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Die Cyber­ver­sicherung hilft die E-Rezepte vor Vermögensschäden abzusichern

Bekanntlich sind die Papierrezepte bisher über die Rechenzentren überwiegend mitversichert worden. Beim E-Rezept werden neue Spielregeln gesetzt. Deshalb wird eine Cyberversicherung dringend empfohlen, denn nur über diese Versicherungsart lassen sich die Vermögensschäden beim E-Rezept versichern. Fest steht, dass für alle Apotheken für digitale Verordnungen eine Sicherheitslücke besteht.

Die Cyberversicherung als Lösung für die Warenwirtschaft, über diese das Risiko des E-Rezeptes als mitversichert gilt.

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Versandhandel-Versicherung
Information

Versand braucht Vertrauen, Apothekenpflicht bleibt Grundsatz, Sicherheit wird gesetzlich geregelt

 

Wie der Versandhandel in Deutschland gesetzlich eingebettet ist, welche Auflagen für Apotheken gelten und warum Transportversicherung zur Pflicht wurde

Seit der gesetzlich geregelten Öffnung des Arzneimittelversands im Jahr 2004 hat sich das Spannungsfeld zwischen wohnortnaher Versorgung und digitaler Zustellung zu einem strategischen Prüfstein für Apotheken entwickelt: Wer Medikamente nicht nur vor Ort, sondern auch auf dem Versandweg bereitstellt, muss nicht allein logistische Kompetenz beweisen, sondern regulatorische Präzision, juristische Sorgfalt und unternehmerische Führungsverantwortung in sich vereinen – denn der Versandhandel ist kein freier Markt, sondern ein klar umrissener Rechtsraum mit behördlicher Erlaubnispflicht, Kontrahierungszwang, Zustellgarantie, Sendungsverfolgung und Transportversicherung als untrennbaren Kernkomponenten; der Ausschluss reiner Versandapotheken, die gesetzlich verankerte Apothekenpflicht und das weiterhin geltende Fremdbesitzverbot stellen sicher, dass die Leitung stets in fachlicher Hand bleibt und die Versorgung im Sinne der Patientensicherheit erfolgt – wer diesen Vertriebskanal professionell nutzen will, braucht nicht nur stabile Strukturen, sondern die Fähigkeit, gesetzliche Vorgaben in betriebliche Exzellenz zu übersetzen.

 

Der Versandhandel mit Medikamenten hat sich in Deutschland seit der Einführung im Jahr 2004 zu einer legalen, aber hochregulierten Vertriebsform entwickelt. Was ursprünglich ein Tabubruch war, ist heute ein fester Bestandteil der Arzneimittelversorgung – nicht zuletzt wegen seines Potenzials, die Zugänglichkeit für Patienten mit Mobilitätseinschränkungen oder chronischen Erkrankungen deutlich zu verbessern. Doch hinter dieser scheinbaren Vereinfachung steht ein komplexes Regelwerk, das sowohl Patientensicherheit als auch pharmazeutische Standards sicherstellen soll.

Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG), das den Weg für den Versandhandel ebnete, hat bewusst keine völlige Liberalisierung vorgenommen, sondern ein System mit klaren Kontrollpunkten etabliert. Der zentrale Hebel liegt in der behördlichen Erlaubnispflicht: Versandhandel ist nur gestattet, wenn er durch eine zugelassene öffentliche Apotheke erfolgt, die zusätzlich eine spezifische Versandhandelserlaubnis nach §11a ApoG besitzt. Diese Regelung verhindert die Entstehung reiner Versandapotheken und sichert, dass der Versandhandel aus dem organisierten Betrieb einer Präsenzapotheke heraus gesteuert wird.

Von zentraler Bedeutung ist dabei die Verpflichtung zum Abschluss einer Transportversicherung – ein entscheidender Faktor für die Produkthaftung und die Risikominimierung während des Versands. Denn sobald ein Arzneimittel die Apotheke verlässt, liegt das Risiko des Transports nicht mehr beim Patienten, sondern bleibt beim Versender – also der Apotheke. Die Transportversicherung übernimmt dabei nicht nur Schäden durch Verlust oder Beschädigung der Sendung, sondern trägt auch zur Qualitätssicherung bei, indem sie die Sorgfaltspflicht institutionell absichert.

Ergänzend regelt die Arzneimittelversandhandelsverordnung (AMVersandV), welche operativen Mindeststandards gelten: Der Versand muss aus einer öffentlichen Apotheke erfolgen, innerhalb von zwei Werktagen zugestellt werden, eine Sendungsverfolgung beinhalten und darf keinen Aufpreis für eine etwaige Zweitzustellung erheben. Ebenso gilt der Kontrahierungszwang: Apotheken im Versandhandel dürfen keine selektive Belieferung praktizieren, sondern müssen alle bestellten, verkehrsfähigen Medikamente liefern, sofern diese verfügbar sind.

Die rechtliche Einbindung des Versandhandels steht somit im Spannungsfeld zwischen Liberalisierung und Reglementierung – und stellt zugleich ein Bollwerk gegen unkontrollierte Distributionsmodelle dar. Die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist nach §43 Abs. 3 AMG nicht mehr zwingend an die persönliche Übergabe innerhalb einer Apotheke gebunden, sondern auch „von der Apotheke“ im Versand möglich – jedoch ausschließlich unter den festgelegten Rahmenbedingungen. Hier zeigt sich die enge Verzahnung von Apothekengesetz, Arzneimittelgesetz und Betriebsordnung.

Auch die Besitzverhältnisse wurden gesetzlich klar definiert: Das Fremdbesitzverbot (§7 ApoG) bleibt bestehen. Nur approbierte Apotheker dürfen Apotheken leiten und maximal drei Filialen besitzen – reine Kapitalgesellschaften ohne pharmazeutische Verantwortung sind im deutschen Modell ausgeschlossen. Dieses Konstrukt dient nicht nur dem Patientenschutz, sondern verhindert auch eine unkontrollierte Marktdurchdringung durch internationale Versandhandelskonzerne ohne fachliche Kontrolle.

Die Einführung des Versandhandels bedeutet also keineswegs eine Entgrenzung pharmazeutischer Verantwortung. Vielmehr zeigt sich im regulatorischen Rahmen, dass der Gesetzgeber einen engen Pfad gewählt hat, um sowohl Innovation als auch Versorgungssicherheit zu garantieren. Für Apotheken ergibt sich daraus ein differenzierter Handlungsraum: Wer in den Versand einsteigt, muss mehr leisten als nur verpacken und versenden. Er muss rechtlich, organisatorisch und versicherungstechnisch ein strukturiertes Versorgungssystem abbilden, das dem Vor-Ort-Betrieb in puncto Sicherheit, Transparenz und Patientenorientierung in nichts nachstehen darf.

 

Leistungen

Transportversicherung schützt Versorgung, stärkt Betrieb, schafft Vertrauen

 

Wie Apotheken Medikamente sicher versenden, Versicherungsgrenzen absichern und neue Spielräume wirtschaftlich nutzen

Wer Medikamente verschickt, bewegt sich nicht nur auf Transportrouten, sondern auf regulatorischem und wirtschaftlichem Hochseil: Gesetzlich verlangt, betriebswirtschaftlich unverzichtbar und strategisch wirksam wird die Transportversicherung zum Instrument moderner Apothekenführung. Denn der Versand von Arzneimitteln ist längst mehr als ein logistisch ergänzender Service – er ist integraler Teil der Versorgungskette und Ausdruck patientenzentrierter Betriebsphilosophie. Dabei stehen Apotheken nicht nur vor der Aufgabe, gesetzliche Anforderungen nach §11a Apothekengesetz zu erfüllen, sondern müssen auch die praktischen Risiken kontrollieren, die aus Verlust, Beschädigung oder unvollständiger Lieferung erwachsen. Die ApoRisk-Transportversicherung schafft hier einen klaren Vorteil: durch eine strukturierte Gruppenlösung mit festen Versicherungssummen, verlässlicher Gefahrenabdeckung und vollständiger operativer Integration. Was als Pflichtpolice beginnt, wird so zur wirtschaftlichen Sicherheitsarchitektur. Jede Paketsendung, jedes Medikament und jede haftungsrelevante Schnittstelle wird abgedeckt – unabhängig vom gewählten Transportmittel. Apotheken, die ihre Versandstrategie nicht dem Zufall überlassen wollen, erkennen in dieser Police ein Führungsinstrument, das gleichzeitig schützt, Vertrauen schafft und Raum für kontrolliertes Wachstum eröffnet.

 

Transportversicherung für Apotheken: Pflicht mit Potenzial

Sichere Arzneimittelversorgung hört nicht an der Offizintür auf. Sobald Medikamente und Hilfsmittel den Apothekenbetrieb verlassen, beginnt ein komplexer Prozess aus Logistik, Verantwortung und Risiko – insbesondere beim Versandhandel. Mit der Transportversicherung sichern Apotheken nicht nur ihre Sendungen, sondern auch ihre betriebliche Stabilität und rechtliche Handlungsfähigkeit. Wer Medikamente verschickt, handelt im Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Anforderungen, patientenbezogener Sorgfaltspflicht und ökonomischen Zwängen. Genau an dieser Stelle setzt das spezialisierte Versicherungsmodell von ApoRisk an – entwickelt von Apothekern für Apothekerinnen und Apotheker, konzipiert als strategisches Instrument zur Risikoabsicherung und Standortstärkung.

Mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) wurde die Versandapothekenlandschaft neu geregelt: Versandhandel mit Medikamenten ist zulässig – aber nur unter strengen Voraussetzungen. §11a ApoG regelt die Anforderungen, insbesondere an Sicherheit und Verantwortung. Eine der zentralen Voraussetzungen für den rechtmäßigen Arzneimittelversand ist die obligatorische Transportversicherung. Sie ist mehr als ein Formular im Genehmigungsprozess – sie ist betriebswirtschaftlich essenziell. Denn selbst wenn der Versand sorgfältig vorbereitet ist, bleiben externe Risiken bestehen: Transportschäden, Verlust, Manipulation, Verkehrsunfälle oder logistische Verzögerungen sind nicht nur denkbar, sondern betriebliche Realität.

Die ApoRisk-Lösung trägt diesen Gegebenheiten Rechnung – mit einem speziell auf Apotheken zugeschnittenen Gruppenmodell, das Risikoabsicherung bezahlbar macht und gleichzeitig hohe Versicherungssummen bietet. Versichert sind alle versandfähigen Medikamente, Hilfs- und Heilmittel, unabhängig vom gewählten Transportmittel – sei es als Paketsendung, Päckchen oder Brief im Rahmen des normalen Apothekenbetriebs. Entscheidend ist nicht nur die Absicherung, sondern die Flexibilität: Die Versicherung gilt für sämtliche innerdeutschen Versendungen im Rahmen der apothekenrechtlichen Erlaubnis, was Planungssicherheit und operative Freiheit schafft.

Klar definierte Höchstsummen – präzise geregelt:

  • pro Transportmittel: bis 25.000 €

  • pro Paketsendung: bis 5.000 €

  • pro Brief-/Päckchensendung: bis 500 €

Besonders hervorzuheben ist der umfassende Gefahrenschutz: Alle üblichen Risiken des Transports sind automatisch abgedeckt – ohne Selbstbehalt, ohne versteckte Ausschlüsse, mit direkter Ersatzleistung im Schadenfall. Verlust, Beschädigung, Feuchtigkeitsschäden oder mechanische Einwirkungen auf das Versandgut werden ersetzt, sofern sie während der Versicherungsdauer eintreten. Das sichert nicht nur Werte – es schützt das Vertrauen von Patienten, Großhändlern und Kooperationspartnern.

Für Apothekenleitungen bedeutet das: Sie erfüllen nicht nur regulatorische Vorgaben, sondern integrieren die Police in ihr gesamtes Führungsmodell. Der Versandhandel mit Medikamenten ist kein logistischer Nebenprozess mehr, sondern eine zentrale Komponente patientenorientierter Versorgung. Gerade für chronisch Kranke, ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen ist die Zustellung von Arzneimitteln ein unverzichtbares Versorgungsinstrument. Umso wichtiger ist es, diese Leistung rechtlich korrekt, wirtschaftlich tragfähig und versicherungstechnisch lückenlos abzusichern.

Die ApoRisk-Transportversicherung verbindet damit vier entscheidende Vorteile:

  1. Pflicht erfüllt: gesetzlich konforme Absicherung als Zulassungsvoraussetzung

  2. Risiken reduziert: umfassende Deckung gegen Transportschäden

  3. Kosten optimiert: Gruppentarife mit apothekengerechter Prämienstruktur

  4. Vertrauen gestärkt: dokumentierte Sicherheit für Patienten und Partner

Ein modernes Apothekenmanagement denkt nicht in Pflichtversicherungen, sondern in Strategien. Die Transportversicherung der ApoRisk ist Ausdruck dieser Haltung. Sie schützt nicht nur Arzneimittel auf dem Weg zum Patienten – sie stärkt den Betrieb, positioniert ihn rechtssicher und signalisiert Führungsverantwortung in einem sensiblen Marktsegment.


Zusätzlich finden Sie hier folgende InformationenAcrobat Reader 
Download

» Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versandel
» Versicherungs-Check

Prämien

Versicherung braucht Strategie, Versandhandel verlangt Klarheit, Vertrauen entsteht durch Vergleich

 

Wie Apotheker sich mit gezielten Policen absichern, warum der Versandhandel spezielle Lösungen erfordert und wieso unabhängige Analyse besser schützt als Werbeversprechen

Wer Arzneimittel versendet, übernimmt Verantwortung über die Offizin hinaus – für sichere Transportprozesse, rechtliche Absicherung und funktionierende Versorgungsketten bis an die Haustür des Patienten. Dabei geht es nicht nur um einzelne Pakete, sondern um Haftung, Risikomanagement und das Vertrauen in den gesamten Apothekenbetrieb. Deshalb reicht es nicht aus, sich mit scheinbar günstigen Standardtarifen zu begnügen. Entscheidend ist, ob der Versicherungsschutz im realen Schadenfall trägt, ob er Versandmengen skalierbar abdeckt, ob er zu Ihrer Betriebsstruktur passt – und ob die vertraglichen Bedingungen verständlich, nachvollziehbar und rechtsfest formuliert sind. Unser spezialisiertes Maklerteam prüft nicht nur die Beitragshöhe, sondern bewertet alle Policen nach Transparenz, Leistungsbreite, Schadenlogik und Anpassungsfähigkeit. Wir identifizieren Tarifmodelle, die auf realistische Fallzahlen abgestimmt sind, vermeiden unterversicherte Szenarien und bieten Lösungen, die sowohl wachsende Versandvolumina als auch anspruchsvolle Haftungsfragen sicher abdecken. Ob kostenfreie Grunddeckung bei geringem Versandvolumen oder ein modular aufgebautes Schutzkonzept für größere Einheiten – wir unterstützen Sie mit maßgeschneiderten, verständlichen und juristisch abgesicherten Angeboten. Wer Apothekenrisiken verantwortungsvoll führen will, braucht keine Werbeversprechen, sondern klare Vergleichskriterien, eine belastbare Entscheidungsgrundlage und einen Partner, der die Branche versteht. Genau dafür stehen wir – und genau deshalb lohnt sich der Wechsel zu einem Versicherungsmodell, das Ihre Realität abbildet, statt sie zu beschönigen.

 

Das Beste an Sicherheit und Vorsorge für Apotheker – neu gedacht, umfassend gesichert, klug vermittelt.

Versicherungsschutz in der Apotheke ist heute mehr als nur Pflicht – er ist strategisches Führungsinstrument, unternehmerischer Risikopuffer und persönliches Sicherheitsnetz zugleich. Wer Medikamente versendet, haftet nicht nur für Substanzschäden, sondern steht auch für Prozessqualität, Versandverlässlichkeit und Lieferfähigkeit ein – und das zunehmend unter regulatorischem Druck. Genau hier setzt unsere Expertise an: als unabhängiger Makler analysieren wir nicht nur die Oberfläche, sondern die Tiefenschichten jeder Police – mit klarem Blick auf Deckungslücken, versteckte Ausschlüsse und die juristische Realität im Schadensfall.

Unser Anspruch ist nicht der schnelle Abschluss, sondern der nachhaltige Schutz: Welche Summe reicht wirklich für Ihre Versandrisiken? Welche Rolle spielt die Selbstbeteiligung bei Massenschäden? Welche Prämie spiegelt nicht nur statistisches Kalkül, sondern Ihre tatsächliche Betriebsstruktur wider? Unser Vergleich deckt auf, was Vergleichsrechner gerne verschweigen: Tarife, die im Kleingedruckten kippen, Leistungen, die bei echten Schäden nicht greifen, Klauseln, die nur bei idealtypischen Szenarien gelten. Deshalb fließt in jeden Vorschlag unsere branchenspezifische Risikoanalyse ein – mit messbaren Vorteilen für Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Betrieb sicher führen wollen.

Unsere Lösungspalette für den Versandhandel deckt drei zentrale Bedarfskategorien ab – und zwar so, dass jede Apotheke mit Versandkomponente auf Anhieb erkennen kann, welcher Schutz für sie passt. Wer bis zu 250.000 € Versandumsatz pro Jahr abwickelt, erhält für 289 € netto eine stabile Basisabsicherung, die sowohl Fahrzeugtransporte bis 25.000 € als auch Paketverluste bis zu 5.000 € je Sendung umfasst – ohne Leistungskürzungen im Schadenfall. Für Apotheken mit Versandvolumen bis zu 750.000 € empfehlen wir ein erweitertes Modell, das für 680 € netto zusätzlich komplexere Schadensbilder wie Rückläufer, Massenschäden oder Teilausfälle in die Deckung aufnimmt. Besonders wirtschaftlich ist die beitragsfreie Grunddeckung für Betriebe mit weniger als 200.000 € Jahresversand: Sie ist fester Bestandteil der PharmaRisk® OMNI, greift automatisch und bietet den gleichen Leistungsumfang wie eine vollwertige Einzelpolice – rückwirkend abgesichert, ohne versteckte Einschränkungen. Diese Staffelung schafft Transparenz, erlaubt präzise Entscheidungen und sichert den Apothekenbetrieb gegen reale Risiken ab – angepasst an Ihr Geschäftsmodell, nicht an theoretische Versicherungsprofile.

Das Besondere: Alle Angebote sind flexibel ausbaufähig, steuerlich korrekt erfasst und rechtlich rückwirkend anpassbar – eine wichtige Option bei schnell wachsenden Versandumsätzen oder geänderten Betriebsmodellen. So schaffen wir Planbarkeit im dynamischen Marktumfeld – ohne Reibungsverluste, ohne Versorgungslücken.

Ihre Vorteile im Überblick
Sie profitieren von modularen Versicherungslösungen, die wir gezielt für den pharmazeutischen Alltag entwickelt haben – rechtssicher, belastbar, mit nachweisbarer Prämienstabilität. Wir erläutern unsere Auswahlkriterien in einem persönlichen Gespräch, gerne auch per Videoberatung. Dabei analysieren wir auf Wunsch Ihr komplettes Risikoprofil – von der betrieblichen Inhaltsversicherung über Berufshaftpflicht und Rechtsschutz bis zur Cyberabsicherung. Unsere Produktlogik orientiert sich an Ihrer realen Versorgungspraxis, nicht an Modellannahmen von Versicherern.

 

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Denn wer Versand organisiert oder digital liefert, braucht Absicherung gegen Risiken, die klassische Versicherer nicht verstehen – ApoRisk schon.

 

 

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