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VergleichsrechnerDas passende Rezept für die
Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter



Hoher Wirkungsgrad mit positiven Nebenwirkungen

Zur Verbesserung der Altersbezüge von Apothekenmitarbeitern haben die Tarifparteien

ADA und ADEXA den „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter und Auszubildende zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in Apotheken" geschlossen, der zum 01.01.2012 in Kraft treten wird.

Der Tarifvertrag ermöglicht es Ihren Mitarbeitern*, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Durch Ihre finanzielle Unterstützung verbessern Sie nachhaltig die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter.

Die ApothekenRente ist die empfohlene branchenspezifische Lösung der beiden Tarifparteien. Anbieter ist ein Konsortium der Versicherer R+V, ALTE LEIPZIGER und AXA - unter der Federführung der R+V.

Die für Sie positiven Nebenwirkungen der ApothekenRente: Zum einen setzen Sie auf die einzige Lösung, die von den Tarifparteien ADA und ADEXA empfohlen wird. Zum anderen profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und dem Know-how von R+V bei der Entwicklung branchenspezifischer Produkte.

Das gibt Ihnen Sicherheit, Ihre Informationspflicht mit der empfohlenen und durchdachten branchenspezifischen Lösung zu betrieblichen Altersvorsorge zu kombinieren.

 

Höhe der Zuschüsse abhängig vom Beschäftigungsumfang

Der „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter und Auszubildende zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in Apotheken" sieht nicht nur vor, dass Sie Ihren Mitarbeitern einen monatlichen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge gewähren. Er regelt auch die Höhe der Beiträge.

 

Die Staffelung der Arbeitgeberbeiträge orientiert sich an der wöchentlichen Arbeitszeit

27,50 € bei Mitarbeitern mit mehr als 30 Std./Woche

22,50 € bei Mitarbeitern mit mehr als 20 Std./Woche

15,00 € bei Mitarbeitern mit mehr als 10 Std./Woche

10,00 € bei Mitarbeitern mit bis zu 10 Std./Woche sowie bei Auszubildenden nach der bis zu viermonatigen Probezeit

 

Freiwillige Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers

Über den von Ihnen geleisteten Arbeitgeberbeitrag hinaus kann sich Ihr Mitarbeiter freiwillig für eine zusätzliche Entgeltumwandlung entscheiden.

 

Arbeitgeberzuschuss

Für diese zusätzliche Entgeltumwandlung erhält Ihr Mitarbeiter dann noch einmal einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von pauschal 20 % auf den freiwillig gewählten Betrag.

Dadurch geben Sie im Ergebnis Ihre Sozialversicherungsersparnis aus den Lohnnebenkosten an Ihren Mitarbeiter weiter. Gleichzeitig positionieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber.

 

Bestmögliche Gesamtleistung für Ihre Arbeitnehmer

Basisbeitrag -
Arbeitgeberleistung

von 10 Euro bis 27,50 Euro

+

Freiwillige Entgeltumwandlung
des Arbeitnehmers

+

Arbeitgeberzuschuss
20 % des Betrags der Entgeltumwandlung

=

ApothekenRente

 


Wechselwirkung:
ausdrücklich erwünscht

Der neue Tarifvertrag ist eine Win-win-Situation für alle Beteiligten: Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Das Besondere an der ApothekenRente ist ihre Wechselwirkung. Sie bietet sowohl Ihnen als Arbeitgeber als auch Ihren Mitarbeitern Vorteile.


Als Arbeitgeber halten Sie mit der ApothekenRente zahlreiche Trümpfe in der Hand:

  • Sie setzen mit einem attraktiven Produkt den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung um.
  • Sie entscheiden sich für ein garantiert tarifvertragskonformes Angebot.
  • Ihre Mitarbeiter profitieren von den Konditionen eines Gruppenvertrages.
  • Sie verfügen über ein starkes Instrument zur Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung.
  • Sie erfüllen Ihre Informationspflicht aus dem Tarifvertrag.
  • Sie bieten Ihren Beschäftigten einen Anreiz für zusätzliche Eigeninitiative.
  • Sie erhalten eine verwaltungsarme Lösung.


Und auch Ihre Arbeitnehmer profitieren erheblich von der ApothekenRente:

  • Sie können ihre Altersvorsorge flexibel ausbauen und erhalten Unterstützung von Ihnen als Arbeitgeber.
  • Sie erhalten hervorragende Konditionen - der Mindestbeitrag liegt bei gerade einmal 10 Euro monatlich.
  • Sie profitieren von steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträgen (Besteuerung der Leistungen erfolgt erst im Rentenalter).
  • Sie erhalten die Garantie, dass ihre Anwartschaften auf die Versicherungsleistung aus Entgeltumwandlung, Arbeitgeberbeitrag und zusätzlichem Arbeitgeberzuschuss ab Vertragsbeginn unverfallbar sind.
  • Sie können bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis den Vertrag privat oder über den neuen Arbeitgeber fortführen, sofern der neue Arbeitgeber auch an den Tarifvertrag gebunden ist.
  • Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder Kapitalauszahlung.


Großes Wirkungsgebiet

Von dem Tarifvertrag profitieren Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazie- und Diplompharmazieingenieure, Apothekenassistenten, pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, Apothekenhelfer und -facharbeiter, pharma- pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten.

Räumliche Ausnahme: Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen.


Art der Anwendung:
der Klassiker Direktversicherung

Als Durchführungsweg wurde die Direktversicherung gewählt. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: einfach, sicher und verwaltungsarm. Mit der Direktversicherung schließen Sie auf das Leben Ihres Angestellten einen Versicherungsvertrag ab, d. h., Ihr Mitarbeiter - und in der Folge seine Hinterbliebenen - sind bezugsberechtigt.

Eine unmittelbare Auszahlung Ihres Arbeitgeberbeitrags an Ihre Mitarbeiter ist nicht zulässig. Dies gilt nicht für Arbeitnehmer ab 55 Jahren. Für sie ist eine Auszahlung mit dem Gehalt möglich.


Die Sicherheit, das Richtige zu tun

Mit dieser von den Tarifparteien ADA und ADEXA empfohlenen ApothekenRente setzen Sie auf ein optimal abgestimmtes Produkt. So verbinden Sie Ihre Pflicht als Arbeitgeber, Ihre Mitarbeiter über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge und die tariflichen Rahmenbedingungen zu informieren, mit der überzeugenden Kür eines hervorragenden Produktes. Für weiterführende Informationen sowie alle Details über Abschlussmöglichkeiten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


Übrigens: Wie steht es mit Ihrer Altersvorsorge?

Die Absicherung Ihrer Angestellten ist das eine, Ihre private Altersvorsorge das andere. Informieren Sie sich am besten jetzt über die Möglichkeit, die optimal zu Ihnen ganz persönlich passt.


Lesen Sie auch

» Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter



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