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Steuer & Recht |
Geplante Rechtsform GmbH-gebV ist für innovative Startups uninteressant
„Eine Einführung der Rechtsform Gesellschaft mit gebundenem Vermögen führt nicht zu langlebigeren Unternehmen – wie von den Initiatoren der Rechtsform behauptet. Im Gegenteil: Durch die Rechtsform würde die Nachfolgesuche schwieriger, da Kaufinteressierte aufgrund der langfristigen Bindung der Gewinne im Unternehmen auf eine Gewinnbeteiligung und Wertsteigerung ihrer Einlage verzichten müssten“, berichtet Dr. Rosemarie Kay, stellvertretende Geschäftsführerin im IfM Bonn. Ihr Team hat unter ökonomischen Aspekten die Rechtsform GmbH-gebV betrachtet, deren Einführung die Bundesregierung aktuell prüft. Zudem zeigte sich, dass die Nachfolgesuche auch dadurch erschwert werde, dass potenzielle Interessenten die Einschränkung ihrer unternehmerischen Handlungsfreiheit akzeptieren müssten. Auch kämen nur solche Personen als Käuferinnen oder Käufer in Frage, die die Werte der „Wertefamilie“ teilen. Im Falle von juristischen Personen wären dies in erster Linie Gesellschaften, die selbst auch in dieser Rechtsform firmieren.
„Der Asset Lock – also die langfristige Bindung der Gewinne und des Vermögens – kann zudem dazu führen, dass Investitionen getätigt werden, die riskanter oder weniger notwendig sind. Damit steigt die Gefahr von Fehlinvestitionen“, berichtet Dr. Rosemarie Kay weiter. Insgesamt sieht sie aus volkswirtschaftlicher Perspektive das Verbot der Gewinnausschüttung oder der beschränkten Beteiligungsmöglichkeiten an anderen Unternehmen als problematisch an, da dies dem Grundsatz der optimalen Allokation von Kapital widerspricht.
Auch für Gründerinnen und Gründer ist diese Rechtsform wenig geeignet: GmbH-Gründungen sind per se aufgrund der vielen formellen Anforderungen generell zeitlich und finanziell aufwändiger zu realisieren als beispielsweise Einzelunternehmen. Entsprechend ist letztere auch die am häufigsten gewählte Rechtsform von Gründerinnen und Gründern. Kritisch bewerten die IfM-Wissenschaftlerinnen zudem das Argument der GmbH-gebV-Befürworter, dass die neue Rechtsform für Start-ups vorteilhaft sei. Tatsächlich könnte die Wahl der Rechtsform GmbH-gebV dazu führen, dass ein innovatives Start-up aufgrund des Asset Lock schwerer an Risikokapital kommt. Im schlechtesten Fall kann es sich aufgrund von fehlendem Kapital nicht am Markt etablieren.
Insgesamt stellt sich nach Ansicht der Studienautorinnen die Frage, ob sich aus Sicht des Gesetzgebers überhaupt die Einführung der neuen Rechtsform GmbH-gebV lohnt. Letztlich gelte schließlich: Für die Beständigkeit von Unternehmen ist ein kluges unternehmerisches Handeln entscheidender als die Rechtsform des Unternehmens.
Quelle: Institut für Mittelstandsforschung Bonn
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