In Erweiterung der Versicherungsbedingungen sind Vertrauenspersonen, auch die zum Zeitpunkt der Schadenverursachung für ein versichertes Unternehmen tätigen Apothekenabrechnungsdienstleister sowie deren Angestellte, die im Auftrag des versicherten Unternehmens für dieses berufsübliche Dienstleistungen erbringen. Diese Personen sind auch dann Vertrauenspersonen, wenn die Tätigkeit für das versicherte Unternehmen nicht in den Apothekenräumen oder auf dem Betriebsgelände des versicherten Unternehmens ausgeübt wird.
Vertrauensschaden ist der Schaden, der einer Vertragspartei dadurch entsteht, dass sie auf die Rechtswirksamkeit eines ungültigen Rechtsgeschäfts oder einer ungültigen Erklärung vertraut.
Die Höhe des Vertrauensschadens bemisst sich nach dem sogenannten negativen Interesse der ersatzberechtigten Geschäftspartei. Dieses entspricht dem Aufwand, der zur Herstellung des Zustands nötig ist, welcher vorläge, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Dabei stellt in solchen Fällen nicht die Ungültigkeit des Rechtsgeschäfts oder der Erklärung, sondern das fälschliche Vertrauen auf die Gültigkeit den zum Ersatz verpflichtenden Umstand dar. Folglich ist die ersatzberechtigte Geschäftspartei so zu stellen, wie sie stünde, wenn sie nicht auf die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts oder der Erklärung vertraut hätte.
Eine Vertrauensschadenversicherung (VSV) schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden.
Zum Versicherungsumfang gehören Schäden aus Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Sabotage oder andere vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichten. Ersetzt werden in der Regel sowohl Schäden, die dem Unternehmen selbst entstehen, als auch Schäden, die Dritten zugefügt werden. Auch Schäden aus erfolgreichen CEO-Fraud-Angriffen können durch die Police abgedeckt sein. Bei der Vertrauensschadenversicherung handelt es sich im weiteren Sinne um eine Kreditversicherung.
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik kam es im Jahre 2006 in Deutschland zu insgesamt mehr als einer Million Schadensfällen mit einer Gesamtschadenssumme von 4 Milliarden Euro.
Viele Unternehmen befürchten durch das Bekanntwerden solcher Veruntreuungen Imageschäden. Aus diesem Grunde wird ein Großteil der Fälle nicht publik gemacht. Die deutschen Versicherungsgesellschaften und Unternehmensberatungsinstitute schätzen die Dunkelziffer auf etwa 50 %.
Nach Einschätzungen der Versicherer führen größer werdende materielle Engpässe und ein steigender Werteverlust zu sinkender Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Zugleich führen Umstrukturierungen, Fusionen, zunehmende Anonymisierung oder schlankes Management vermehrt zu Sicherheitslücken, die die unerlaubten Handlungen erst möglich machen.
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Das Beste oder nichts –
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Der Geschäftsverkehr in Ihrem Unternehmen basiert auf Vertrauen. Vertrauen sowohl zu den Apotheken-Mitarbeitern als auch gegenüber Geschäftspartnern oder Dritten. Dieses Vertrauen wird oft in betrügerischer Absicht missbraucht. Ein Vertrauensschaden kann im Betrieb zu existenziellen Schadenhöhen führen.
Jedes Jahr geben Apotheker ihren Rezeptabrechnungsunternehmen mehrere Millionen Euro Kredit, die nicht sofort bezahlt werden. Solche offenen Forderungen sind aber echtes Risikokapital – geht der Schuldner insolvent, gehen Sie leer aus.
Mit einer Vertrauensschadenversicherung schützen Sie sich gegen Vermögensschäden durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen von sogenannten „Vertrauenspersonen“.
Als Vertrauenspersonen gelten sämtliche Mitarbeiter des Versicherungsnehmers: Vom Apotheken-Filialleiter über den Apothekenvertreter bis hin zu Offizin-Mitarbeiter und nichtpharmazeutisches Personal, außerdem auch auf Ihrem Betriebsgelände tätige externe Dienstleister und Fremdpersonal sowie IT-Dienstleister, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
In Erweiterung der Versicherungsbedingungen sind Vertrauenspersonen, auch die zum Zeitpunkt der Schadenverursachung für ein versichertes Unternehmen tätigen Apothekenabrechnungsdienstleister sowie deren Angestellte, die im Auftrag des versicherten Unternehmens für dieses berufsübliche Dienstleistungen erbringen. Diese Personen sind auch dann Vertrauenspersonen, wenn die Tätigkeit für das versicherte Unternehmen nicht in den Apothekenräumen oder auf dem Betriebsgelände des versicherten Unternehmens ausgeübt wird.
Aber auch von "außen" drohen Gefahren: Der Schutz gegen Cybercrime und Datenmissbrauch durch Dritte und deren Folgen wird für Unternehmen immer wichtiger. Auch gegen solche Schäden können Sie sich deshalb bei uns versichern.
Ob von innen oder außen: Vermögensschäden müssen ermittelt und Schadenersatzansprüche gegen den oder die Täter durchgesetzt werden – und das kostet Geld. Auch diese Kosten übernimmt die Versicherung für Sie im versicherten Rahmen.
Gefälschte E-Mails, Sabotage oder Schadsoftware: Cyberkriminalität und Hackerangriffe sind für Unternehmen eine wachsende Bedrohung. Aber nicht nur fremde Kriminelle, auch eigene Mitarbeiter können Schaden anrichten: Deutsche Ermittlungsbehörden registrieren pro Jahr hunderttausende Fälle von Wirtschaftskriminalität, viele davon sogenannte Vertrauensschäden, bei denen eigene Mitarbeiter ihrem Unternehmen durch Betrug, Veruntreuung oder Sachbeschädigung Schaden zufügen – und der geht nicht selten in die Millionen. Ob Cyberkriminelle oder kriminelles Personal: Mit der Vertrauensschadenversicherung von ApoRisk können Sie sich ganz einfach absichern und durch individuell wählbare Zusatzmodule den für Ihr Unternehmen passenden Schutz zusammenstellen.
Unser Angebot ist beispielhaft und freibleibend:
pauschal für versicherte Vermögensschäden
Für die Mitglieder der Standesorganisationen berechnen wir einen Jahresbeitrag von 1.477,- EUR zuzüglich Versicherungssteuer.
Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
ApoRisk gibt Ihnen mit der Beste-Marktpreis-Garantie die Sicherheit, dass Sie immer den besten Preis für Ihre Apotheken-Geschäftsversicherung erhalten – und das in ganz Deutschland! Sollten Sie irgendwo einen günstigeren Preis für eine Vertrauensschadenversicherung von einem anderen Anbieter sehen, dann lassen Sie es uns wissen und wir erstatten Ihnen den zu viel gezahlten Versicherungsbeitrag garantiert zurück.
Und damit nicht genug – wir schenken Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen einen ApoRisk-Gutschein. Damit Sie rundum zufrieden sind und sich bei uns gut aufgehoben fühlen, möchten wir Ihnen diese kleine Freude machen, denn bei uns gilt nach wie vor das Motto: Das Beste oder nichts.
Sie können alle Themen live mit Ihrem Kundenberater abstimmen – so profitieren Sie von maximaler Flexibilität wo immer Sie sind.
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Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
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