Apotheker nehmen in mittelständischen Unternehmen zentrale Positionen ein. Fällt der Apotheker durch Unfall oder Krankheit unerwartet für einen längeren Zeitraum aus, so ist ohne jegliche Vorkehrungen für einen solchen Fall der Fortbestand des Unternehmens in hohem Maße gefährdet. Dieses Risiko für das Unternehmen bedeutet in der Regel zugleich ein hohes Risiko für die Familie des Apothekers. Ohne Vorkehrungen trifft sie dieses Ereignis nicht nur emotional, sondern auch in hohem Maße finanziell.
Nach einer Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn werden nicht einmal die Hälfte aller Familienunternehmen, nämlich nur 43,6%, aus Altergründen übertragen. 56,4% der Nachfolgen resultieren aus plötzlicher Krankheit, Unfällen, Familienstreitigkeiten oder Ehescheidungen. Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, dass Vorkehrungen zur Nachfolge auch dann schon getroffen werden sollten, wenn die Übertragung des Unternehmens eigentlich noch in weiter Ferne liegt. Denn eine unerwartete Apothekennachfolge kann einen Apotheker in jedem Alter treffen. Dass auch Banken sich dieses Risikos bewusst sind, zeigt sich darin, dass die Existenz von Vorkehrungen für eine unerwartete Apothekennachfolge in das Rating einfließt und sich damit auf die Kreditkonditionen auswirkt.
Ein Nachfolgenotfallplan kann eine umfassende Vorbereitung einer erwarteten Apothekennachfolge nicht ersetzen, ist aber in der Lage, die kurz- bis mittelfristige Handlungsfähigkeit eines Unternehmens bei unerwartetem Ausscheiden des Apothekers zu sichern. Dabei setzt sich ein Nachfolgenotfallplan insbesondere aus Regelungen zur Führungs- und Eigentumssituation für die betroffene Apotheke zusammen. Um kurzfristig eine kontinuierliche Führung der Apotheke bei einem plötzlichen Ausfall des Apothekers zu gewährleisten, sollten zunächst die Führungsaufgaben des Apothekers identifiziert und dokumentiert werden, um darauf aufbauend einen oder mehrere Vertreter zu bestimmen. Bei mehreren Vertretern muss eine Person bestimmt werden, die bei Eintritt des Nachfolgenotfalls das weitere Vorgehen koordiniert und letztendliche Entscheidungsbefugnis besitzt. Zu beachten ist, dass diese Person weitreichender Informationen über den Apothekenablauf sowie verschiedener Vollmachten, Schlüssel, Passwörter und PINS bedarf, um die kurzfristige Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen zu können. Innerhalb des Nachfolgenotfallplans ist zudem zu skizzieren, wie eine mittelfristige Lösung der Führungsnachfolge aussehen soll. Um für den Fall des plötzlichen Versterbens des Apothekers klare Verhältnisse bezüglich des Eigentums an dem Unternehmen zu gewährleisten, sollten auch erbrechtliche Vereinbarungen Teil des Nachfolgenotfallplans sein.
Neben den Regelungen für die Apotheke sollte ein umfassender Nachfolgenotfallplan auch die Handlungsfähigkeit und den Lebensstandard der Familie absichern. Dazu sind neben Vorkehrungen zur finanziellen Absicherung der Familie sämtliche Vermögensgegenstände (Konten, Wertpapiere, Sammlungen, Immobilien, Grundbesitz), laufende Verpflichtungen, Verbindlichkeiten und Bürgschaften zu dokumentieren. Darüber hinaus sollten auch alle wichtigen Unterlagen wie Ehevertrag, erbrechtliche Vereinbarungen, Versicherungspolicen, Geburts-, Heirats- und Familienurkunden an einem Ort zusammengestellt werden.
Sobald sich die unternehmerischen und privaten Rahmenbedingungen eines Apothekers verändern, ist auch der Nachfolgenotfallplan zu aktualisieren. Darüber hinaus sind die Beteiligten und Betroffenen eines Nachfolgenotfallplans über dessen Inhalte und den sicheren Aufbewahrungsort in Kenntnis zu setzen.
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