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    ApoRisk® Nachrichten | Wir bringen Sie auf den neuesten Stand!

SICHERHEIT – BERATUNG

Sie sind unser Interesse. Unabhängigkeit ist für uns die Voraussetzung jeder qualifizierten Beratung. Nur die absolut neutrale Prüfung und unbeeinflusste Gegenüberstellung von Angebot und Nachfrage führt über das Vorhandene zum Neuen, über das Machbare zum Optimalen.
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FINANZEN – ANGST VOR INFLATION

Noch ist unklar, welche Auswirkungen die Stützungsmaßnahmen von Politik und Notenbank in der Schuldenkrise haben. Bei Vielen steigt die Angst vor Inflation. Auch wenn die Rate mit gerade mal einem Prozent derzeit doch sehr überschaubar ist, kann man sich schon einmal Gedanken machen, welche Auswirkungen eine höhere Inflation auf die Altersvorsorge hat. Gesetzliche Rente
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VORSORGE – KEIN BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ

Die Diagnose "ADHS" ist schnell bei der Hand, die Therapie auch: Immer öfter verschreiben Ärzte Ritalin, um jugendliche Zappelphilipps zu bändigen. Doch das Mittel hat Nebenwirkungen - zumindest auf den Versicherungsschutz.
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GESUNDHEIT – PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Manchmal kommen sie schleichend und manchmal knüppeldicke: Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung. Wer sich die steigenden Gesundheitskosten nicht mehr leisten kann oder will, hat mehrere Möglichkeiten.
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SICHERHEIT – RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN

Eine Versicherung würde man am liebsten erst dann abschließen, wenn man sie braucht. Das ist zwar verständlich, aber die Assekuranzen machen da nicht mit. Ist der Schaden bereits eingetreten, ist es für den Abschluss einer Versicherung zu spät. Eine Rechtsschutzversicherung ist für streitwütige Zeitgenossen schon fast eine Selbstverständlichkeit. Doch beim Abschluss sollte man besser zweimal die Versicherungsbedingungen lesen. Kauft man beispielsweise im März einen Gebrauchtwagen vom Händler, schließt im Mai eine Rechtsschutzpolice ab und gerät im Dezember in einen Rechtsstreit mit dem Autohändler, springt nicht zwangsläufig die Rechtsschutzversicherung ein. Im Zweifel verweigert die Versicherung die Leistung mit Verweis auf Vorvertraglichkeit, denn die eigentliche Ursache des Rechtsstreits liegt im Kauf des Fahrzeuges, das bereits vor Abschluss der Versicherung erworben wurde.
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SICHERHEIT – EINSTIEG INS BERUFSLEBEN

Wer seinen ersten Vollzeitjob antritt, braucht auch eigene Versicherungen. Denn die Familienmitversicherung greift dann nicht mehr. Vor allem junge Frauen sollten sich um Fragen rund um Geld und Versicherungen kümmern, mahnen Experten. Ganz entspannt ins Berufsleben: Mit dem Start in den ersten Job müssen sich Frauen selbst um viele Versicherungen kümmern. (Bild: DAK/dpa/tmn)
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SICHERHEIT – HAUSRAT UNTERVERSICHERT

Schnell ist es passiert: Der Fernseher hat einen Kurzschluss und setzt die ganze Wohnung in Brand. Hab und Gut verwandeln sich in Asche. Zumindest den finanziellen Schaden kann eine Hausratversicherung regulieren. Den Flachbildfernseher nicht vergessen: Neuer Hausrat sollte regelmäßig der Versicherung gemeldet werden.
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VORSORGE – ANRECHNUNGSZEITEN

Wie man schon nach dem Schulabschluss Vorteile für die Zeit des Rentenbezugs herausschlagen kann. Wer als Schulabgänger nicht sofort einen Studien- oder Ausbildungsplatz findet, sollte sich nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund bei der ortsansässigen Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden.
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APOTHEKE – FAHRTENBUCH

Ob eine Behörde auch einen noch nie auffällig gewordenen Autofahrer zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichten darf, hatte jetzt ein Gericht zu entscheiden. Ist ein Fahrzeughalter nicht willens oder dazu in der Lage, den Fahrer seines Fahrzeugs zu benennen, muss er nach einem erheblichen Verkehrsverstoß auch dann ein Fahrtenbuch führen, wenn er selber noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden ist. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße kürzlich verkündet (Az.: 3 L 281/10.NW).
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SICHERHEIT – SCHADENERSATZ

Kunstfehler von Friseuren enden bisweilen vor Gericht. Über die Höhe eines möglichen Schmerzensgeldes bestehen jedoch unterschiedliche Auffassungen, wie ein aktuelles Urteil belegt. Kann ein Friseur nicht nachweisen, eine Kundin im Detail über mögliche negative Auswirkungen einer Haarfärbung aufgeklärt zu haben, so ist er zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet, wenn die Haare der Kundin nach einer Blondierung oder Färbung einen Schaden erleiden.
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SICHERHEIT – UNFALLFORSCHUNG

Rund fünf Milliarden Euro müssen die Kraftfahrtversicherer pro Jahr für Personenschäden nach Unfällen bezahlen. Hier sucht die Unfallforschung der Versicherer nach Abhilfen. Täglich sterben etwa elf Menschen in Deutschland durch Verkehrsunfälle. Auch wenn die Zahl der Verkehrstoten in den letzten Jahren erfreulich zurückgegangen ist - 2009 waren es noch 4.160 - ist diese nach Einschätzung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) noch viel zu hoch.
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APOTHEKE – ELEKTRONIKVERSICHERUNG

Wenn in einem Unternehmen die Technik streikt, kann das schnell zu einem Betriebsstillstand führen. Um den Ausfall schnellstens zu beheben, können beträchtliche Kosten entstehen. Doch es gibt eine Absicherung. Elektronische Anlagen und Geräte gehören mittlerweile zur Grundausstattung von Unternehmen. Doch je vernetzter und umfangreicher die Ausstattung wird, je vielfältiger sind auch die unkalkulierbaren Risiken, die zum Ausfall der EDV führen können.
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VORSORGE – BGH-URTEIL

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zum Anteil pflichtteilsberechtigter Erben an einer Lebensversicherung geändert. Pflichtteilsberechtigte eines Verstorbenen, der zu Gunsten eines Dritten eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, erhalten ab sofort mehr Geld. Das geht aus zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 28. April 2010 hervor (Az.: IV ZR 73/08 und IV ZR 230/08).
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SICHERHEIT – SCHLICHTUNG

Wenn Versicherungskunden zum Beispiel mit der Schadenregulierung ihres Versicherers unzufrieden sind, können sie sich an die Versicherungs-Ombudsleute als Schlichter wenden. Diese Schlichtungsstellen stehen privaten Versicherungsnehmern kostenlos zur Verfügung, um Streitigkeiten zwischen Assekuranz und Kunden beizulegen. Das gilt zum Beispiel, wenn der Versicherer im Schadenfall nicht wie erwartet reguliert oder eine Kündigung nicht akzeptiert.
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SICHERHEIT – HAUSRATVERSICHERUNG

Bauarbeiten im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung sollten der Hausratversicherung gemeldet werden. Sonst droht in einem versicherten Schadenfall eine gekürzte Schadenzahlung. Wenn an Häusern größere Bauarbeiten vorgenommen werden, sollten die Bewohner an ihre Hausratversicherung denken.
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GESUNDHEIT – BERUFSUNFÄHIGKEIT

Darf ein Krankentagegeld-Versicherer zu viel gezahlte Leistungen auch dann zurückfordern, wenn die Überzahlung auf einer Informationspanne innerhalb seines Hauses beruht? Wird einem Versicherten ein Krankentagegeld bezahlt, obwohl die Leistungspflicht des Versicherers wegen inzwischen eingetretener Berufsunfähigkeit erloschen ist, so ist der Versicherte zur Rückzahlung verpflichtet.
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SICHERHEIT – TIPPS

Einbrecher schlagen in Deutschland etwa alle zwei Minuten zu. Wie man sein Wohn- oder Firmengebäude mit einfachen Mitteln sicherer machen kann.
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SICHERHEIT – NUTZUNGSAUSFALL-ENTSCHÄDIGUNG

Besitzer eines beschädigten Wohnmobils haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht in jedem Fall einen Anspruch auf eine Nutzungsausfall-Entschädigung. Muss der Besitzer eines zu reinen Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils nach einem unverschuldeten Unfall vorübergehend auf sein Gefährt verzichten, so hat er keinen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfall-Entschädigung. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VI ZR 248/07).
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VORSORGE – SPAREN

Die deutschen Lebensversicherer bleiben weiterhin ein wichtiger Ansprechpartner in Altersvorsorgefragen, wie Zahlen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zeigen.
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SICHERHEIT – GERICHTSURTEIL

Unzureichend abgesicherte Baustellen sind schon so manchem Autofahrer zum Verhängnis geworden. Doch wie sieht es im Fall eines Unfalls mit der Haftung des Baustellenbetreibers aus? Kommt ein Autofahrer im Bereich einer Baustelle zu Schaden, weil vor einem dort befindlichen Erdwall nur unzureichend gewarnt wird, so ist der Betreiber der Baustelle in der Regel nur in geringem Maße zum Schadenersatz verpflichtet. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Osnabrück (Az.: 5 O 336/09).
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