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Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten (siehe unten) geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Daher gehört sie zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.
Die Bezeichnung „Riester-Rente" geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert wurde.
Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Medienöffentlichkeit das Verb „riestern" etabliert.
Die Riesterrente wird in vielen Fällen durch den Staat gefördert und finanziell bezuschusst. Sie ist Teil der sogenannten zweiten Schicht der Altersvorsorge und daher erste Wahl bei der Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge.
In der Regel rechnet sich die Riesterrente bei sehr schwachen Einkommen und kinderreichen Arbeitnehmern gut, da die direkte finanzielle Förderung anteilig entsprechend hoch ausfällt.
Besonders lohnenswert ist die Riesterrente auch für überdurchschnittliche Verdiener, da diese erhebliche Steuerersparnisse mit sich bringt.
Der Sockelbeitrag ist der Beitrag der mindestens gezahlt werden muss, um überhaupt eine Riesterrente abschließen zu können. Erst wenn 4% des Einkommens als Eigenbeitrag jährlich aufgebracht werden, hat der Verscherte Anspruch auf die staatlichen Zulagen. Der Beitrag ist dann entsprechend zulagenoptimiert.
Darüber hinaus können die Eigenbeiträge bis zu einer gewissen Höhe steuerlich abgesetzt werden und so die zu zahlende Steuerlast günstig beeinflussen.
Man spricht in diesem Zusammenhang dann von steueroptimierter Beitragszahlung.
Trotz aller staatlichen Geschenke, muss man sich die Riester-Rente leisten können. Wer sich für hohe Beiträge entscheidet, um zusätzlich zu den Zulagen Steuern zu sparen, sollte vorher kalkulieren, ob er sich die Beiträge auch langfristig leisten kann.
Dies gilt umso mehr, als dass angesparte Vermögen ausschließlich für spätere Rentenzahlungen zur Verfügung steht. Beleihungen, der Einsatz als Kreditbesicherung oder Einmalzahlungen sind nicht möglich.
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