Die gängigsten Verfahren der Apothekenbewertung sind das Ertragswertverfahren, Discounted Cash Flow-Verfahren sowie Praktikermethoden, wie beispielsweise Multiplikatorenmethoden.
Das Ertragswertverfahren dient zur Ermittlung des Ertragswertes eines Unternehmens im Ganzen und stellt auf den künftig erzielbaren Gewinn und nicht auf die vorhandene Apothekensubstanz ab.
Es wird die Summe der diskontierten zukünftigen entnahmefähigen Gewinne durch einen Diskontierungszinsfuß dividiert. Dieser ergibt sich als Summe aus Kapitalmarktzins und Risikozuschlag.
Eine rechtlich verbindliche Vorgehensweise für die Apothekenbewertung existiert nicht (Ausnahme: Übertragung nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz). Die existierenden Methoden sind zahlreich und komplex. Üblicherweise werden mehrere Methoden angewandt, da jede nur Anhaltspunkte für die Wertermittlung geben kann. Vorteil: Die Schwächen eines Bewertungsverfahrens lassen sich durch eine gewichtete Durchschnittsbildung weitestgehend ausgleichen. Ein gezielter Methodenmix führt zu einer möglichst treffsicheren Bestimmung des Apothekenwerts.
Der Apothekenwert ist stets subjektiv und hängt immer vom Bewertungsanlass ab. Je nachdem, ob er als Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer oder aber als aussagefähige Grundlage für Vertragsverhandlungen beim Apothekenkauf bzw. -verkauf dient. Entsprechend unterschiedlich ist die Bewertung.
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