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Basis-Rente
Information

Was ist die Basisrente?



Als Rürup-Rente oder auch Basisrente wird umgangssprachlich eine Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Sie entspricht in Leistungskriterien sowie steuerlicher Behandlung der gesetzlichen Rente, allerdings nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (nur 30 % Teilauszahlung bei Rentenbeginn) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d.h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.

Vorteile

  • Der Sparer kann eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Steuervorteile über Sonderausgabenabzug) aufbauen.
  • Das Kapital, das sich in einem Rürup-Vertrag befindet, bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
  • Schutz vor Pfändung. Rürup-Verträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden. In der Rentenphase kann jedoch der über den Pfändungsgrenzen liegende Teil gepfändet werden.
  • Während der Ansparphase muss keine Abgeltungsteuer einbehalten werden, so dass auch mit diesem Geld "gearbeitet" werden kann.
  • Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeit kann steuerlich abgesetzt werden, wenn der Anteil am Beitrag 50 % nicht übersteigt.

Nachteile

  • Beiträge zu Rürup-Renten können zurzeit nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden (siehe unten).
  • Kein Kapitalwahlrecht - die spätere Auszahlung erfolgt, frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres, ausschließlich als Leibrente.
  • Rentenzahlungen müssen später, abhängig vom Rentenbeginnjahr, versteuert werden.
  • Rürup-Verträge können nicht beliehen, übertragen oder verschenkt werden. Auch eine Kündigung und die Auszahlung eines „Rückkaufswertes" ist ausgeschlossen, möglich ist aber eine Beitragsfreistellung.
  • Bei Tod des Sparers vor Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Es kann jedoch, je nach Anbieter unterschiedlich, eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente oder eine, steuerlich jedoch nicht geförderte, Beitragsrückgewähr vereinbart werden.
  • Auch bei Tod des Sparers nach Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Eine Rentengarantiezeit gibt es bei Rürup-Renten nicht bei allen Anbietern. Sofern der Sparer verheiratet ist, kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten vereinbart werden.
  • Für zugezahlte Beiträge (um die geförderte Jahreshöchstgrenze auszunutzen) werden zusätzlich Gebühren erhoben, die sofort anfallen.

 

Voraussetzungen

Die Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge und unter folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar:

  • Der Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen.
  • Die Rente darf bei einem Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2012 nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres, und bei einem Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
  • Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.

 

Steuerliche Behandlung

Während der Ansparphase

Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zu Rürup-Verträgen gemeinsam mit weiteren Beiträgen zur Basisversorgung gestaffelt von 2005 an als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Im Jahre 2005 sind davon 60 % steuerlich ansetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 %-Punkte auf 100 % (im Jahr 2009 also 68 %). Der maximal anzusetzende Betrag liegt bei 20.000 Euro (bei Verheirateten gemeinsam veranlagten 40.000 Euro).



Beispiel: Bei 4.200 Euro Beitrag zur Rürup-Rente

Steuerjahr

Steuerlich ansetzbarer
Prozentsatz

Beitrag

Steuerlich ansetzbarer Betrag

2005

60 %

4.200 Euro

(60 % von 4.200 Euro) = 2.520 Euro

2006

62 %

4.200 Euro

(62 % von 4.200 Euro) = 2.604 Euro

2007

64 %

4.200 Euro

(64 % von 4.200 Euro) = 2.688 Euro

2008

66 %

4.200 Euro

(66 % von 4.200 Euro) = 2.772 Euro

2009

68 %

4.200 Euro

(68 % von 4.200 Euro) = 2.856 Euro

...

 

 

 

2025

100 %

4.200 Euro

(100 % von 4.200 Euro) = 4.200 Euro



Während der Rentenphase

Rentenleistungen aus der Rürup-Rente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und als fester Betrag in Euro lebenslang festgeschrieben (sog. Besteuerung nach dem Kohortenprinzip, jeder Jahrgang bildet eine Kohorte.).

Ab 2005 erstmalig ausgezahlte Renten müssen dauerhaft zu 50 % versteuert werden. Genauer gesagt werden 50 % der ersten vollen Jahresrente als Freibetrag festgeschrieben. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz jährlich um 2 %-Punkte an, danach bis 2040 um 1 %-Punkt. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmalig ausgezahlte Rürup-Renten demnach dauerhaft voll zu versteuern.

Bei Rentenbeginn 2006 ergibt sich also ein steuerpflichtiger Prozentsatz von 52 %. Beträgt die erste volle Jahresrente im Jahr 2007 z.B. 10.000 Euro, so sind hiervon 5.200 Euro steuerpflichtig. 4.800 Euro werden lebenslang als steuerfreier Betrag festgeschrieben. D.h. jegliche Rentensteigerung wird zu 100 % besteuert.


Förderungsfähige Sparformen

Rürup- oder Basisrenten werden in speziell dafür vorgesehenen Tarifen angeboten als:

  • konventionelle Rentenversicherung
  • fondsgebundene Rentenversicherung
  • britische Versicherungen (z.B. Canada Life, Standard Life, Clerical Medical, Friends Provident, Legal & General) neuerdings in der Ansparphase auch als Fondssparplan



Wem nutzt die Rürup-Rente?

Vorrangige Zielgruppe sind Selbstständige mit einer relativ hohen Steuerbelastung. Sie haben bei Neuabschlüssen keine andere Möglichkeit (mehr), steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben, denn die Förderung der Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge können sie nicht nutzen. Beiträge zu einer klassischen Rentenversicherung (Erlebensversicherung) oder Kapitallebensversicherung sind ab 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, es sei denn, die Laufzeit dieser Versicherungen hat vor dem 1. Januar 2005 begonnen und ein Versicherungsbeitrag ist bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet worden.

Basis-Rente

Auch Angestellte profitieren von der Rürup-Rente. Durch den neu geschaffenen Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000,- EUR pro Jahr und Person kann auch ein Angestellter zusätzlich Vermögen für den Ruhestand aufbauen und gleichzeitig Steuerförderungen nutzen. Hierbei ist einschränkend zu erwähnen, dass das absetzbare Kontingent um den Arbeitnehmer-Anteil sowie den steuerfreien Arbeitgeber-Anteil zur GRV zu kürzen ist und die Beiträge selbst wiederum um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt werden (bei Beamten erfolgt fiktive Kürzung um den entsprechenden Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung).

Eine Rürup-Rente ist vor fremdem und eigenem Zugriff gesichert

Aufgrund der Regelungen zur Rürup-Rente kann ein Versicherungsvertrag vor Rentenbeginn nicht aufgelöst werden. Aus diesem Grunde ist der Wert des Vertrages z.B. beim Arbeitslosengeld II nicht zu berücksichtigen. Ebenso ist eine Rürup-Rente während der Ansparzeit unpfändbar. Wichtig ist, dass der Vertragsabschluss und die Einzahlung vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II erfolgt. Eine spätere Rentenzahlung kann natürlich - wie jede andere Geldzahlung auch - grundsätzlich oberhalb des pfändungsfreien Teils gepfändet werden.

 

Leistung im Todesfall

In der Ansparphase

Eine Rürup-Rente kann nicht vererbt werden, d.h. im Todesfall verfällt das Vermögen wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Versichertengemeinschaft; hier: der des Versicherers und seiner überlebenden Versicherten. Die Versicherungswirtschaft bietet verschiedene Lösungen an, wenn dieser Verlust nicht gewünscht ist:

  • Der Versicherungsvertrag kann mit einer Hinterbliebenenrente in vorher bestimmter Höhe im Todesfall an den Ehepartner oder an die kindergeldberechtigen Kinder ausgestattet werden.
  • Es kann eine zusätzliche - steuerlich jedoch nicht geförderte - Zusatzversicherung zur Beitragsrückerstattung im Todesfall vor Rentenbeginn, abgeschlossen werden (ggf. mit vollumfänglichem Bezugsrecht).
  • Das angesparte Vermögen wird für eine Hinterbliebenen-Rente an den Ehepartner oder die Kinder verwendet, sofern solche vorhanden sind. Inwieweit solche Hinterbliebenen-Leistungen auch nach Rentenbeginn gezahlt werden, ist unterschiedlich geregelt.


In der Rentenphase

Verstirbt der Versicherte in der Rentenphase, so verfällt das eingezahlte Kapital, welches rechnerisch noch nicht durch Rentenzahlungen ausbezahlt wurde. Eine Rentengarantiezeit wie bei normalen Rentenversicherungen gibt es nicht.

Ist der Sparer verheiratet, kann jedoch eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten und für Kinder vereinbart werden.

Dazu gibt es, je nach Anbieter, verschiedene Modelle:

  • Die Hinterbliebenen-Rente beträgt einen bestimmten Prozentsatz (z. B. 60 %) der Hauptrente.
  • Die Hinterbliebenenrente kann einer Rentengarantiezeit nachempfunden werden. Ist eine solche Leistung für 10 Jahre vereinbart und verstirbt die versicherte Person nach fünf Jahren, wird der Wert der in den ersten 10 Jahren zu zahlenden Rente (hier der Rente für 5 Jahre) verwendet, um daraus eine lebenslange Rente an den Witwer/die Witwe zu finanzieren (bzw. eine Rente an die Kinder).
  • Inzwischen werden auch Verträge angeboten, in denen nicht die Renten für eine bestimmte Rentenbezugszeit, sondern das Rentenkapital bei Rentenbeginn Ausgangspunkt für die Hinterbliebenenrente ist. Von diesem Kapital werden die bereits gezahlten Renten abgezogen und der verbleibende Wert wird verrentet.

Die Leistung für die Kinder kann nur solange gezahlt werden, wie der Verstorbene für die Kinder Kindergeld bekommen könnte, also i. d. R. bis zum Ende der Berufsausbildung. Eingetragene Lebenspartner können hier im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung und vielen berufsständischen Versorgungswerken nicht berücksichtigt werden.


Welche Zusatzversicherungen sind möglich?

Zu einer Rürup-Rente können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, deren Beiträge wie die der Rürup-Rente steuerlich gefördert sind. Vorgesehen sind folgende Zusatzversicherungen:

Hinterbliebenenversicherung: Rente für den Ehepartner, mit dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seines Todes in gültiger Ehe lebt und Kinder (Bedingung: Kindergeldanspruch). Problematisch ist hierbei, dass bei Scheidung oder Wegfall des Kindergeldanspruchs eine Leistung aus der Zusatz-Versicherung nicht möglich ist. Eine Absicherung von eingetragenen Lebenspartnern ist ebenfalls nicht möglich.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine Rente und/oder eine Beitragsübernahme durch den Versicherer bei einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit. Der Beitrag für diese Zusatzversicherung muss kleiner sein als der Beitrag für die Altersvorsorge, damit der Vertrag steuerlich gefördert bleibt. Zum Beitrag für die Altersvorsorge zählt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings auch der Beitragsanteil für die Beitragsbefreiung (im Gegensatz zum Beitrag für die Rentenzahlung im Invaliditätsfall).
Die Kombination von Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung wird unter anderem von Finanzdienstleistern angeboten. Vorteil ist hierbei, dass sich der steuerlich absetzbare Höchstbetrag erhöht. Allerdings müssen über 50 % der Prämie auf die Basisrente entfallen (genau 50 % reichen nicht). Damit verbleiben unter 50 % für zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung. Während bei der Kombination die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich wie die Rürup-Rente-Beiträge behandelt werden, kann eine einzelne Berufsunfähigkeitsversicherung zwar ebenfalls als Sonderausgabe abgesetzt werden, fällt aber unter den Höchstbetrag von 2.400 Euro bzw. 1.500 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Da unter diesen Höchstbetrag auch die Krankenversicherungsbeiträge fallen, sind die Beiträge in vielen Fällen steuerlich nicht mehr wirksam. Allerdings ergeben sich aus der Kombination von Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung auch einige Nachteile. So ist es beispielsweise häufig nicht möglich, die Rürup-Rente zu kündigen, ohne gleichzeitig auch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu verlieren. Die Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten sind von Versicherung zu Versicherung verschieden und sollten speziell hierauf geprüft werden. Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Basisrente gekoppelt, muss die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall voll versteuert werden (bei einer ungekoppelten Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit dem Ertragsanteil!). Dies kann zur kalkulatorischen Unsicherheit bei Vertragsabschluss führen und zu empfindlichen Steuermehrbelastungen im Leistungsfall führen. Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn bei Berufsunfähigkeit noch hohe andere Einkommen, z. B. Kapitalerträge, Mieteinahmen usw. erzielt werden. Bei Prüfung der Vor- und Nachteile sollte daher immer die persönliche Steuerlast in die Überlegungen mit einbezogen werden.


Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Rürup-Rente bietet eine interessante Gelegenheit zum direkten Vergleich der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung mit den Angeboten privater Versicherungsunternehmen. Aufgrund weitgehend gleichartiger Leistungen und der steuerlichen Gleichbehandlung beider Vorsorgevarianten lässt sich ein Leistungsvergleich auf der Basis der zu erwartenden Rentenhöhe durchführen, wenn man die verbleibenden Unterschiede beachtet:

  • Garantierte Rente:
    GRV: Die Summe der eingezahlten Beiträge, verteilt auf die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von derzeit 18 Jahren (Enteignungsverbot).
    Rürup: Eingezahlte Beiträge abzüglich Gebühren, verzinst mit einem Garantiezins von derzeit 2,25 % (bei Wahl einer klassischen Rentenversicherung / bei fondsgebundenen Absicherungen muss kein Garantiezins gewährt werden), verteilt auf die erwartete Rentenbezugsdauer (geschlechterspezifisch, Frauen erhalten weniger Rente).
  • Rendite:
    GRV: Lohn-/Gehaltsentwicklung der Beitragszahler.
    Rürup-Rente: Ertrag der Kapitalanlage nach Gebühren.
  • Zusätzliche Standardleistungen der GRV:
    - Hinterbliebenenversorgung
    - Versorgung bei Erwerbsunfähigkeit
    - Rehabilitation



Das perfekte Angebot

Für jede Biografie, für jeden Anspruch, für jeden Apotheker oder Apothekerin das richtige Konzept. Wenn es um Arbeitskraftabsicherung geht, ist ApoRisk der richtige Partner. Ob Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung, ob maßgeschneiderte Branchenlösung oder intelligente Produktkombinationen, ob Rente oder Kapitalleistung, wir haben das perfekte Angebot.



5 gute Gründe für eine
Basis-Rente von ApoRisk


Hier bietet ApoRisk 5 gute Gründe, warum ein Apotheker oder Apothekerin auf die Unterstützung des unabhängigen Maklers zurückgreifen sollte:

» Die fünf guten Gründe
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Leistungen

Die lohnende Zusatzvorsorge für Apotheker - mit satten Steuervorteilen



Basis-Rente

Als Apotheker In können Sie sich mit der Basis-Rente eine steuerbegünstigte Zusatz-Rente aufbauen. Das ist besonders für Niedergelassene, aber auch für Angestellte interessant. Es kommt ein Leben nach dem Berufsleben - mit der Basis-Rente sorgen Sie dafür, dass es schön wird.

Die Highlights der Basis-Rente für Ihre Altersvorsorge

  • Bis 20.000 Euro im Jahr als Vorsorgeaufwendungen absetzbar
    (gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 40.000 Euro)
  • Sonderzahlungen und Beitragsänderungen jederzeit möglich
  • Rentenbeginn ab Vollendung des 60. Lebensjahres flexibel wählbar
  • Hohe Rendite durch Anlage in profitablen Dachfonds möglich
  • Kapital bleibt bei Insolvenz und Bezug des Arbeitslosengeldes II grundsätzlich unangetastet ("Hartz IV"- sicher)
    Mehrfach ausgezeichneter Berufsunfähigkeitsschutz möglich

 

So funktioniert es:

Die Absicherung über das Versorgungswerk ist für Apotheker Innen heute allein nicht mehr ausreichend. Doch mit der Basis-Rente können Sie eine wirksame Zusatzvorsorge aufbauen - und dabei Beiträge bis zu 20.000 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 40.000 Euro) pro Jahr als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.

Volle Sicherheit

Die Basis-Rente bietet Ihnen eine garantierte lebenslange monatliche Rente. Selbst bei finanziellen Engpässen (Insolvenz oder Arbeitslosigkeit) bleibt Ihr Kapital grundsätzlich unberührt.

Durch die Investition in Dachfonds betreiben wir eine größtmögliche Risikostreuung, unter den Vorzeichen der Profitabilität. Ihre Beitragszahlungen können Sie mit unserem ausgezeichneten Berufsunfähigkeitsschutz absichern.

Volle Flexibilität

Mit der Basis-Rente können Sie den Rentenbeginn ab Ihrem vollendeten 60. Lebensjahr frei wählen. Auf dem Weg dorthin können Sie Ihre Beiträge individuell anpassen und bei finanziellen Engpässen sogar mal aussetzen.

Schöpfen Sie die Möglichkeiten der Basis-Rente aus und setzen Sie auf eine sichere Zukunft mit satten Steuervorteilen im hier und jetzt.



Steuervorteile richtig nutzen

Selbstständige: Sie können den Förderrahmen komplett für ihre private Vorsorge nutzen.

Abhängig Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen im Alter deutlich niedriger ausfällt als während des Erwerbslebens.

Junge Angestellte, die einen Einstieg in die private Altersvorsorge suchen. Für sie wächst die Attraktivität der Basisrente von Jahr zu Jahr (zunehmende Steuerfreistellung).

Ältere Vorsorgende: Wenn sie einige Jahre vor Renteneintritt hohe Beträge in eine lebenslange Altersvorsorge investieren, kann der Besteuerungsanteil der Rente dauerhaft niedriger sein als der abzugsfähige Prozentsatz der geleisteten Beiträge.



4 Tipps wie Sie Schritt für Schritt eine private Altersversorgung aufbauen


... Sicherheit geht vor: Zuerst sich und seine Familie in der „Ansparphase“ absichern

Ihre gesamte Altersvorsorge basiert darauf, dass Sie bis zu Ihrem geplanten Ruhestand Geld auf die Seite legen – im Wesentlichen ist dies Lohn aus Ihrer Tätigkeit als Apothekerin oder Apotheker. Doch was, wenn Sie wegen Unfall oder Krankheit für längere Zeit nicht mehr arbeiten können? Hier gibt es Möglichkeiten, wie z.B. dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Beitragszahlung für Ihre Rentenversicherung übernimmt.

... Persönlicher Risikomix: Ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Rendite

Bei der Geldanlage müssen Sie sich immer entscheiden. Entweder Sie gehen auf Nummer sicher und nehmen dafür geringere Renditen in Kauf, oder Sie wählen Produkte mit höheren Renditechancen, die dann allerdings auch ein höheres Risiko mit sich bringen. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je weiter der Zeitpunkt Ihres Renteneintritts enfernt liegt, je mehr Risiko können Sie heute eingehen. ApoRisk berät Sie mit Unterstützung modernster Software um Ihr persönliches Rendite-Risikomix zu ermitteln.

... Stabilität durch Streuung: Unterschiedliche Instrumente optimal aufeinander abstimmen
Bei Ihrer Altersversorgung sollten Sie nicht alles auf eine Karte setzen. Durch den Einsatz von verschiedenen Instrumenten zur privaten Altersversorgung, wie Lebens- und Rentenversicherungen, Investmentfonds oder Immobilienerwerb, erreichen Sie eine gute Risikostreuung. ApoRisk® hat die komplette Bandbreite dieser Produkte bei sich im Programm, und kann Sie so objektiv beraten und die verschiedenen Anlageformen optimal aufeinander abstimmen.

... Rendite nach Steuern: Nutzen Sie die Möglichkeiten staatlicher Förderung voll aus.

Der Staat unterstützt Sie bei Ihrer Altersversorgung. Doch je nach Anlageform oder Berufsstatus kann diese Unterstützung unterschiedlich hoch ausfallen. Was Sie hierbei immer im Auge behalten sollten ist die Rendite nach Steuern. Bereits ein zehntel Prozentpunkt kann über Anlagezeiträume von 30 Jahren ein beträchtliches Sümmchen ergeben.



Unsere Verpflichtung für Ihre Zukunft und Sicherheit

Beim Vermögensaufbau für Ihre private Altersvorsorge stehen Sie immer vor der Entscheidung: Rendite oder Sicherheit. Die Antwort: Ihr Anlageerfolg ist eine Frage der Balance. Bereits ein Prozent mehr Rendite pro Jahr macht bei einem Anlagehorizont von 20 Jahren und mehr, wie er bei der Rentenvorsorge üblich ist, ein kleines Vermögen aus.
Doch gerade wenn es um die Absicherung im Alter geht, will man verständlicherweise kein Risiko eingehen. Klar ist, es gibt keinen Königsweg. Deshalb bieten wir Ihnen innovative Produktkonzepte, die auf Ihre individuellen Anlageziele und Ihre Risikoeinstellung angepasst sind - Individuell, flexibel, chancenreich und durchdacht.

Analyse Ihrer individuellen Situation
Mit unserer Vorsorgeanalyse bieten wir Ihnen schnell und direkt einen Ausblick auf Ihre persönliche Vorsorgesituation in der Zukunft. Und das übergreifend für die Bereiche Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, sowie die Berufsunfähigkeits- und Pflegeabsicherung. Denn gerade bei der Altersvorsorge gilt - Je individueller und flexibler, desto besser.

Unabhängig und kompetent
Als unabhängiges Unternehmen nehmen wir Ihre Interessen wahr. Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und achten zum einen darauf, dass das Preisleistungsverhältnis stimmt, zum anderen auf langfristige Sicherheit, indem Versicherungsverträge ausschließlich bei namhaften Versicherungsgesellschaften speziell mit Gruppen- und Rahmenverträgen platziert werden.

Professionelles Risiko-Management
In den einzelnen Versicherungssparten ergeben sich zum Teil sehr unterschiedliche Leistungsbedingungen. Bei unseren Vorschlägen achten wir insbesondere auch darauf, dass neben einem günstigen Preis ein guter und umfangreicher Versicherungsschutz erreicht wird. Mit modernster Software und unserer langjährigen Erfahrung finden wir für Sie das beste Angebot.

 

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Das Beste für Ihre Vorsorge oder nichts.

 

Steuern sparen ist ganz leicht

Warum Geld verschenken und im Alter mit weniger leben? Die Beiträge zur staatlich geförderten Grundversorgung mit der Basisrente (auch "Rürup-Rente" genannt) können Sie als Aufwendungen für die Altersvorsorge von der Steuer absetzen.

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