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  • Die Folgen von Cyber-Risiken
    Die Folgen von Cyber-Risiken
    Apotheken werden zunehmend Opfer von Cyberattacken

Schützen Sie Ihr Unternehmen
vor den Folgen von Cyber-Risiken

 

In sämtlichen Lebensbereichen hat in atemberaubender Geschwindigkeit die digitale Transformation Einzug gehalten und infolgedessen althergebrachte Denkweisen, Geschäftsprozesse und -Modelle in Frage bzw. auf den Prüfstand gestellt. Die Gestaltung des Berufsalltages ist beschwerlich ohne Software, IT-Programme und Online-Plattformen, davon sind auch Sie als Apotheker/in auf besonderer Weise betroffen. Der digitale Geschäftsverkehr gewinnt an Priorität und damit entstehen rasant neue, digitale Risiken.

Cyber-Kriminalität wird oft unterschätzt. Tatsache ist aber, dass es sich inzwischen um ein alltägliches Phänomen handelt. Denn jeder Apothekenbetrieb verfügt über Daten, die von hohem Interesse für Hacker sind. Konto- und Kreditkartendaten, Gesundheitsdaten und sonstige personenbezogene Daten, zum Beispiel vom Personal, können für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Oder Hacker dringen in Ihr System ein, die Ihre Anlagen steuern und legen Ihren Betrieb lahm. Im schlimmsten Fall werden Konstruktions- oder Entwicklungsdaten gestohlen oder Ihre Daten werden verschlüsselt. 

Die Cyberversicherung schützt vor Schäden durch Verstöße gegen Datenschutzgesetze aufgrund Aktivitäten Dritter oder der Mitarbeiter. Auch der Verlust oder die Beschädigung von digitalen Daten ist versichert. Die Versicherung ist eine kombinierte Haftpflicht- und Eigenschadenversicherung, denn auch der Verlust oder die Beschädigung eigener Daten und Systeme ist versichert. Darüber agiert die Cyberversicherung als Betriebsunterbrechungsversicherung bei Cyberattacken. Die Deckung beinhaltet Elemente zum Schutz vor Erpressung und zur Minderung von Reputationsschäden. Außerdem übernimmt sie die Kosten für die „Wiederherstellung der Geschäftstätigkeit“, wie z.B. Reparatur der IT-Systeme, Krisenmanagement.

 

Ihr Schutz bei Cyberangriffen

Bei 97 Prozent der Apotheken führt eine Stilllegung der IT-Systeme zu starken Einschränkungen des Betriebes, dies hat eine Umfrage durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ergeben. Einer zusätzlichen Absicherung, neben den bereits bestehenden Cyber-Risiken, bedarf die Einführung des E-Rezeptes, da dieses ein fundamentales Risiko darstellt.

Da Sie als Apotheker/in im Gesundheitswesen eine so große Bedeutung haben und es auf Ihren ständigen Einsatz ankommt, haben wir in Zusammenarbeit mit Ihrer Standesorganisation die "Internetversicherung" kreiert und entwickelt, diese die Soforthilfe nach einem Cyber-Angriff und noch weitergehende Präventionsmaßnahmen bereit stellt und Sie somit vor den finanziellen Folgen von Angriffen schützt.

 

Die Grenzen der Berufshaftpflichtversicherung

Am 25.05.2018 trat die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung / DSGVO) in Kraft, die eine EU weite, einheitliche Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen darstellt.

Im Rahmen der Art. 82 und 83 DSGVO werden Schadenersatzansprüche wegen materieller und immaterieller Schäden sowie Bußgelder von bis zu 20.000.000 EUR oder 4% des weltweit durch ein Unternehmen erzielten Jahresumsatzes festgelegt. Bei immateriellen Schäden handelt es sich zum Beispiel um solche aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen.

In der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung sind im Rahmen der PharmaRisk Bedingungen materielle Schadenersatzansprüche auf Grundlage der DSGVO im Bereich der Internet-Nutzung und im Bereich der Vermögensschäden vom Versicherungsschutz abgedeckt.

Immaterielle Schadenersatzansprüche auf Grundlage der DSGVO sind nur im Bereich der Internet-Nutzung gedeckt.


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