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All-Risk ist ein Versicherungsbegriff aus dem anglo-amerikanischen Sprachraum und bedeutet Allgefahrenversicherung. Diese kann in Deutschland wie folgt abgeschlossen werden:
Auch den Sparten Transport sowie Betriebs- und Produkthaftpflicht liegt die Systematik der Allgefahrendeckung zugrunde.
Mit Ausnahme der Betriebsunterbrechungsversicherungen handelt es sich bei allen genannten Sparten um eine Sachversicherung, d.h. Deckungsschutz wird speziell für die versicherten Sachen zur Verfügung gestellt.
Sofern der als Annex zur Sachversicherung bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung ebenso das Allgefahrenkonzept zugrundeliegt, ist auch der infolge des versicherten Sachschadens eintretende Betriebsunterbruch gedeckt.
Der Begriff 'Allgefahren' umschreibt den versicherten Deckungsumfang. Versicherungsschutz besteht grundsätzlich gegen alle Gefahren, die zu einem plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Sachschäden führen, sofern im Rahmen der Bedingungen kein Ausschluß vereinbart wurde.
Alternativ können gemäß der traditionellen Herangehensweise einzelne 'genannte Gefahren' (Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugkörpern, innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik / Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall, Sprinklerleckage, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Einbruchdiebstahl, ungenannte Gefahren) versichert werden, wobei die Gefahr von Deckungslücken besteht.
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