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  • Kfz: Schaden Checkliste
    Kfz: Schaden Checkliste
    ApoRisk® Schadenservice

VergleichsrechnerKfz: Schaden Checkliste



Es passiert rund vier Millionen mal im Jahr auf unseren Straßen: ein Unfall mit dem Auto. In den meisten Fällen geht es dabei nur um Blechschäden. Aber wenn man dabei nicht aufpasst, kann es eine Menge Ärger geben. Weil dadurch plötzlich ein zweiter Unfall entsteht. Oder weil der Unfall-Gegner vielleicht nicht der allernetteste Mensch ist. Und dann kann es richtig schön ins Geld gehen. Davor möchten wir von der ApoRisk Sie nur zu gern bewahren. Deshalb haben wir hier ein paar Tipps für Sie zusammengestellt, die Sie bei einem Unfall beachten sollten.

Am besten, Sie drucken sich diese Tipps gleich einmal aus und legen sie sich ins Handschuhfach.
Im "Ernstfall" wissen Sie dann schneller, was zu tun ist und bewahren einen kühlen Kopf.



Diese Hilfsmittel sollten Sie immer an Bord haben.

Vorgeschrieben sind eigentlich nur Verbandskasten und Warndreieck. Erst für Kfz über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist eine zusätzliche Warnleuchte erforderlich. Wir raten dennoch dazu, ständig eine dabei zu haben, um schwere Folgeunfälle zu vermeiden.

  • Die folgenden Dinge müssen Sie zwar nicht dabeihaben - aber wir raten ausdrücklich dazu.
  • Ein Fotoapparat. Die einfachste Kamera reicht. Sie sollte ein Blitzlicht haben. So können Sie immer sicher beweisen, was sich abgespielt hat.
  • Ein Stück Ölkreide. Zum Markieren von Bremsspuren z.B. vor dem Fotografieren.
  • Der "Europäische Unfallbericht". Kostenlos bei uns zu haben. Vereinfacht den Papierkrieg enorm.
  • Unsere Liste mit den Tipps zum richtigen Verhalten am Unfallort: einfach ausgedruckt dabeihaben - das lässt besonnener reagieren.



So sorgen Sie dafür, dass nicht noch mehr passiert.

  • Als erstes: die Warnblinkanlage einschalten.
  • Warndreieck in ausreichender Entfernung hinter der Unfallstelle platzieren. Auf Straßen mit schnellem Verkehr wenigstens 100 Meter Distanz einhalten. Um sich selber dabei nicht zu gefährden, bitte das Warndreieck in der Dunkelheit vor dem Körper tragen.
  • Warnleuchte auf das Wagendach stellen. Und zwar so, daß sie die herannahenden Fahrzeuge anblinkt.
  • Kümmern Sie sich um die Verletzten, benachrichtigen Sie Arzt oder Krankenwagen.
  • Sofern nur ein "geringfügiger Schaden" entstanden ist: die beschädigten Autos unverzüglich beiseite fahren.
  • Sich nicht in langatmige Diskussion verwickeln lassen - der Schutz des eigenen Lebens hat Vorrang. Auch vor jeder eigenen Unfallaufnahme. Gefahrenstelle so gut wie möglich sichern und dann die Polizei rufen.



Polizei rufen - oder selber regeln?

In diesen Fällen sollten Sie immer die Polizei rufen:

  • Hoher Sachschaden
  • Manövrierunfähige Autos
  • Der Unfall-Gegner weigert sich, seine Papiere vorzuzeigen und seinen Haftpflicht- Versicherer zu benennen
  • Der andere hat eine schwere Verkehrssünde begangen - er ist zum Beispiel betrunken gefahren oder über ein Stoppschild gebraust - bevor er Ihren Wagen gerammt hat.

Bei so genannten Bagatelldelikten wird die Polizei nur die Namen der Beteiligten festhalten. Sie können in solchen Fällen zunächst einfach versuchen, vernünftig miteinander zu reden und den Sachverhalt selbst zu dokumentieren.



Beweismittel sichern: Notizen machen und fotografieren.

Notizen machen und fotografieren, damit Sie nicht unnötig in "Beweisnot" kommen.

  • Notieren Sie sich das amtliche Kennzeichen, Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer. Lassen Sie sich auch ruhig die Ausweispapiere zeigen.
  • Notieren Sie sich die Versicherungsgesellschaft und die Nummer des Versicherungsscheins.
  • Falls das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen ist: fragen Sie nach der grünen Versicherungskarte.
  • Bemühen Sie sich um die Sicherung von Beweismitteln.
  • Fotografieren Sie die Szene zuerst in einer Übersicht. Es sollte erkennbar sein: Positionen der beteiligten Fahrzeuge, Lichtmaste und Verkehrszeichen. Dann kommen die Nahaufnahmen: fotografieren Sie die Beschädigungen des eigenen und des anderen Wagens, aber auch auffällige Unfallspuren.
  • Halten Sie Personalien und Fahrzeugdaten des Unfall-Gegners schriftlich fest. Notieren Sie sich den Unfallhergang und machen Sie sich noch eine kleine Skizze.
  • Wenn es Zeugen zu Ihren Gunsten gibt: gleich Name und Anschrift festhalten.
  • Auch wenn Sie sich mit Ihrem Unfallgegner über den Hergang völlig einig sind: unbedingt alle Fakten notieren.


Bitte vermeiden Sie:

  • ein Schuldanerkenntnis gegenüber dem anderen abzugeben. Dann könnte es nämlich Probleme mit der Schadenregulierung - auch Ihrer eigenen Ansprüche - geben.
  • dass beschädigte Gegenstände ohne unsere vorherige Zustimmung vernichtet oder repariert werden. Sie sind Beweismaterial.

Bitte melden Sie uns den Schaden so schnell wie möglich, am besten telefonisch:
Schließlich haben Sie in uns den Partner, der die Verhandlungen und Abwicklungen für Sie übernimmt. Alle nötigen Informationen dazu geben Sie uns ja mit Ihrer Schadenmeldung!

  • Anzeige von Kleinschäden: Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt.



"Unfallhelfer": lassen Sie sich nicht übers Ohr hauen.

Abschleppdienste: lassen Sie sich nicht übers Ohr hauen.
So genannte Unfallhelfer sind oftmals verblüffend schnell zur Stelle. Hier ein paar Tips für den Umgang mit ihnen.

    • Hüten Sie sich davor, eine so genannte Abtretungserklärung oder ähnliches zu unterschreiben. Es kann saftige Mehrkosten und andere Nachteile bedeuten.
    • Seriös sind z.B. Firmen, die im Auftrag der Versicherer arbeiten.
    • Sind Sie Inhaber eines Schutzbriefes? Dann sagen Sie es dem Fahrer. Und geben Sie ihm den Auftrag, den Wagen zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt abzuschleppen.
    • Bei größeren Entfernungen müssen Sie in der Regel zuzahlen, auch als Schutzbrief-Inhaber oder schuldloser Geschädigter.



    Wer muss wen informieren?

    Diese Leute müssen Sie unbedingt sofort in Kenntnis setzen:

    • Den Haftpflicht- Versicherer des Unfall-Gegners. Denn Sie müssen ja Ihre Ansprüche anmelden und das weitere Vorgehen abstimmen. Rufen Sie einfach dessen örtliche Niederlassung an.
    • Falls der Schadenschnelldienst der gegnerischen Versicherung in Ihrer Nähe ist: gleich den Umfang des Schadens feststellen lassen.
    • Sie können den Wagen auch in Ihre oder die nächstgelegene Werkstatt bringen. Sagen Sie der gegnerischen Versicherung, dass sie den Schaden dort begutachten kann.
    • Wurde eine Person schwer verletzt: unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragen.
    • Haftpflicht- Versicherer des Schadensverursachers nicht bekannt? Sie können ihn beim Zentralruf der Autoversicherer (Tel.: 0180-25026) erfragen. Dazu müssen Sie angeben: Ihre eigene Anschrift, das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, den Namen des Halters und das Unfalldatum.
    • Der Schadensverursacher ist im Ausland versichert? Melden Sie den Schaden an:
      Deutsches Büro Grüne Karte
      Postfach 101402
      20009 Hamburg
      Telefon: 040-33 44 00
      Fax: 040-33 44 07040
    • Der Unfallverursacher hat Fahrerflucht begangen, ist nicht haftpflichtversichert oder hat den Schaden vorsätzlich herbeigeführt? Wenden Sie sich an:
      Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
      Glockengießerwall 1
      20095 Hamburg
      Telefon: 040-30 18 00
      Fax: 040- 30 18 07070
    • Für den Fall, dass der andere Forderungen an Sie hat - oder dass Sie auf Ihre Vollkaskoversicherung zurückgreifen müssen: bitte sofort uns informieren.
    • Nicht für alle Unfallfolgen ist übrigens die Haftpflicht- Versicherung allein zuständig. Oft müssen noch andere Versicherungen - z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, die Unfall- Versicherung, die Schutzbriefversicherung etc. - informiert werden. Fragen Sie uns auch in diesen Fällen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
    • Informieren Sie auch Ihren Rechtsschutzversicherer - falls Sie zusätzlich eine solche Versicherung abgeschlossen haben. Denn vielleicht brauchen Sie die Zusage für die Beratung durch einen Rechtsanwalt. 



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