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Fühlen Sie sich in Ihrer Pharmazie richtig versichert?

 

Zukunftsorientierte Garantien sind bei der Absicherung des Apothekenbetriebes der entscheidende Unterschied

Versicherungsangelegenheiten sind oft eine Gefühlssache. Dennoch sind es unterm Strich die garantierten Leistungen des Versicherers, die sich bei der Absicherung Ihrer pharmazeutischen Tätigkeit entscheidend auswirken. Denn sie garantieren im Ernstfall den Fortbestand des Geschäftes. Moderne Apothekenversicherungen, wie die Policen der ApoRisk GmbH, besitzen mit einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht von 30 Mill. und einer Sachsubstanz- bzw. Werteversicherung von generell 5 Mill. nicht nur hohe Deckungssummen. Der ApoRisk sichert zusätzlich z.B. in der Allgefahrenversicherung PharmaRisk-OMNI mit der Bestandsgarantie, der Beste-Leistungs-Garantie und der Beste-Marktpreis-Garantie ein Leistungsniveau zu, das in Deutschland momentan seinesgleichen sucht.

Versicherungswerte im Apothekenbetrieb müssen ausreichend und vollständig abgesichert sein. Will der Apotheker dazu die beste Police finden, ist heute kein aufwendiger Vergleich der einzelnen Leistungspunkte mehr notwendig, die sich allein bei den wichtigsten gern mal auf 40 - 50 in ihrer Charakteristik sehr unterschiedliche addieren können. Denn unabhängig von welcher Versicherung der Kunde zu ApoRisk stößt, die Bestandsgarantie hält zum Beispiel vertraglich fest, dass alle Leistungen des Vorversicherers übernommen werden. Und an den Punkten, bei denen ApoRisk besser ist, kommen diese Leistungen noch zusätzlich dazu. Außerdem gelten auch zukünftige, prämienfreie Verbesserungen des Versicherungsschutzes für den bestehenden Vertrag.

Die Beste-Leistungs-Garantie ist ebenfalls ein Leistungsmerkmal der Police PharmaRisk-OMNI. Sie sichert zu, dass sämtliche Leistungen irgendeines anderen Versicherers am deutschen Markt, die aktuell über den Umfang der versicherten Gefahren und Schäden in PharmaRisk-OMNI hinausgehen, berücksichtigt werden. Das heißt, im Schadensfall kann der Apotheker über die weitergehenden Leistungen eines Mitbewerbers informieren und der Schaden wird so reguliert, wie es der Mitbewerber getan hätte. Damit profitiert er von neuen oder höheren Leistungen anderer Versicherer. Der Apotheker erhält hiermit die Möglichkeit einer Unternehmensabsicherung, die die Leistungen aller Geschäftsversicherungen in Deutschland in einem Produkt vereint.

Natürlich ist bei der Auswahl eines Versicherungsschutzes des Apothekengeschäftes der Preis ein Faktor, der in Betracht gezogen werden muss. Auch hier hält ApoRisk mit der Beste-Marktpreis-Garantie eine Lösung bereit, mit der der Apotheker kein Risiko mehr eingeht. Die Beste-Marktpreis-Garantie besagt einfach, dass bei einem preisgünstigeren, vergleichbaren Angebot eines anderen Anbieters, die Preisdifferenz von ApoRisk getragen wird.


Für eine gute Apothekenversicherung liegt die Messlatte sehr hoch

Worauf muss der Apotheker generell achten, wenn er eine effiziente Absicherung seines Apothekenbetriebes haben möchte? Der Preis ist zwar ein wichtiger Faktor, eine Allrisk-Versicherung wird aber letztendlich aufgrund des angebotenen Leistungsumfangs erworben. Entscheidend sind in der Höhe ausreichende Deckungssummen, wie die 30 Mill. Betriebs- und Berufshaftpflicht und die 5 Mill. Sachsubstanz/Werteabsicherung von Apothekeneinrichtung, Waren, Vorräten, etc., die bei dem PharmaRisk-Konzept die Messlatte sind. Die PharmaRisk-Police kann bis zu ca. 450 einzelne Leistungspunkte enthalten. Wichtig bei der Auswahl ist deshalb, sich nicht mit einfachen Standardpolicen zufrieden zu geben, sondern sich auf das Know-how eines Maklers zu verlassen, der über Jahrzehnte eine Allgefahrenversicherung mit besonderen Leistungspunkten in der Apothekennische entwickelt hat.

Da sind über die Deckungssummen und die Garantien hinaus zum Beispiel die sogenannten Aut-Idem-Fälle zu nennen. Die Aut-idem-Bestimmungen verpflichten den Apotheker, ein wirkstoffgleiches, aber preisgünstigeres Arzneimittel abzugeben, wenn der verordnende Arzt das nicht ausdrücklich durch ein Kreuz auf dem Rezept ausgeschlossen hat. Wurde in der Apotheke bei der Ausgabe des Arzneimittels nicht gesehen, dass der Arzt ein Häkchen gesetzt hatte oder es wurde ein anderer Fehler gemacht, dann kann die Krankenkasse dies als einen Nullretax-Fall einstufen und zahlt somit kein Entgelt oder kürzt zumindest die Leistung. Es können noch eine Reihe weiterer Missgeschicke zu Nullretaxen führen.

Eine Retaxation kommt zum Beispiel in Betracht:

  • Falschbedruckung des Rezeptes, z.B. falsche PZN, falsches Datum, fehlende Zusatz-/Spezial- PZN´s
  • fehlende handschriftliche Ergänzungen, zu denen die Apotheke verpflichtet ist
  • Ablauffrist vom Rezept übersehen
  • Aut idem Kreuz übersehen
  • Zahlendreher nicht bemerkt, oder falsch gelesen z.B. 150 und 750
  • Retax wegen falscher Anzahl pro PZN oder auch wegen unterschiedlicher Interpretation der ärztlich angegebenen Anzahl, z.B. ist 1 Pack = 1x Idealbinde oder der kleinste Mehrfachpack mit 10 Idealbinden gemeint
  • Retax wegen angeblicher Lieferfähigkeit einer PZN, d.h. Sie haben gegen andere PZN ausgetauscht und werden nun bezichtigt das ursprüngliche Präparat wäre lieferbar gewesen
  • Retax wegen versehentlicher Nichtbeachtung des Rabattvertrages
  • Retax wegen versehentlicher Abgabe des nicht als preisgünstig geltenden Reimports oder Generika
  • Retax wegen der versehentlichen Belieferung obwohl kein Liefervertrag bestand
  • Retax bei versehentlicher Abgabe von unerlaubten Packungsgrößen
  • Retax bei versehentlicher Abgabe von Nichtarzneimitteln oder nicht verordnungsfähigen Produkten
  • Retax aufgrund einer Rezeptfälschung, die der Apotheker hätte erkennen müssen
  • und wegen unzähliger weiterer Gründe, deren Aufzählung den Rahmen hier sprengen würde.


Alle diese Fälle, die besonders bei teuren Arzneimitteln entsprechende Einnahmeausfälle bedeuten, sind in der PharmaRisk-Police bis 60000,- €* versichert.

Eine weitere Schwachstelle der Apotheken, die aber normalerweise nicht abgesichert wird, ist die Aufbewahrung verderblicher Medikamente und Waren in Kühlschränken. Fälle, wie zum Beispiel in der Hektik des Alltags die Tür aus Versehen offen lassen oder ein Versagen des Kühlschrankes aus Verschleißgründen (z.B. Alter), sind bei den meisten Versicherern kein vertragsrelevanter Schaden. Bei PharmaRisk ist jegliche Art von Verlust des Kühlschrankinhalts im Rahmen der Sachsubstanz mit versichert.

Beitragsfrei ist auch weitere Haustechnik mit versichert, wie Klimaanlagen, alle elektronischen/elektrotechnischen Geräte (z.B. Computer, Küchengeräte, Apothekenkühlschränke, etc.) oder Kommissionierautomaten zur Bereitstellung der Lagerware. Darüber hinaus sind auch Nebenrisiken wie Werbeanlagen, Glasbruch, Versandhandel oder Transportversicherung in der Police inkludiert.

In PharmaRisk-Policen gilt zudem eine generelle Neuwertentschädigung bei der Sachsubstanz (Werteversicherung).

 

*Mittels eines Rahmenvertrags werden Bedingungen für Einzelverträge definiert, die jedoch erst zukünftig geschlossen werden. Stets können und werden Abweichungen zum Rahmenvertrag durch einzelvertragliche Vereinbarungen nach Prüfung und evtl. Prämienzuschlag mit Ihnen als Apothekerin oder Apotheker getroffen.



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