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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
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Die Digitalisierung des Rezeptwesens galt als Fortschritt – doch das E-Rezept bringt neue Unsicherheiten für Apotheken. Immer wieder führen formale Fehler, etwa unvollständige Angaben auf Verordnungen, zu Konflikten bei der Abrechnung. Besonders problematisch: Apotheken haften in vielen Fällen für Mängel, die sie nicht selbst verursacht haben. Retaxationen können erhebliche finanzielle Schäden auslösen. Der Umgang mit solchen Risiken und die Frage nach geeigneter Absicherung gewinnen zunehmend an Bedeutung – auch, weil klare Regeln und einheitliche Verantwortlichkeiten bislang fehlen.
Die Einführung des E-Rezepts sollte eigentlich Klarheit und Sicherheit in den Rezeptabrechnungsprozess bringen. Die Realität in deutschen Apotheken zeigt jedoch ein anderes Bild: Trotz technischer Standards und digitaler Prozesse kommt es weiterhin zu formalen Fehlern, die gravierende wirtschaftliche Folgen für Apotheken nach sich ziehen können. Besonders betroffen sind Apothekenbetreiber, die bei fehlerhaften Verordnungen mit dem Risiko von Retaxationen konfrontiert sind – obwohl sie auf die formale Korrektheit der ärztlichen Daten keinen Einfluss haben.
Ein zentrales Problem betrifft unvollständige oder fehlerhafte Angaben auf dem E-Rezept, die nicht von der Apotheke verursacht wurden. Häufig entstehen solche Fehler durch technische Unzulänglichkeiten in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) der Arztpraxen, etwa wenn Anschriften nur teilweise übernommen oder Patientennamen nicht vollständig übertragen werden. Der GKV-Spitzenverband hat auf diese Problematik reagiert und den Krankenkassen empfohlen, bei Fehlern in der Praxisanschrift keine Retaxationen vorzunehmen. Diese gelten als technische Mängel und sollen laut den Empfehlungen der Gematik nicht zu Lasten der Apotheken gehen. Auch das Fehlen der Berufsbezeichnung im Freitextfeld oder das Nichtvorhandensein einer Telefonnummer gilt als unkritisch, solange die verschreibende Person eindeutig identifizierbar ist.
Deutlich strenger beurteilen die Krankenkassen hingegen Fälle, in denen der Name der versicherten Person unvollständig ist. Nach § 2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sind der vollständige Name und das Geburtsdatum zwingend anzugeben. Die Versichertennummer, so der GKV-Spitzenverband, erfüllt diese Voraussetzung nicht, da sie nicht zu den gesetzlichen Pflichtangaben gehört. In der Folge dürfen Apotheken ein E-Rezept mit unvollständigem Patientennamen nicht beliefern – selbst dann nicht, wenn die übrigen Angaben vollständig und plausibel erscheinen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen sind erheblich: Wird ein solches Rezept dennoch beliefert, droht nicht nur der Verlust der Vergütung, sondern potenziell auch ein Haftungsrisiko bei möglichen Folgeproblemen, etwa im Fall von Arzneimittelrisiken oder Abrechnungsprüfungen.
Die Verantwortung für die korrekte Ausstellung liegt bei der verordnenden Praxis. Dennoch tragen Apotheken faktisch die finanzielle Hauptlast bei formalen Mängeln, da sie im letzten Glied der Versorgungskette stehen. In der täglichen Praxis bedeutet das für Apotheken einen erheblichen Mehraufwand: Jede Verordnung muss nicht nur auf pharmazeutische Plausibilität, sondern auch auf formale Vollständigkeit geprüft werden – ein Vorgang, der personelle Ressourcen bindet und den Anspruch eines reibungslosen digitalen Workflows konterkariert.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage nach finanzieller Absicherung an Bedeutung. Retaxationen wegen formaler Fehler können in ihrer Summe beträchtliche Schäden verursachen, insbesondere bei Apotheken mit hohem Rezeptaufkommen. Eine spezifische Absicherung gegen solche Vermögensschäden kann helfen, die wirtschaftlichen Folgen abzumildern – vorausgesetzt, sie deckt auch formale Fehler ab, was nicht bei allen Versicherungsmodellen der Fall ist. Die rechtliche Komplexität und die sich teils widersprechenden Auslegungen der Vorgaben machen deutlich, wie wichtig ein durchdachtes internes Risikomanagement für Apotheken geworden ist.
Während das E-Rezept weiterhin als zentrales Digitalisierungsinstrument im Gesundheitswesen gilt, offenbaren sich in der praktischen Umsetzung strukturelle Lücken. Die Rolle der Apotheken bleibt dabei doppelt belastet: Sie sollen digitale Schnittstellen effizient bedienen, zugleich aber formale Fehler erkennen, abfangen und im Zweifel wirtschaftlich selbst tragen. Für viele Apothekenbetreiber ist das ein wachsender Unsicherheitsfaktor – nicht zuletzt angesichts ohnehin angespannter Rahmenbedingungen.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens steht politisch für Effizienz, Sicherheit und Transparenz. In der Realität des Apothekenalltags zeigt sich jedoch, dass digitale Prozesse keineswegs automatisch zur Entlastung führen. Im Gegenteil: Das E-Rezept offenbart eine Verschiebung der Verantwortung, die Apotheken zunehmend unter Druck setzt. Es ist paradox, dass eine technische Unvollständigkeit in der Arztanschrift als harmlos gilt, während ein formaler Fehler beim Patientennamen die Apotheke in die volle wirtschaftliche Haftung bringt – obwohl weder Ursache noch Korrekturmöglichkeit in ihrem Einflussbereich liegen.
Die Konsequenz ist eine Bürokratisierung durch die Hintertür. Anstatt sich auf ihre pharmazeutischen Kernaufgaben konzentrieren zu können, müssen Apothekerinnen und Apotheker zu Detektiven im digitalen Verordnungsdschungel werden. Jede Verordnung wird zum potenziellen Risikofaktor – mit weitreichenden finanziellen Folgen. In einer Branche, die ohnehin mit wirtschaftlichem Druck, Lieferengpässen und Personalmangel zu kämpfen hat, ist dies ein unhaltbarer Zustand.
Hinzu kommt, dass die klare Kommunikation zwischen Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen, Softwareanbietern und Apotheken fehlt. Empfehlungen ohne rechtlich bindende Wirkung schaffen keine Rechtssicherheit. Vielmehr braucht es verbindliche Vorgaben, die die Rolle der Apotheken realistisch einordnen und Haftungsfragen transparent klären. Wenn Apotheken für die Fehler anderer Akteure haften müssen, ist das nicht nur ungerecht, sondern untergräbt das Vertrauen in die digitale Transformation selbst.
Eine kritische Auseinandersetzung mit den aktuellen Regelungen ist überfällig. Es muss politisch geklärt werden, wie Apotheken im digitalen System geschützt und nicht zusätzlich belastet werden. Bis dahin bleibt nur, die eigenen Prozesse zu stärken und finanziell vorzusorgen – ein Zustand, der der Zielsetzung des E-Rezepts fundamental widerspricht.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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