Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung, welche mit besonderen Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen belegt ist. Mit der Produkthaftpflichtversicherung werden Lücken der Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung der Produkthaftpflichtrisikos geschlossen (z. B. Schäden an der gelieferten Sache selbst, Weiterfresserschäden, vertragliche Ansprüche des Geschädigten an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, Schadensfälle die sich im Ausland ereignet haben). Diese Erweiterung ist insbesondere für Hersteller bzw. Quasihersteller von Roh- oder Zwischenprodukten erforderlich. Versichert werden Schadensersatzansprüche Dritter auf reine Vermögensschäden (sog. Kostenschäden) aus
Der Deckungsgewinn der Produkthaftpflichtversicherung liegt in der Einbeziehung von reinen Vermögensschäden (AHB Ziff. 2.1) in den Versicherungsschutz, die zudem sich als auf Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des VN gerichtet darstellen (AHB Ziff. 1.2), also auf die Kosten der mangelbedingt vergeblichen Weiterverarbeitung bzw. Veredelung.
Die Deckungserweiterung ist geboten für alle Versicherungsnehmer, deren Erzeugnisse im Zuge arbeitsteiliger Weiterverarbeitung durch Dritte verändert oder verbaut werden. Sie sind zudem sinnvoll für Handwerksbetriebe, die privaten Letztverbrauchern verschuldenunabhängig nicht nur auf Nachlieferung, sondern auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen haften (etwa den Verbau zugekaufter Ware. z. B. Wand- oder Bodenfliesen).
Keinen Versicherungsschutz bieten die Versicherer für Schäden am eigenen Produkt des Versicherungsnehmers oder für eine Nachlieferung eines mangelfreien Produktes. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zudem Ansprüche
Die Produkthaftpflichtversicherung grenzt sich ab von der Rückrufkostenversicherung, die für Händler und Hersteller einerseits und für Kfz-Zulieferer angeboten wird.
Worauf muss der Apotheker generell achten, wenn er eine effiziente Absicherung seines Apothekenbetriebes haben möchte? Der Preis ist zwar ein wichtiger Faktor, eine Allrisk-Versicherung wird aber letztendlich aufgrund des angebotenen Leistungsumfangs erworben. Entscheidend sind in der Höhe ausreichende Deckungssummen, wie die 20 Mill. Betriebs- und Berufshaftpflicht und die 5 Mill. Sachsubstanz/Werteabsicherung von Apothekeneinrichtung, Waren, Vorräten, etc., die bei dem PharmaRisk-Konzept die Messlatte sind. Die PharmaRisk-Police kann bis zu ca. 450 einzelne Leistungspunkte enthalten. Wichtig bei der Auswahl ist deshalb, sich nicht mit einfachen Standardpolicen zufrieden zu geben, sondern sich auf das Know-how eines Maklers zu verlassen, der über Jahrzehnte eine Allgefahrenversicherung mit besonderen Leistungspunkten in der Apothekennische entwickelt hat.
Beispielhaft ist folgende Produktlösung:
» Die Allgefahrenversicherung PharmaRisk-FLEX
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