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  • Die Elektronikversicherung
    Die Elektronikversicherung
    Versicherungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Riskmanagements.

Die Elektronikversicherung

 

Die Elektronikversicherung ist eine Untersparte der Technischen Versicherungen. Alle Arten von elektronischen Geräten können hierüber einzeln, in Gruppen oder pauschal versichert werden. Im deutschsprachigen Raum sind Jahresverträge mit automatischer Verlängerung üblich, für Veranstaltungen können auch kürzere Zeitspannen vereinbart werden.


Schutzbereich

Die Elektronikversicherung umfasst elektronische Geräte, die selbstständig in Betrieb genommen werden können. Wechseldatenträger sind ausgeschlossen. Für diese kann zusätzlich eine Datenträgerversicherung abgeschlossen werden.


Schutzumfang

Die Elektronikversicherung gehört zu den sogenannten Allgefahrenversicherungen und schützt vor allen Gefahren, welche nicht explizit ausgeschlossen sind. Insbesondere bietet sie Versicherungsschutz vor Fehlern bei der Bedienung der Geräte durch den Menschen, bei Blitzschlag, Überspannung, Diebstahl oder bei Schäden, die durch Wasser, Eis oder höhere Gewalt verursacht werden.


Nicht versicherte Risiken

Nicht versichert sind die Gefahren und Schäden der Ausschlussliste, welche immer abschließend ist. Ausgeschlossen sind Innere Unruhen, Krieg, Nuklearenergie, Erdbeben, normale oder vorzeitige Abnutzung und Mängel die bei Vertragsschluss bereits bekannt waren.

 

Datenträgerversicherung

Die Datenträgerversicherung ist ein Teil der Elektronikversicherung, die aufkommt, wenn Datenträger zerstört oder beschädigt werden. Sie leistet auch dann, wenn Diebstahl oder Plünderung vorliegen oder Datenträger nicht mehr lesbar sind. Die Datenträgerversicherung ist zwar als separate Versicherung anzusehen, die Bedingungen orientieren sich aber eng an der Elektronikversicherung, genauer an den Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung ABE, Klausel 010 Daten.

Der Versicherungsgegenstand der Datenträgerversicherung sind gespeicherte Daten. Sie sind – unabhängig von dem Datenträger, auf dem sie gespeichert sind – versichert. Was genau als Daten zu bezeichnen ist, legt die Datenträgerversicherung ebenfalls fest, und zwar:

  • Bewegungs- und Stammdaten, die aus Datenbanken oder Dateien stammen
  • Daten, die Standardprogrammen oder betriebsfertigen, individuellen Programmen zugrunde liegen

Auch die Datenträger selbst sind definiert. Es handelt sich bei ihnen um Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen. Voraussetzung dafür ist die Austauschbarkeit durch den Benutzer. Datenträger sind beispielsweise Festplatten, CDs, Magnetbänder, Disketten oder Magnetplatten, die zur Speicherung der Benutzerdaten verwendet werden und zu denen er legitimen Zugang hat.


Leistungsumfang

Leistungsumfang

Versichert ist in der Datenträgerversicherung ein Schadensereignis an der DV-Anlage, auf der die Daten gespeichert wurden. Darüber hinaus versichert sind Daten, die auf einem Datenträger gespeichert sind. Die Versicherung tritt für den Verlust ein, aber auch für die nicht mehr vorhandene Lesbarkeit durch Blitzeinschlag. Schäden und Verluste, die während einer Datenfernübertragung (DFÜ) entstehen, deckt die Datenträgerversicherung ebenfalls ab.

Die Datenträgerversicherung tritt ein beim Abhandenkommen von Daten und Datenträgern durch:

  • Diebstahl
  • Einbruch-Diebstahl
  • Raub
  • Plünderung

Neben dem Basisschutz gibt es den erweiterten Deckungsschutz[2], der durch die Klausel 028 geregelt wird. Er schließt auch Schäden durch Löschen oder Verändern ein, die entstanden sind, ohne dass es zu einem Schaden im eigentlich versicherten Sinne der Hardware oder des Datenträgers gekommen ist. Mit eingeschlossen sind:

  • die fehlerhafte Bedienung
  • Computerviren
  • vorsätzliche Manipulation durch Dritte, Sabotage
  • elektrostatische Aufladungen
  • Stromausfall
  • höhere Gewalt
  • Über- und Unterspannung
  • Ausfall, Störung oder Beschädigung der DV-Anlage, der Stromversorgung, der Klimaanlage und der Datenübertragungseinrichtung.

Datenträger bei externen Datenverarbeitern und solche, die sich auf dem Weg zwischen dem Versicherungsort und einer externen Datenverarbeitungsstätte befinden, können über eine Zusatzdeckung versichert werden.


Nicht versicherte Risiken

Die Datenträgerversicherung kommt nicht auf für Schäden, die Folge sind von

  • Programmen oder Daten, die überholt, geändert oder verbessert wurden
  • Fehlern, die durch nicht autorisierte Programme entstehen, also Raubkopien
  • fehlerhaft erfassten Daten, die korrigiert werden müssen
  • Nichtbeachtung von Herstellerangaben und daraus resultierenden Fehlern
  • Fehlern im Zuge einer Umstellung von Anwendungssoftware auf neue Software

Darüber hinaus sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Schäden, die durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung entstehen
  • Vermögensfolgeschäden
  • Schäden, die durch Vorsatz, durch Kriege oder Erdbeben entstehen

 

Versicherungssumme und Leistungsumfang

Die Höhe der Versicherungssumme orientiert sich zum einen am Materialwert der Datenträger, der die Wiederbeschaffung ermöglicht. Zum anderen müssen die Kosten für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe der Daten und gegebenenfalls Programmdaten berücksichtigt werden.

Der Leistungsumfang der Datenträgerversicherung erstreckt sich auf Daten, die sich in der Betriebsstätte oder in Auslagerungsstätten befinden sowie auf dem Datentransport.

Kein Versicherungsschutz besteht für Daten, die sich bei externen Datenverarbeitern befinden. Dies gilt auch für den Datentransport zwischen Versicherungsort und externen Datenverarbeitungsstätten. Wenn der Wunsch besteht, kann jedoch der Versicherungsschutz auf beispielsweise die Beförderung von Datenträgern zu Lieferanten, Banken oder Kunden ausgeweitet werden.



Für eine gute Apothekenversicherung liegt die Messlatte sehr hoch

Worauf muss der Apotheker generell achten, wenn er eine effiziente Absicherung seines Apothekenbetriebes haben möchte? Der Preis ist zwar ein wichtiger Faktor, eine Allrisk-Versicherung wird aber letztendlich aufgrund des angebotenen Leistungsumfangs erworben. Entscheidend sind in der Höhe ausreichende Deckungssummen, wie die 30 Mill. Betriebs- und Berufshaftpflicht und die 5 Mill. Sachsubstanz/Werteabsicherung von Apothekeneinrichtung, Waren, Vorräten, etc., die bei dem PharmaRisk-Konzept die Messlatte sind. Die PharmaRisk-Police kann bis zu ca. 450 einzelne Leistungspunkte enthalten. Wichtig bei der Auswahl ist deshalb, sich nicht mit einfachen Standardpolicen zufrieden zu geben, sondern sich auf das Know-how eines Maklers zu verlassen, der über Jahrzehnte eine Allgefahrenversicherung mit besonderen Leistungspunkten in der Apothekennische entwickelt hat.

Beispielhaft ist folgende Produktlösung:

» Die Allgefahrenversicherung PharmaRisk-OMNI



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