbedingungen lässt sich erst nach intensiver Suche eine passende Police finden. Doch der Aufwand lohnt sich: Sehr günstige Tarife decken häufig nur einen geringen Teil der gesamten entstehenden Kosten ab - wer sehr hohe Beiträge leistet, zahlt seinem Versicherer oftmals eine Summe, die die tatsächlichen Zahnarztkosten bei Weitem übersteigen.
Im Internet konkurrieren zahlreiche Versicherungsvergleichsportale und können bei der Suche nach der richtigen Police eine gute Hilfe sein. Achten Sie darauf, dass das Portal möglichst viele Anbieter vergleicht und eine unabhängige, neutrale Position vertritt. Mehr als die monatliche Beitragshöhe sollten die Vertragskonditionen das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung für eine Police sein.
Auf welche Kosten bezieht sich eine prozentuale Erstattung?
Ein hoher Prozentsatz auf den Festzuschuss bringt dem Versicherten viel weniger als ein mäßiger Prozentsatz auf den gesamten Rechnungsbetrag!
Wie verrechnet der Versicherer den Festzuschuss der GKV in seiner Leistungsbeschreibung?
Viele Anbieter verrechnen die gesetzliche Leistung mit der von ihnen erbrachten Zahlung. Somit können sie - ohne eine Falschaussage zu machen - mit hochprozentigen Erstattungen werben.
Welche Rolle spielt das Bonusheft bei Ihrer Police?
Manche Versicherer staffeln ihre Leistungen entsprechend den Ansprüchen, die sich aus einem langjährig geführten Bonusheft ergeben. Die höchstmögliche Leistung kommt dann nur denen zugute, die über mindestens 10 Jahre regelmäßig bei der Kontrolluntersuchung waren.
Welche Form von Zahnersatz wird erstattet?
Machen Sie sich Gedanken, an welchen Therapielösungen Sie in der Zukunft interessiert sein könnten und ob diese auch anerkannt werden. Nicht jeder Vertrag beinhaltet auch die Kostenübernahme von Inlays, Implantaten und darauf befestigtem Zahnersatz! Dafür bieten manche Policen auch die Kostenübernahme von Kunststofffüllungen oder professionellen Zahnreinigungen an.
Gibt es Erstattungsgrenzen?
Bestimmte Versicherer legen eine Obergrenze für die Kostenübernahme innerhalb eines Jahres fest. Bei größeren Sanierungsvorhaben kann dies den Therapieplan empfindlich stören.
Gibt es Sperrfristen?
Häufig wird in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss Zahnersatz nur bis zu einem bestimmten Limit erstattet. Diese Frist sollte drei Jahre nicht übersteigen. Schätzen Sie Ihre Gebisssituation genau ein und beraten Sie sich mit ihrem Zahnarzt. Schäden die von einem Unfall herrühren, sind in der Regel von den Beschränkungen ausgenommen.
Welche privaten Zahnarzthonorare erstattet die Versicherung?
Bei schwierigen Arbeiten berechnen Zahnmediziner den 3,5 fachen Satz der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Dieser Satz sollte von der Police abgedeckt sein. Höhere Sätze sind meist nicht nötig.
Nicht schummeln bei Angaben über Ihren Gebisszustand. Der Versicherer kann sich bei Ihrem Zahnarzt über Sie informieren. Stellt sich heraus, dass Sie im Antrag unvollständige Angaben gemacht haben, kann der Vertrag aufgelöst werden, bereits bezahlte Leistungen können zurückgefordert werden.
Versichern Sie sich frühzeitig. In der Regel kommt die Versicherung nicht für absehbare Maßnahmen auf. Meist begrenzen Anbieter zudem in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss ihre Leistungen stark.
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