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Rechtsschutzversicherung

Die ApoRecht® SORGLOS
online beantragen

 

Ausgewählter Versicherungsschutz

Unbegrenzte Versicherungssumme beim Schadenersatz-Rechtsschutz wegen Personenschäden einschließlich der sich aus den Personenschäden ergebenden Vermögensschäden und ansonsten für eine Versicherungssumme von 1 Mio. € je Rechtsschutzfall; Strafkaution im Ausland zahlen wir darlehensweise bis zu einem Betrag von 200.000 €, die auf die Versicherungssumme angerechnet werden. Bei Überseereisen beträgt die Versicherungssumme 200.000 €.

  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Berufs-Rechtsschutz inklusive Vertragsrechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter
  • Wettbewerbsrechtsschutz
  • Update-Garantie

Selbstbehalt 400 EUR / 200 EUR (Apraxa)
Vertragslaufzeit 1 Jahr

Die Leistungsdetails

Versicherte Bereiche

Versicherungsumfang

Versicherungssumme






In Europa: Unbegrenzt bei der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Personen- und von Sachschäden, ansonsten 2 Mio. € je Rechtsschutzfall

Außerhalb Europas: 200.000 € je Rechtsschutzfall

Strafkaution

200.000 € je Rechtsschutzfall

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz:

Mitversichert

Vertrags-Rechtsschutz Im Privatbereich:

Mitversichert außergerichtlich und im Gerichtsverfahren.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:

Mitversichert

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im betrieblichen Bereich:

In Ausübung der selbstständigen Tätigkeit: Mitversichert im Gerichtsverfahren.

Vertrags-Rechtsschutz für Hilfs- und Investitionsgeschäfte:


Im Zusammenhang mit Hilfs- und Investitionsgeschäften sowie bei Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen auch außergerichtlich.

Rechtsschutz im Bereich Wettbewerbsrecht:












Versichert ist die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Deutschland bei Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht (Recht des unlauteren Wettbewerbs gemäß UWG). Auch die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist versichert.

Die Kostenübernahme je Rechtsschutzfall und Versicherungsjahr beläuft sich auf 10.000 €; es gilt eine Selbstbeteiligung von 1.000 € je Rechtsschutzfall.

Rechtsschutz bei Vertragsmaßnahmen der GKV wegen unwirtschaftlichen Abgabe von Arzneimitteln:

Mitversichert bis zu einer Höchstentschädigung von 1.000 € je Rechtsschutzfall; kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Erweiterter Straf-Rechtsschutz für den privaten Bereich und bei der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten:


Mitversichert über den Spezial-Straf-Rechtsschutz (auch Vorsatzdelikte). Bei rechtskräftiger Vorurteilung wegen Vorsatzes kein Regress, wenn das Verfahren mit einem Strafbefehl endet.

Berufliche Vertreter (vom VN bestimmt):

Mitversichert nach vorheriger Absprache mit dem Versicherer.

Selbst genutzte Räume:




Alle selbst bewohnten Wohneinheiten und –grundstücke und alle selbstgenutzten Geschäftsräume und –grundstücke in Deutschland sind pauschal mitversichert (keine Mietobergrenze!)

Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz:









Im Privatbereich und als Arbeitnehmer: Mitversichert im Widerspruchsverfahren und im Gerichtsverfahren.

In Ausübung der selbstständigen Tätigkeit: Mitversichert im Widerspruchsverfahren und im Gerichtsverfahren in den Bereichen Gewerberecht, Handwerksrecht und Zulassungsrecht freie Berufe.

Regress-Rechtsschutz:




Mitversichert im außergerichtlichen Verfahren (Höchstentschädigung 1.000 € je Rechtsschutzfall; kein Abzug der Selbstbeteiligung) und im Gerichtsverfahren.

Versicherungsvertrags-Rechtsschutz:


Mitversichert außergerichtlich und im Gerichtsverfahren (privat und in Ausübung der selbstständigen Tätigkeit)

Weltweiter Versicherungsschutz:

24 Monate

Mediation – außergerichtliche Konfliktlösung:





Mitversichert. Kostenübernahme bis 2.000 € je Mediation (1.000 € im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht), maximal 4.000 € im Kalenderjahr (2.000 € im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht). Kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Dienstreise-Rechtsschutz für dienstlich durch den Arbeitgeber angewiesene Fahrten mit dem eigenen KFZ:

Mitversichert


Versicherungsschutz für Vorverfahren im Sozialgerichts-Rechtschutz:



Im Privatbereich: Mitversichert

In Ausübung der selbstständigen Tätigkeit: nicht versichert (Ausnahme: Regress-Rechtsschutz siehe oben)

Rechtsschutz im kollektiven Arbeits- und Dienstrecht:

Mitversichert

AGG – Antidiskriminierungs-Rechtsschutz:

Mitversichert

Verwaltungs-Rechtsschutz als Apotheker für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Gewerberecht, Handwerksrecht und Zulassungsrecht freier Berufe:

Mitversichert




Beratungs-Rechtsschutz in privaten Bausachen:

Mitversichert im Rahmen der Telefonischen Rechtsberatung

Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen:


Mitversichert; Kostenübernehme bis 300 € je Rechtsschutzfall (auch in Ausübung der selbstständigen Tätigkeit); kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Rechtsschutz Betreuungsverfahren:


Mitversichert, Kostenübernahme bis 1.000 € je Rechtsschutzfall; kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Eltern im gemeinsamen Haushalt:

Mitversichert

Private Luft- und Wasserfahrzeuge bis Neuwert:

Mitversichert ohne Neuwertbegrenzung

Angestrebte Aufhebung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber:

Mitversichert,
bis 1.000 € je Rechtsschutzfall; kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-,
Lebenspartnerschafts- und Erbrecht:

Mitversichert,
bis 1.000 € je Rechtsschutzfall; kein Abzug der Selbstbeteiligung.

Im Zusammenhang mit der selbst bewohnten privaten Wohneinheit: Streit wegen Anliegerbeiträge und Erschließungskosten:

Mitversichert



Opfer-Rechtsschutz als Opfer von Gewaltstraftaten in Deutschland = Aktiver Straf-Rechtsschutz

Mitversichert


Versicherungsschutz für Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten:

 

Im Privatbereich und als Arbeitnehmer: Mitversichert

In Ausübung der selbstständigen Tätigkeit: nicht versichert

Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für private Versicherungen:

Mitversichert

Daten-Rechtsschutz im beruflichen Bereich:

Mitversichert ab Gerichtsverfahren

Online-(Internet)-Vertrags-Rechtsschutz:


Mitversichert (im beruflichen Bereich ab Gerichtsverfahren, bei Hilfsgeschäften auch außergerichtlich)

Webcheck:

Nicht versichert

Bei Fahrzeugschaden im Ausland: Kostenübernahme eines ausländischen Sachverständigen:

Mitversichert


Übersetzungskosten bei Verfahren im Ausland:

Mitversichert (beim Spezial-Straf-Rechtsschutz auch Übernahme von Dolmetscherkosten)

Kostenschutz als Arbeitgeber für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse:

Mitversichert


Nachhaftung für Fälle, die nach Berufsaufgabe eintreten:

3 Jahr

Wartezeiten:














Keine Wartezeiten beim Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, beim Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, beim Opfer-Rechtsschutz, beim Spezial-Straf-Rechtsschutz und beim Versicherungsvertrags-Rechtsschutz. Auch keine Wartezeit, wenn das Risiko bisher anderweitig versichert war und dann im unmittelbaren Anschluss bei der Concordia versichert wird. Im Verkehrsbereich bestehen grundsätzlich keine Wartezeiten. In alle anderen Fällen besteht ein dreimonatige Wartezeit. 

Telefonische Rechtsberatung:

Mitversichert, auch in nicht versicherten Bereich.

Die Besonderheiten

Einfach wechseln

Sie haben bereits einen Rechtsschutz und möchten zu uns wechseln? Kein Problem, wir rechnen die Beiträge bis zum Ablauf der Vorversicherungen an. Ihr Vorteil: Von den Leistungen unseres Rechtsschutzes profitieren Sie sofort.

 

InnovationsGarantie

Die ApoRisk bietet die langfristige Sicherheit, Sie perfekt zu beraten. Bei Einführung einer neuen Produktgeneration erhalten Sie mit der Leistungs-Update-Garantie automatisch die verbesserten Leistungen – ohne dafür einen Cent mehr zu bezahlen.

Die Prämien

Für den oben beschrieben Versicherungsschutz berechnen wir folgende Beiträge:

 

Ohne beschäftigen Personen pauschal

482,13 €

1 – 3 beschäftigen Personen pauschal

661,32 €

4 – 6 beschäftigen Personen pauschal

898,91 €

7 – 10 beschäftigen Personen pauschal

1.295,91 €

11 - 15 beschäftigen Personen pauschal

1.680,03 €

16 - 20 beschäftigen Personen pauschal

2.048,31 €

21 - 30 beschäftigen Personen pauschal

2.511,63 €

31 - 40 beschäftigen Personen pauschal

2.819,52 €

41 - 50 beschäftigen Personen pauschal

3.214,53 €

 

Versicherungsschutz besteht im privaten Lebensbereich für einen Apothekeninhaber. Für die Mitversicherung jedes weiteren Inhabers ist ein Zuschlag zu berechnen.

Zuschlag je weiteren ApothekenInhaber: 123,00 €

 

Es gilt eine Selbstbeteiligung von 400 € je Rechtsschutzfall. Wenn Sie sich für eine Kanzlei entscheiden, die Mitglied in dem Anwaltsnetzwerk APRAXA eG (www.apraxa.de) ist, beträgt die Selbstbeteiligung 200 EUR.

Die Selbstbeteiligung reduziert sich einmalig um 200 Euro für den ersten nach Ablauf von fünf schadenfreien Jahren seit Beginn des Sorglos-Rechtsschutzes gemeldeten Rechtsschutzfall, für den der Rechtsschutzversicherer seine Eintrittspflicht bestätigt hat.

Die Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall entfällt außerdem insbesondere

  • wenn die Rechtsangelegenheit mit der Erstberatung abschließend erledigt ist,
  • bei Durchführung eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens,
  • beim Vorwurf eines Urheberrechtsverstoßes oder einer Abmahnung wegen einer fehlerhaften Impressumgestaltung,
  • beim Rechtsschutz in Vorverfahren beim Regress der Krankenkassen,
  • beim Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber angestrebten Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines Rechtsschutzfalles,
  • beim Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht,
  • beim Rechtsschutz für Betreuungsanordnungen,
  • beim Rechtsschutz für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament.
  • bei Rechtsschutzfällen im Ausland für die Gebühren des ausländischen Rechtsanwaltes,
  • beim Rechtsschutz für die Pflegegradermittlung nicht im Vertrag bereits mitversicherter Eltern

 

Bei Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung vermindern sich alle oben genannten Beiträge wie folgt:

 

Ohne beschäftigen Personen pauschal

385,70 €

1 – 3 beschäftigen Personen pauschal

529,05 €

4 – 6 beschäftigen Personen pauschal

719,12 €

7 – 10 beschäftigen Personen pauschal

1.036,72 €

11 - 15 beschäftigen Personen pauschal

1.344,02 €

16 - 20 beschäftigen Personen pauschal

1.638,64 €

21 - 30 beschäftigen Personen pauschal

2.009,30 €

31 - 40 beschäftigen Personen pauschal

2.255,61 €

41 - 50 beschäftigen Personen pauschal

2.571,62 €

 

Es gilt eine Selbstbeteiligung von 1.000 € je Rechtsschutzfall. Wenn Sie sich für eine Kanzlei entscheiden, die Mitglied in dem Anwaltsnetzwerk APRAXA eG (www.apraxa.de) ist, beträgt die Selbstbeteiligung 500 EUR.

 

Hinweis zur Beitragsberechnung:

Der namentlich genannte Inhaber des Betriebes und die mittätigen Familienangehörigen bleiben bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt. Als 1 Beschäftigter zählen

4 Teilzeitarbeiter (bis 20 Wochenstunden je Teilzeitkraft), 4 geringfügig Beschäftigte, 4 Aushilfen, 4 Heimarbeiter, 2 Saisonarbeiter, 2 Leiharbeiter und 2 Auszubildende.

Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl sind ausschließlich die pharmazeutischen Mitarbeiter zu berücksichtigen.

Die genannten Beiträge sind Jahresbeiträge und enthalten derzeit 19 % Versicherungsteuer. Nebengebühren werden nicht erhoben.

Angaben Versicherungsnehmer

Herr  Frau

*

*

*

Bitte um Rückruf

Zusätzliche Vertragsdaten


Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.


Hiermit nehme ich ihren Vorschlag an und beantrage den Abschluss des Vertrages.



Informationen zum Datenschutz.

Bei der elektronischen Speicherung von Daten, werden von uns die Richtlinien des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) beachtet. Zum 01.07.1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft. Danach dürfen unter anderem personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Person gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Durch betätigen der Eingabeschaltflächen "Abschicken" oder "Senden" in unseren Formularen erklären Sie sich damit einverstanden.

Sie haben ein Recht auf jederzeitigen Widerruf dieser Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gemäß § 3 Abs. 6 des (TDDSG) Teledienstedatenschutz-Gesetzes.

Alle Informationen die wir erhalten, werden nur in unserem Hause bearbeitet, eine Weitergabe an Dritte erfolgt, wenn überhaupt, nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen.
Es findet bei uns kein Adressenhandel bzw. auch kein Adressenverkauf statt!

Das garantiere ich als Geschäftsführerin der ApoRisk GmbH
Roberta Günder

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Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

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