Es ist in Deutschland bis dato eine Seltenheit. Denn seit einiger Zeit wird ein Wettbewerbs-Rechtsschutz, der in der Vergangenheit nicht versicherbar war, den Apotheken angeboten.
Der Rechtsschutz versichert u.a. die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht (Recht des unlauteren Wettbewerbs gemäß UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)). Auch die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist versichert. Diese Absicherung gegen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist ein Element des umfänglichen Rechtsschutz-Versicherungspaketes ApoRecht, das speziell für den Apothekenmarkt konzipiert wurde.
Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Streitigkeiten, die auf einen freiberuflich Tätigen zukommen können. Denn gerade als Selbstständiger kann man Rechtsstreitigkeiten nicht immer aus dem Weg gehen und gütliche Einigungen sind auch nicht immer möglich. Das betrifft vermehrt in den letzten Jahren aufgrund des Lauterkeitsrechtes den sogenannten unlauteren Wettbewerb, für den sich bisher keine Rechtsschutzversicherung abschließen ließ.
Das Lauterkeitsrecht ist in Deutschland – gemeinsam mit dem Kartellrecht – ein Teil des Wettbewerbsrechts. Unter der Bezeichnung Lauterkeitsrecht fasst man eine Reihe von gesetzlichen Regelungen gegen verschiedene Arten unlauterer geschäftlicher Handlungen in einer wirtschaftlichen Konkurrenzsituation zusammen. Zum Lauterkeitsrecht gehören vor allem das “Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb” (UWG). Die Zielrichtung des UWG ist, Aktionen einzelner Unternehmen im Wettbewerb als unlauter und unzulässig zu verbieten.
» Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs
Wettbewerb zwischen Mitbewerbern in einem freien Markt ist zwar üblich und gewollt, doch es gibt eine ganze Reihe an Formen, die unzulässig sind. Dann ist die Fairness im Wettbewerb nicht mehr gegeben und die sogenannten “guten Sitten” sind verletzt.
Im UWG sind u.a. sinngemäß genannt:
Als eine unlautere Werbung ist zum Beispiel anzusehen, wenn in einem Werbeprospekt die Identität oder die Geschäftsanschrift des Unternehmens nicht angegeben ist [OLG Hamm, 13.10.2011, I-4 W 84/11]. Auch viele Online-Händler haben sich heute bereits mit diesem Thema befassen müssen, weil sie zum Beispiel mit einer Abmahnung und Unterlassungserklärung eines Konkurrenten, wenn nicht gar mit Schadensersatz oder Gewinnabschöpfung, konfrontiert wurden.
Neidvolle Konkurrenz soll auch im dichtbesiedelten urbanen Apothekenmarkt nicht fremd sein. Allerdings ist zu beachten, dass Beschwerden wegen angeblich unlauterem Wettbewerb begründet sein müssen. Wenn sie lediglich dazu dienen, einen unliebsamen Konkurrenten mit hohen Anwalts- und Abmahnkosten zu belasten, kann ein Gericht sie zurückweisen.
Der Rechtsschutz im Bereich des Wettbewerbsrechts ist aber nur eine der speziellen Zusatzleistungen des umfangreichen und für den Apothekenmarkt konzipierten Rechtsschutz-Versicherungspaketes ApoRecht, einer pauschalen Rechtsschutz-Police für Apotheken von ApoRisk. Weitere Zusatzleistungen sind:
Darüber hinaus gibt es Zusatzleistungen für Beratungs-Rechtsschutz zu Abmahnungen wegen fehlerhafter Gestaltung des Impressums, zu Beratungs-Rechtsschutz wegen Urheberrechtsverstößen, zu Rechtsberatung bei Kapitalanlagestreitigkeiten u.a.
Wie diese Zusatzleistungen zeigen, wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte unbedingt
Denn sowohl die Versicherungsprämien der Versicherer als vor allem auch die Leistungen sind für gleichartige Rechtsschutzversicherungen sehr unterschiedlich. Auch bereits bestehende Versicherungsverträge sollten überprüft werden, wobei Altverträge jedoch andere Konditionen und Prämien aufweisen können.
Verkehrs-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Besitz oder Fahren von Fahrzeugen. Versichert sind alle berechtigten Fahrer der versicherten Fahrzeuge sowie alle Insassen.
Berufs-Rechtsschutz für Apotheker
Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Streitigkeiten, die auf einen freiberuflich Tätigen zukommen können.
Privat-Rechtsschutz
Der Privat-Rechtsschutz ist für Ihren privaten Lebensbereich außerhalb Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit bestimmt.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter
Versichert sind zum einen alle von Ihnen und den mitversicherten Personen selbst bewohnten Wohneinheiten und zum anderen alle von Ihnen selbst genutzten Geschäftsräume, die sich im Eigentum der versicherten Personen befinden oder angemietet werden und sich in Deutschland befinden.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
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