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  • Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
    Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
    CostRisk® | Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
  • 5 gute Gründe ...
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Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern



Der Ausfall der Arbeitskraft der Apothekerin oder des Apothekers bedeutet in der Regel ein erhöhtes Risiko für die betriebliche Existenz, die Arbeitsplätze der Beschäftigten und das Ansehen des Betriebes. Durch die einzigartige Stellung des Apothekers in seinem Betrieb bringt ein Ausfall immer ein erhöhtes Kostenrisiko mit sich, wenn zum Beispiel die laufenden Kosten und ein entgangener Betriebsgewinn zu Buche schlagen beziehungsweise das Geschäft durch eine Vertretungskraft weitergeführt wird. Um solche Risiken, unabhängig davon, ob sie durch Krankheit oder Unfall verursacht werden, aufzufangen, bietet der Makler ApoRisk GmbH aus Karlsruhe mit der CostRisk-Police eine Existenzsicherung, die einen umfassenden Rundumschutz beinhaltet. Ein einzigartiges Merkmal dieser Police ist, dass der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Darüber hinaus hat sie noch zwei auf dem deutschen Markt nicht gerade geläufige Leistungen: eine Burn-out-Klausel und eine Sofortzahlung bei plötzlicher Arbeitsunfähigkeit durch Schwerstkrankheiten in Höhe von fünf Prozent der Versicherungssumme.

Apotheke

Für den Apothekenbetrieb muss der Apotheker oder die Apothekerin einen relativ hohen monatlichen Fixkostenbetrag aufbringen. In einem Notfall durch Krankheit oder Unfall schließt die CostRisk-Police eine existenzbedrohende finanzielle Lücke. Nach Ablauf einer Karenzzeit leistet der Versicherer bis zu 12 Monate (unfallbedingt bis 24 Monate) für jeden Ausfalltag ein 1/360 der Versicherungssumme, die der Apotheker für die weiterlaufenden Kosten, einen entgangenen Gewinn oder auch als Ersatzleistung für die Vertreterkosten verwenden kann. Beispiel: bei einer Versicherungssumme von 180 000 Euro beträgt bei einer Tageshöchstentschädigung von 1/360 der Tagessatz 500 Euro. Die Höhe der Versicherungssumme wird dabei abgestimmt auf den Betriebsgewinn und die Fixkosten.

Bei der Existenzsicherung CostRisk sind eigentlich zwei Versicherungen in einer Police vereint, denn sie ist eine Verdienstausfallversicherung mit der Komponente einer Vertreterkostenersatzleistung. Das heißt, CostRisk ist einerseits eine Krankentage- bzw. Krankengeldabsicherung. Da sie aber in der Höhe nicht wie bei der Krankentagegeld auf das tatsächliche Einkommen beschränkt ist, kann sie in der Versicherungssumme so eingerichtet werden, dass auch die Vertretungskosten komplett abgedeckt werden können.

 

Besondere Versicherungsleistungen bei ApoRisk

Die CostRisk-Police hat weitere Strukturmerkmale, die sie für die Apothekerin und den Apotheker besonders interessant machen.

Da ist als Erstes der „Burn-out-Baustein“ zu nennen. Mit ihm wird der zunehmenden Zahl an Burn-out-Fällen und psychischen Erkrankungen Rechnung getragen. Wie Statistiken zeigen, hat sich der Anteil psychischer Erkrankungen bei den Berufstätigen seit dem Jahr 2000 verdoppelt und liegt heute deutlich über 10 Prozent. Vergleichbar dazu hat sich in Deutschland auch der Konsum von Antidepressiva von 2000 bis 2012 mehr als verdoppelt.

Eine weitere Besonderheit des Vertrages ist eine exklusive Rahmenvereinbarung zwischen dem Versicherer und dem Makler ApoRisk. In ihr verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Diese Sonderregelung gilt auch für den Schadensfall. Darüber hinaus erhält der Versicherte einen Prämiennachlass, wenn er eine Mitgliedschaft in einem Landesapothekerverband oder im Berufsverband Deutscher Apotheker vorweisen kann.

 

Schnelle Hilfe bei plötzlicher Arbeitsunfähigkeit

Eine zusätzliche Hilfe bei einem plötzlich eintretenden Notfall, z.B. durch Herzinfarkt oder Schlaganfall, ist die sofortige Auszahlung von fünf Prozent der Versicherungssumme. Dieser Einmalzahlung schließen sich nach der vereinbarten Karenzzeit die regelmäßigen Zahlungen an.

Auch an eine eingeschränkte Arbeitsunfähigkeit wurde gedacht. Nach zum Beispiel vierzehn Tagen vollständiger Arbeitsunfähigkeit hat der Patient bis zu weitere sechs Wochen Versicherungsschutz, wenn er in der Zeit nur zu 50 Prozent arbeitsfähig ist. Somit ist der Begünstigte in der Lage, einen langsamen Wiedereinstieg ins Berufsleben anzugehen.

Zusätzlich kann der Patient die kostenlose Beratungsleistung eines Rehabilitationsmanager in Anspruch nehmen, der ihn von der Diagnose bis zur Nachsorge beratend begleitet. Diese Unterstützung durch einen kompetenten Ansprechpartner rund um das Thema Genesung werde von den Kunden immer häufiger genutzt.



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