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Eine Reisekrankenversicherung schützt den Versicherten vor Arzt- und Behandlungskosten, die im Ausland im Falle einer Krankheit entstehen können. Es wird jener Betrag teilweise oder zur Gänze übernommen, der durch die gesetzliche Krankenversicherung (durch Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten) nicht gedeckt ist. Ein Heimtransport des Versicherten infolge einer schweren Krankheit oder eines Unfalls kann ebenfalls durch eine Reisekrankenversicherung gedeckt sein.
Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten nicht aufschiebbarer medizinischer Versorgung im Ausland und -soweit notwendig den Rücktransport nach Deutschland. Die Kosten einer medizinisch notwendigen Rückführung aus dem Ausland im Sanitätsflugzeug können leicht in die Hunderttausende gehen. Auch die Kosten einer Notfall-OP im Ausland sind nicht zu unterschätzen. Die deutschen Kassen kommen für diese Kosten in der Regel nicht auf.
Aus diesem Grund ist die Reisekrankenversicherung für Reisen in das Ausland unverzichtbar.
Wer selten reist oder eine Reise plant, die über durchschnittliche Reisedauern deutlich hinausgeht, sollte seine Reisekrankenversicherung von Fall zu Fall vereinbaren. Hierbei empfiehlt es sich, im Zweifel ein paar Tage mehr zu versichern. Wird die Rückreise früher angetreten als ursprünglich erwartet, erstatten die meissten Versicherer den zuviel gezahlten Beitrag unter Vorlage der Reisenachweise zurück.
Wer hingegen häufig oder regelmäßig jährlich ins Ausland reist, ist mit einer preiswerten Dauer-Reisekrankenversicherung gut beraten. Diese schützt den Versicherten im Ausland jederzeit für Reisen die am Stück nicht länger als 6 Wochen dauern (je nach Anbieter auch ein paar Tage mehr).
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