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Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge (Invalidität) hin. Die Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente. Durch Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass die Höhe der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt. Die Bemessung der Invalidität geschieht nach der vertraglichen Gliedertaxe.
Neben dem Invaliditätsrisiko können auch andere Unfallfolgen gegen Mehrprämie versichert werden. So kann z. B. ein fester Kapitalbetrag für den Fall des Unfalltodes des Versicherten vereinbart werden (Todesfallleistung). Die Todesfallleistung wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirbt. Die Vereinbarung einer Todesfallleistung zusätzlich zur Invaliditätsleistung ist unter anderem deshalb sinnvoll, weil andernfalls bei unfallbedingtem Ableben des Versicherten trotz schwerer Verletzungen kein Leistungsanspruch entsteht. Denn nach den Versicherungsbedingungen kann eine Invaliditätsleistung in der Regel frühestens 12 Monate nach dem Unfallereignis verlangt werden. Wenn neben der Invaliditätsleistung auch eine Todesfallleistung versichert ist, kann bereits vor Fälligkeit der Invaliditätsleistung ein Vorschuss auf die Invaliditätsleistung beantragt werden. Die Höhe des Vorschusses wird maximal in Höhe der versicherten Todesfallsumme fällig.
Um den Finanzbedarf im Zeitraum bis zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden. Dabei handelt es sich um einen festen Kapitalbetrag, der bei schweren Verletzungen fällig wird, wenn der Versicherte wegen der Unfallfolgen in seiner Leistungsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum erheblich beeinträchtigt ist (zum Beispiel drei Monate 100 %; 6 Monate mindestens 50 %).
Darüber hinaus kann eine Vielzahl weiterer Leistungsarten vereinbart werden. Hierzu gehören das Krankenhaustagegeld und das nach der Entlassung aus dem Krankenhaus fällig werdende Genesungsgeld, welches in der Regel für die gleiche Anzahl von Tagen wie das Krankenhaustagegeld gezahlt wird. Ferner das Unfall-Tagegeld, das hauptsächlich der Absicherung von Selbständigen dient. Es wird prozentual nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit abgestuft fällig.
Weiterhin werden von vielen Versicherern sogenannte Sofortleistungen angeboten. Diese beinhalten feste Kapitalbeträge bei bestimmten schweren Verletzungsarten. Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch ein vertragliches Schmerzensgeld an. Dieses beinhaltet für genau definierte Verletzungen feste Prozentsätze der versicherten Schmerzensgeldsumme.
Als weitere Leistungsarten bietet der Versicherungsmarkt den Ausgleich von Kosten für kosmetische Operationen an, die z. B. zur Behebung von Entstellungen nach einem Unfall anfallen oder die anteilige Erstattung unfallbedingter Bergungskosten, welche von den Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernommen werden (z. B. Eigenbeteiligungen zum Rettungstransport mit dem Krankenwagen oder Hubschrauberrettungsflüge im Ausland nach einem Skiunfall).
Im Rahmen sogenannter Seniorenpolicen werden als versicherbare Leistungen zunehmend bestimmte zeitlich befristete Serviceleistungen wie Hausbesorgungen, Hausputz, „Essen auf Rädern" etc. angeboten, falls die versicherte Person hierzu wegen der Unfallfolgen nicht selbst in der Lage ist.
Unfallversicherung wichtig?
Ein Unfall kann unvorhergesehen und plötzlich eintreten. Die Folgen sind oft schwerwiegend.
Die Unfallversicherung hilft mit der Zahlung einer einmaligen Summe, um die schlimmsten Folgen unmittelbar bewältigen zu können. Insbesondere wird dabei an Einkommensausfälle gedacht, Umbaumaßnahmen (z.B. behindertengerechter Ausbau des Haushalts) oder teure Rehabilitation, soweit diese nicht vom Krankenversicherer übernommen werden.
Obwohl es in der Unfallversicherung auch die Variante der Unfallrente gibt, eignet sich die Unfallversicherung auf keinen Fall als Ersatz für eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, es sei denn letztere könnten aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht vereinbart werden.
Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Zahlung eines Geldbetrages im Falle einer Unfallinvalidität. Der prozentuale Invaliditätsgrad wird dabei in Abhängigkeit von der körperlichen Beeinträchtigung nach einer vertraglich vereinbarten Gliedertaxe festgestellt.
Je höher der prozentuale Invaliditätsgrad ist, desto höher fällt die finanzielle Leistung bis maximal zur Versicherungssumme aus.
Aus diesem Grund gilt bei der Vereinbarung der Unfallversicherung ein besonderes Augenmerk auf die Gliedertaxe. Die Gliedertaxe gibt vor für welche Körperteile und -Funktionen welche Prozentwerte angesetzt werden. Generell sollte darauf geachtet werden, dass die Stimme in der Gliedertaxe Berücksichtigung findet. Berufe bei denen es auf besondere körperliche Fähigkeiten ankommt, sollten darauf achten, dass die Gliedertaxe den Anforderungen an den Beruf besonders Rechnung trägt.
So sind beispielsweise Ärzte und Feinmechaniker gut beraten auf eine hohe Berücksichtigung von Beschädigungen der Finger und der Hand zu achten.
Zusätzlich wird die Leistung von der vereinbarten Progression beeinflusst. Die Progression führt bei höheren Invaliditätsgraden zu einer verhältnismäßig höheren Leistung, die auch deutlich über die Versicherungssumme hinaus gehen kann. Je höher der Grad der Invalidität ist, desto höher wird die Schadensersatzleistung. Daher führt eine hohe Progression zu einer stärkeren Berücksichtigung schwerer Unfälle, während bei leichten Unfällen kaum eine Wirkung besteht.
Die Unfallversicherung kennt zusätzliche Leistungsbausteine die wahlweise kombiniert werden können:
Der Begriff des Unfalls ist versicherungstechnisch eng gefasst. Die Unfallversicherung kennt viele Einschlüsse, die den Unfallbegriff erweitern oder typische Ausschlüsse abmildern und damit einen bessern Schutz bereit stellen.
Beispielhaft seien genannt:
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