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  • Die Nachhaftung in der Apotheker Berufshaftpflicht
    Die Nachhaftung in der Apotheker Berufshaftpflicht
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Nachhaftung beim Versicherungsschutz

 

Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung besteht ohne zeitliche Begrenzung nach Beendigung des Versicherungsvertrages. Allerdings muss die Tätigkeit, die zum Schaden geführt hat, vor Ablauf des Versicherungsvertrages erbracht worden sein.

Die Nachmeldefrist hat die Aufgabe bei Beendigung einer Berufshaftpflichtversicherung bis zu 25 Jahre Versicherungsschutz zusätzlich zu gewähren. Schäden gelten dann bedingungsgemäß mitversichert, auch wenn erst nach Beendigung und Stornierung des Versicherungsvertrages der tatsächliche Schaden festgestellt und nachträglich gemeldet wird.

Die Nachmeldefrist ist nicht mit dem Begriff der Nachhaftung zu verwechseln. Bei der Nachhaftung gelten auch Schäden mitversichert, die erst nach Vertragsbeendigung eingetreten sind und dann gemeldet werden.

Für die Mitglieder der Standesorganisationen berechnen wir einen
Jahresbeitrag von 120,- EUR zuzüglich Versicherungssteuer.

Die o.g. Prämie ist je Apotheke zu verstehen. Bei Apotheken-Mehrbesitz wird die Prämie halbiert.

  • Die Versicherung mit Konzept
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