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  • 18.04.2023 – Energie sparen: Neue EU-Vorschriften senken „Standby“-Verbrauch elektrischer Geräte
    18.04.2023 – Energie sparen: Neue EU-Vorschriften senken „Standby“-Verbrauch elektrischer Geräte
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die EU-Kommission hat neue Vorschriften für Elektrogeräte angenommen, um deren Energieverbrauch im Standby-Modus zu reduzieren. Damit wird die Ök...

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Steuer & Recht |

Energie sparen: Neue EU-Vorschriften senken „Standby“-Verbrauch elektrischer Geräte

 

Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften für Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Fernseher und tragbaren Videospielkonsolen angenommen, um deren Energieverbrauch im Standby-Modus zu reduzieren. Damit wird die Ökodesign-Verordnung aus dem Jahr 2008 aktualisiert. Die Änderungen berücksichtigen die technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre und erweitern den Anwendungsbereich der Vorschriften, z. B. auf Produkte mit externer Niederspannungsversorgung wie kleine Netzgeräte (einschließlich WLAN-Router und Modems) oder drahtlose Lautsprecher.

Durch die neuen Vorgaben rechnet die Kommission damit, den Stromverbrauch bis 2030 jährlich um 4 TWh zu reduzieren, das entspricht einer CO2-Einsparung von 1,36 Mio. Tonnen pro Jahr. Zusätzlich profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher auch von niedrigeren Stromrechnungen: Bis 2030 sollen sie insgesamt 530 Millionen Euro pro Jahr sparen können. Informationen über die Leistungsaufnahme der Geräte im Standby-Modus und die benötigte Zeit, um in diesen Modus zu gelangen, werden für Verbraucherinnen und Verbraucher außerdem leichter zugänglich sein.

Nach der heutigen Verabschiedung wird die neue Verordnung in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Hersteller werden dann eine zweijährige Übergangszeit haben, bis die Regeln vollständig gelten. Einige Grenzwerte werden jedoch in zwei Stufen angewandt, wobei die endgültigen Regeln erst nach vier Jahren gelten.

Quelle: EU-Kommission

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