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    Die empfohlene Branchenlösung - ApothekenRente
    Die ApothekenRente ist die empfohlene Branchenlösung für Apotheken: tarifkonform, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich klar geregelt. Mit Pflichtbeitrag, Zuschuss und freiwillig...
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Das passende Rezept für die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter

 

Hoher Wirkungsgrad mit positiven Nebenwirkungen – warum die ApothekenRente mehr ist als eine tarifliche Pflicht

Wer heute ein Apothekenteam erfolgreich führt, muss gesetzliche Pflichten nicht nur erfüllen, sondern strategisch nutzen – genau hier setzt die ApothekenRente an: Als tariflich geregeltes, wirtschaftlich tragfähiges und führungswirksames Modell schafft sie nicht nur Sicherheit für die Mitarbeitenden, sondern auch klare Vorteile für Inhaber, die Verantwortung mit Weitblick verbinden. Seit 2012 verbindlich geregelt, kombiniert sie gestaffelte Pflichtbeiträge mit freiwilliger Entgeltumwandlung und einem 20-prozentigen Arbeitgeberzuschuss – steuerlich begünstigt, rechtlich abgesichert und verwaltungsarm umsetzbar über eine Direktversicherung. Mitarbeitende profitieren von sofortiger Unverfallbarkeit, attraktiven Leistungen und Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel, während Apothekenbetriebe sich mit einem klar strukturierten Instrument positionieren können, das sowohl die Bindung stärkt als auch die Sozialabgabenlast senkt. Wer heute richtig vorsorgt, gewinnt doppelt – für sich selbst und für sein Team.

 

Langfristige Führung braucht verlässliche Versorgung
Wer als Apothekeninhaber zukunftssicher führen will, kann auf die betriebliche Altersversorgung nicht verzichten – weder strategisch noch gesetzlich. Seit dem 1. Januar 2012 regelt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge, geschlossen zwischen ADA und ADEXA, klare Vorgaben für die finanzielle Zukunftssicherung von Apothekenangestellten. Die empfohlene Lösung: die ApothekenRente – entwickelt von einem Konsortium unter Federführung der R+V Versicherung, gemeinsam mit ALTE LEIPZIGER und AXA. Damit steht Inhabern ein branchenspezifisches, tarifkonformes Instrument zur Verfügung, das gesetzliche Verpflichtung, wirtschaftliche Weitsicht und Mitarbeiterbindung in einem einzigen Produkt vereint.

Tariflich verpflichtend, wirtschaftlich klug
Der verpflichtende Arbeitgeberbeitrag zur ApothekenRente ist nach Arbeitszeit gestaffelt – von 10 Euro bei geringer Teilzeit bis zu 27,50 Euro bei Vollzeitbeschäftigung. Diese Staffelung berücksichtigt den Beschäftigungsumfang differenziert und schafft finanzielle Planungssicherheit. Für geringfügig oder in Teilzeit tätige Mitarbeiter beginnt die Beteiligung nach der Probezeit. Die Anwendung ist einfach, nachvollziehbar und rechtssicher.

Freiwillige Eigenvorsorge mit Zuschusswirkung
Zusätzlich zur Grundversorgung ermöglicht die ApothekenRente eine freiwillige Entgeltumwandlung seitens der Mitarbeitenden. Wer seine Altersvorsorge aktiv ausbauen möchte, kann über das Bruttogehalt Beiträge einzahlen. Der Clou: Der Arbeitgeber beteiligt sich mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent – ein klares Signal für betriebliche Solidarität und ein starkes Argument im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Gleichzeitig spart der Betrieb dabei eigene Sozialabgaben und positioniert sich als verlässlich handelnder Arbeitgeber.

Ein Durchführungsweg, der Sicherheit schafft
Die Umsetzung erfolgt über die Direktversicherung – ein bewährter und effizienter Weg, der sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende hohe Transparenz und minimale Verwaltung garantiert. Der Vertrag wird auf das Leben des Mitarbeiters abgeschlossen, Leistungen sind ab Beginn unverfallbar. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Vertrag entweder privat fortgeführt oder bei einem ebenfalls tarifgebundenen Arbeitgeber nahtlos übernommen werden. Am Ende der Laufzeit stehen den Versicherten wahlweise eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung zur Verfügung – steuerlich begünstigt und langfristig kalkulierbar.

Vorteile, die auf beiden Seiten wirken
Für Apothekeninhaber bedeutet die ApothekenRente mehr als die bloße Erfüllung einer tariflichen Pflicht. Sie wird zum Instrument gezielter Mitarbeiterbindung, stärkt das Vertrauen in die Führung und reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Für Mitarbeitende entstehen echte Mehrwerte: steuerlich attraktive Vorsorge, sofortige Unverfallbarkeit, Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel und ein Beitrag zur finanziellen Unabhängigkeit im Alter. Diese Doppelwirkung macht die ApothekenRente zu einem strategischen Erfolgsfaktor im Arbeitsalltag.

Klar geregelter Geltungsbereich
Der Tarifvertrag gilt für Apothekenangestellte aller Qualifikationsstufen – von Apothekern über PTA, PKA, Pharmazieingenieure und pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte bis hin zu Apothekenhelfern. Ausgenommen sind derzeit lediglich die Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen. In allen anderen Bundesländern ist die Umsetzung verpflichtend und eröffnet gleichzeitig unternehmerische Spielräume.

Führung beginnt bei der eigenen Absicherung
Wer seine Mitarbeitenden absichert, sollte auch die eigene Vorsorge nicht aus den Augen verlieren. Als Inhaber haben Sie Zugang zu denselben Instrumenten – und können mit unserer Unterstützung ein persönliches Altersvorsorgekonzept entwickeln, das Ihren Anforderungen entspricht. Denn unternehmerische Verantwortung beginnt immer auch bei sich selbst.

 


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