Seit Einführung der Pflegeversicherung haben in Deutschland ca. 7,5 Millionen Menschen einen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit gestellt. Das Volumen der Neuanträge wird pro Jahr auf ca. zwei Millionen geschätzt, mit steigender Tendenz.
Im November 2003 waren 2,08 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig nach dem Pflegepflichtversicherungsgesetz ( SGB XI ). Mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, von denen wiederum mehr als die Hälfte ausschließlich Pflegegeld erhalten, was bedeutet, dass sie ausschließlich durch Angehörige versorgt werden.
Das Verfahren der Anerkennung einer Pflegestufe in der Pflegeversicherung ist gesetzlich geregelt und ein Anspruch auf Gewährung der beantragten Pflegestufe ist schließlich vor dem Sozialgericht einklagbar.
Das Verfahren der Pflegebegutachtung im einzelnen ist gerade für ältere Menschen im Regelfall schwer durchschaubar, so daß diese mit der sachlich-medizinsichen und erst recht juristischen Bewertung der Bescheide über die Anerkennung oder Nichtanerkennung regelmäßig überfordert sind.
Wir betreuen bundesweit Apotheker Innen bzw. auch deren Verwandte und Pflegepersonen bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche gegen die Krankenkasse bzw. Pflegekasse.
Die Einordnung in die Pflegestufe durch den Gutachter (erfolgt regelmäßig durch den MdK - Medizinischer Dienst der Krankenkassen ) bildet regelmäßig den Hauptstreitpunkt der Auseinandersetzung in der Pflegeversicherung.
Durch unsere Erfahrung und Zusammenarbeit mit Gutachtern und Ärzten sind wir in der Lage, fachliche Fehler in den Pflegegutachten herauszuarbeiten, was in vielen Fällen zu einer Änderung der ursprünglichen Entscheidung im Widerspruchs- oder Klageverfahren führt.
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und die Zahl der pflegebedürftigen Menschen nimmt beständig zu. Dies hat auch der Gesetzgeber (wenn auch spät) erkannt und 1995 die Pflegepflichtversicherung ins Leben gerufen. Gestaffelt nach Pflegestufen, leistet sie in Höhe eines festgelegten monatlichen Betrags entsprechend der festgestellten Pflegestufe.
Schon heute reicht die staatliche Absicherung meist nur zur Abdeckung eines Grundbedarfs. Denn: die Kosten einer häuslichen oder stationären Pflege werden nur zum Teil abgedeckt. Wer die gewohnte Lebensqualität auch im Pflegefall bewahren will, muss meist das eigene Ersparte angreifen. Reicht das eigene Vermögen nicht zur Abdeckung der Pflegekosten, kann der Staat auch Familienangehörige zur Kasse bitten.
Die Pflegerente schließt die Lücke zwischen der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung und dem tatsächlichen Finanzbedarf im Pflegefall. In der Regel geschieht dies in Form einer lebenslangen Altersrente, die ausgezahlt wird, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Als Grundlage werden entweder die staatlich definierten Pflegestufen oder aber individuelle Pflegeklassen herangezogen. Alternativ kann oft auch die Auszahlung einer festen Versicherungssumme vereinbart werden, für den Fall, dass Sie das angesparte Geld für dringendere finanzielle Verpflichtungen nutzen wollen oder müssen.
Warum versichern?
Bereits heute ist absehbar, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung kaum zur Deckung der Pflegekosten reichen werden. Wer auch im Pflegefall seine finanzielle Unabhängigkeit sichern will, ohne dass das eigene Vermögen bzw. das der nächsten Angehörigen angetastet wird, ist mit einer Entscheidung für die Pflegerente auf der sicheren Seite.
Wir empfehlen diese Form der Absicherung allen Menschen, die ihre Ersparnisse vor den hohen Kosten einer altersbedingten Pflegebedürftigkeit schützen wollen und eine gesunde Skepsis gegenüber den staatlichen Leistungsträgern hegen. So ist ein Leben in Würde auch dann gewährleistet, wenn eine Pflege durch die eigenen Angehörigen nicht möglich ist.
Was, wann und wie sie leistet
Grundleistung der Pflegerente ist die Zahlung eines monatlichen Festbetrags zur Abdeckung einer möglichen Versorgungslücke bei Eintritt des Pflegefalls. Die Höhe der Rentenzahlung ist abhängig vom Grad der festgestellten Pflegebedürftigkeit. Darüber hinaus bieten die Versicherer zahlreiche Varianten an, etwa die Kombination mit einer Rentenversicherung, die nach Ablauf der Ansparzeit in eine Pflegerentenversicherung umgewandelt werden kann. Auch die Ergänzung um eine kapitalbildende Komponente ist oft möglich. Im Bedarfsfall kann dann der angesparte Betrag als Komplettbetrag abgerufen werden.
Für jede Biografie, für jeden Anspruch, für jeden Apotheker oder Apothekerin das richtige Konzept. Wenn es um Arbeitskraftabsicherung geht, ist ApoRisk der richtige Partner. Ob Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung, ob maßgeschneiderte Branchenlösung oder intelligente Produktkombinationen, ob Rente oder Kapitalleistung, wir haben das perfekte Angebot.
» Die fünf guten Gründe
» Versicherungspartner auf Lebenszeit
Immer mehr Menschen sind im Alter aus Gründen der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe fremder Personen, Hilfe von Familienangehörigen angewiesen. In etwa 30 Jahren werden aufgrund der demographischen Entwicklung bereits doppelt so viele Menschen Pflegehilfe benötigen. Man kann davon ausgehen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung dann nur noch, ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung, als Grundversorgung dienen kann, private Zusatzvorsorge ist daher dringend anzuraten. Die private Pflegerentenversicherung zahlt bei Eintritt des Versicherungsfalls - der Pflegebedürftigkeit - eine monatliche Rente und schließt somit eine wichtige Versorgungslücke im Alter.
Drastische Zunahme der Pflegefälle
Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen. In den nächsten 20 Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50 % wachsen, bis zum Jahr 2050 wird er sich sogar fast verdoppeln. Zudem leiden bereits heute 1,5 Mio. Menschen an Demenz. Pro Jahr kommen
Jeden von uns kann es treffen
Auch Sie können zum Pflegefall werden. Wenn diese Situation eintreten sollte, kommen erhebliche finanzielle Belastungen auf Sie zu. Denken Sie z. B. an die Kosten für das Pflegeheim oder die Betreuung rund um die Uhr zu Hause.
Staatliche Hilfe mit Teilkasko-Charakter
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet für diese Kosten nicht mehr als eine Grundabsicherung, die auch nach der neuesten Pflegereform bei Weitem nicht ausreicht.
Kinder haften für ihre Eltern!
Das lang angesparte eigene Vermögen oder das der engsten Familienmitglieder (1. Verwandtschaftsgrad) geht durch die Finanzierung der hohen Pflegekosten schnell verloren. Sichern Sie Ihr Vermögen und vermeiden Sie die Abhängigkeit vom Sozialamt.
Im Pflegefall entscheiden Sie selbst
Unabhängig von finanziellen Beschränkungen, gestalten Sie den Pflegealltag bestmöglich mit der individuell vereinbarten monatlichen Pflegerente als eine notwendige Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Ihre Pflegerente
Die Höhe Ihrer monatlichen Pflegerente ab dem Pflegegrad 4 können Sie individuell von 250 € bis 4.000 € festlegen. Zusätzlich können Sie bedarfsgerecht die Absicherung ab dem Pflegegrad 3 oder 2 vereinbaren. Im Leistungsfall sind keine Beiträge mehr zu zahlen.
Eine zusätzliche finanzielle Sicherheit gibt Ihnen die Plusrente*. Diese beträgt derzeit 30 % der versicherten Pflegerente. Die Plusrente* wird ab der ersten Pflegerentenzahlung geleistet und erhöht damit Ihre Vorsorge beträchtlich.
Ihre Zusatzleistungen
Viele Leistungskomponenten, wie der weltweite Versicherungsschutz oder die Nachversicherungsgarantie, sind ohne Mehrbeitrag in der PflegeRente enthalten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz zu erweitern. Dazu zählen u. a. die Sofortleistung sowie die Rentendynamik. Beitragsreduzierend kann sich der Einschluss einer Karenzzeit auswirken.
Entscheiden Sie sich für eine Todesfallleistung, erstatten wir bei Tod der Versicherten Person vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit bis zu 100 % der eingezahlten Beiträge. Bei Einschluss einer Pflegerentengarantiezeit zahlen wir bei Tod im ersten Jahr nach Beginn der Pflegerentenzahlung die Pflegerente des anerkannten Pflegegrades für sechs oder zwölf Monate als einmalige Todesfallleistung aus. Die bereits gezahlten Pflegerenten werden dabei abgezogen.
Ihre Beiträge
Die Höhe der Beiträge hängt vom jeweiligen Alter der Versicherten Person und dem gewünschten Versicherungsschutz ab. Wichtig ist, dass Ihre Beiträge über die gesamte Versicherungsdauer stabil sind!
Einstufung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) und dem Punktesystem
Beim Vermögensaufbau für Ihre private Altersvorsorge stehen Sie immer vor der Entscheidung: Rendite oder Sicherheit. Die Antwort: Ihr Anlageerfolg ist eine Frage der Balance. Bereits ein Prozent mehr Rendite pro Jahr macht bei einem Anlagehorizont von 20 Jahren und mehr, wie er bei der Rentenvorsorge üblich ist, ein kleines Vermögen aus.
Doch gerade wenn es um die Absicherung im Alter geht, will man verständlicherweise kein Risiko eingehen. Klar ist, es gibt keinen Königsweg. Deshalb bieten wir Ihnen innovative Produktkonzepte, die auf Ihre individuellen Anlageziele und Ihre Risikoeinstellung angepasst sind - Individuell, flexibel, chancenreich und durchdacht.
Analyse Ihrer individuellen Situation
Mit unserer Vorsorgeanalyse bieten wir Ihnen schnell und direkt einen Ausblick auf Ihre persönliche Vorsorgesituation in der Zukunft. Und das übergreifend für die Bereiche Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, sowie die Berufsunfähigkeits- und Pflegeabsicherung. Denn gerade bei der Altersvorsorge gilt - Je individueller und flexibler, desto besser.
Unabhängig und kompetent
Als unabhängiges Unternehmen nehmen wir Ihre Interessen wahr. Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und achten zum einen darauf, dass das Preisleistungsverhältnis stimmt, zum anderen auf langfristige Sicherheit, indem Versicherungsverträge ausschließlich bei namhaften Versicherungsgesellschaften speziell mit Gruppen- und Rahmenverträgen platziert werden.
Professionelles Risiko-Management
In den einzelnen Versicherungssparten ergeben sich zum Teil sehr unterschiedliche Leistungsbedingungen. Bei unseren Vorschlägen achten wir insbesondere auch darauf, dass neben einem günstigen Preis ein guter und umfangreicher Versicherungsschutz erreicht wird. Mit modernster Software und unserer langjährigen Erfahrung finden wir für Sie das beste Angebot.
Wussten Sie, dass die gesetzlichen Leistungen bei weitem nicht ausreichen um zu Hause gepflegt zu werden oder die Kosten für ein Pflegeheim zu zahlen? Ihr lang angespartes Vermögen - und das Ihrer Kinder - ist dann schnell verbraucht.
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