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    ApoRisk® Nachrichten | Pharmazeutische Nachrichten aus der Apothekenbranche

APOTHEKENPRAXIS – Typhus-Impfstoff

Berlin - Lieferengpässe sind keine Seltenheit in Apotheken. Wie schön, wenn ein beim Großhandel defektes Arzneimittel wenigstens direkt bestellt werden kann. Wie ärgerlich, wenn der Hersteller dann Versandkosten berechnet. Der Typhus-Impfstoff Typhim Vi etwa konnte vorübergehend nur vom Hersteller bezogen werden. Sanofi Pasteur MSD verlangte 20 Euro für den Versand, das Produkt selbst kostet im Einkauf aber nur rund 15 Euro netto.
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APOTHEKENPRAXIS – Kassenabschlag

Berlin - Mehr als 400 Klagen gegen Krankenkassen hat Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger kürzlich für seine Mandanten eingereicht. Es geht um die Rückforderung des Kassenabschlags für 2009. Bei der Treuhand Hannover ist man zurückhaltender. Die Mandanten wurden zwar über die Möglichkeit einer Klage informiert, der Rücklauf war laut dem Generalbevollmächtigten Dr. Frank Diener aber sehr verhalten. Die Apotheker wollten das Risiko hoher Prozesskosten nicht auf sich nehmen, so Diener.
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APOTHEKENPRAXIS – Erstattungspreise

Berlin - Wenn die Große Koalition ihr Pharmapaket noch durchbringt, bleibt das Preismoratorium auch im neuen Jahr bestehen. Wegfallen wird hingegen der erhöhte Herstellerabschlag von 16 Prozent, der künftig 7 Prozent betragen soll. Die Apotheken sind von der Anpassung zum Jahreswechsel zwar nicht unmittelbar betroffen. Trotzdem könnten infolgedessen bei einigen Arzneimitteln erhebliche Lagerwertverluste entstehen. Der Hessische Apothekerverband (HAV) rät Mitgliedern, ihre Lager zu überprüfen.
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APOTHEKENPRAXIS – Saarland/Rheinland-Pfalz

Berlin - Apotheken können Hilfsmittel nicht über die Vertragsgrenzen hinweg abrechnen. Fusionieren zwei AOKen, gelten die individuellen Verträge nicht automatisch für die neuen Partner. Im Saarland und in Rheinland-Pfalz gab es nach der Fusion der Kassen im Frühjahr 2012 Probleme im Hilfsmittelbereich, die jetzt gelöst wurden.
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APOTHEKENPRAXIS – Hilfsmittelverträge

Berlin - Nicht nur Apotheken müssen sich präqualifizieren lassen – auch die Präqualifizierungsstellen selbst müssen Anforderungen erfüllen. Aktuell lassen sich die Prüfstellen eigene Verfahren zur Begehung von Apotheken genehmigen. Erst danach kann die Apotheke überprüft werden, dem Vertrag beitreten und sich dem Verkauf spezieller Orthesen widmen.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenhonorar

Berlin - Obwohl der Kassenabschlag bis einschließlich 2015 geregelt ist, stehen neue juristische Auseinandersetzungen an. Es geht um die Abwicklung des Abschlags für das Jahr 2009. Weil einige Kassen nach einem Gerichtsentscheid zum Schiedsspruch offenbar zu spät reagierten, will der Steuerberater und Rechtsanwalt Dr. Bernhard Bellinger jetzt für Apotheker auf Rückzahlung klagen. Nicht weniger als 560 Klagen gegen Krankenkassen wird Bellinger ab heute für seine Mandaten einreichen. Für diese 105 klagenden Apotheken geht es insgesamt um rund drei Millionen Euro.
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APOTHEKENPRAXIS – TV-Werbung

Berlin - Arzneimittel dürfen aus rechtlicher Sicht nicht von „im Gesundheitswesen tätigen Personen“ empfohlen werden. Apotheker und PTA kommen in Fernsehspots deshalb allenfalls als Experten für Sonnencreme, Diätpulver oder als Nebendarsteller vor. Auch in der Branche ist Werbung mit Apothekenmitarbeitern umstritten: TV-Reklame schade dem Image, findet die Mehrheit.
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APOTHEKENPRAXIS – BSG-Urteil

Berlin - Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu Null-Retaxationen wollen die beteiligten Ersatzkassen durchgreifen: Ihr Verband vdek hat nun angekündigt, dass die Kassen ab Dezember alle offenen Beträge einfordern werden – auf einen Schlag. Den Apothekern droht die befürchtete Retaxationswelle.
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APOTHEKENPRAXIS – Nacht- und Notdienstfonds

Berlin - Von der Notdienstpauschale sollen vor allem Landapotheken profitieren. Für einzelne Apotheken in ganz abgelegenen Gebieten oder auf Inseln kann sich das richtig lohnen: Sie leisten jeden Tag Notdienst und könnten damit knapp 78.000 Euro pro Jahr aus dem Fonds erhalten – auf Basis des aktuellen Betrags. Forderungen nach einer Deckelung des Betrags weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) jedoch zurück. Eine Neiddebatte solle es nicht geben.
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APOTHEKENPRAXIS – Verwaltungskosten

Berlin - 213 Euro werden die Apotheken vermutlich für jeden im August und September geleisteten Notdienst erhalten. Die Berechnung der Pauschale ist in den letzten Zügen, kann aber wegen Zahlungsfristen der Apotheker erst am 19. Dezember verbindlich festgelegt werden. Abgeschlossen sind die Schätzungen zu den Ausgaben, die der Fonds selbst hatte: Die Verwaltungskosten belaufen sich nach offiziellen Zahlen im ersten Jahr auf rund 2,1 Millionen Euro, wobei die gesetzlich geforderten Rückstellungen schon berücksichtigt sind.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenabsätze

Berlin - Die Zahl der zu Lasten der Krankenkassen abgegebenen Rx-Packungen ist erstmals seit 2010 spürbar gestiegen: Analysen des Marktforschungsunternehmens Insight Health zufolge wurden von Januar bis Oktober 575 Millionen Packungen abgegeben – ein Anstieg von 2,2 Prozent.
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APOTHEKENPRAXIS – Nacht- und Notdienstfonds

Berlin - Für die Auszahlung der ersten Notdienstpauschale vor Weihnachten wird es eng: Frühstens am 19. Dezember kann der Deutsche Apothekerverband (DAV) in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) die konkrete Höhe der Pauschale festlegen. Da es sich bei der Berechnung um einen formalen Akt handelt, müssen zunächst die Zahlungsfristen der Apotheker abgewartet werden. Wenn alles wie geplant läuft, wird die erste Pauschale 213 Euro pro Notdienst betragen.
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APOTHEKENPRAXIS – Nacht- und Notdienstfonds

Berlin - Wer seine Daten zu spät an den Notdienstfonds geschickt oder falsche Angaben gemacht hat, wird zur Kasse gebeten: Der Nacht- und Notdienstfonds hat in Abstimmung mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) eine Mahngebühr von 46 Euro festgelegt. Bei der Abrechnung zur ersten Pauschale deckt die Strafe laut DAV damit nur den entstandenen Aufwand ab.
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APOTHEKENPRAXIS – Zahlungsverkehr

Berlin - Mit dem neuen Bezahlverfahren SEPA kommen auf die Apotheken einige Unannehmlichkeiten zu. Nicht nur IBAN und BIC sind – als Ersatz für Kontonummer und Bankleitzahl – neu. Auch die bislang gültigen Lastschriftverfahren werden abgeschafft. Einige Lieferanten nutzen in Zukunft das neue Firmen-Lastschriftverfahren. Das bringt ihnen Vorteile, für die Apotheken ist es aber mit Aufwand und Nachteilen verbunden.
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APOTHEKENPRAXIS – BSG-Urteil

Berlin - Die Apotheker erwägen den Gang nach Karlsruhe. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) lässt derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundessozialgericht (BSG) zu Null-Retaxationen prüfen. Aus Sicht des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) sollten die Apotheker es auf jeden Fall versuchen. Geschäftsführer Dr. Sebastian Schwintek erklärt, welche Angriffspunkte es gibt.
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APOTHEKENPRAXIS – Retax-Urteil

Berlin - Der Deutsche Apothekerverband (DAV) will das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu Nullretaxtationen nicht hinnehmen: „Der DAV hat beschlossen, die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Fällt diese positiv aus, wird Beschwerde eingelegt“, sagte ein Sprecher.
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APOTHEKENPRAXIS – Bundessozialgericht

Berlin - Auf die Apotheken rollt nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) eine Retaxationswelle zu. Die Kasseler Richter haben Null-Retaxationen grundsätzlich erlaubt. Die an dem Musterverfahren beteiligten Ersatzkassen können daher jetzt alle teilweise ausgesetzten Retaxationen seit 2009 nachholen. Um welche Summen es sich im einzelnen handelt, ist bislang nicht bekannt.
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APOTHEKENPRAXIS – Rx-Boni

Bad Homburg - Der jahrelange Streit um Rx-Boni nähert sich seinem Ende. Einzelne Versandapotheken versuchen noch über Ausweichmodelle, Kunden mit Vorteilen zu locken. Aber im Großen und Ganzen ist der Spuk nach der gesetzlichen Klarstellung vorbei. Klaus Laskowski, Justiziar der Bayerischen Landesapothekerkammer, hat beim Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale einen recht launigen Rückblick gegeben.
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APOTHEKENPRAXIS – Kommentar

Berlin - Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ist eindeutig: Wer die Regeln nicht befolgt, hat keinerlei Anspruch auf Erstattung. Das ist eine enttäuschend simple Erkenntnis, denn so steht es mehr oder weniger im Gesetz. Was sich die Branche von den Richtern erwartet hätte, wäre eine Auslegung gewesen, die die Lebenswirklichkeit berücksichtigt. Vielleicht ist das Urteil aber gerade deshalb gut: Jetzt ist umso mehr der Gesetzgeber gefragt.
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APOTHEKENPRAXIS – Bundessozialgericht

Berlin - Missachten Apotheker Rabattverträge, können die Kassen den kompletten Betrag retaxieren. Denn in diesem Fall wird aus Sicht des Bundessozialgerichts (BSG) ein Arzneimittel abgegeben, auf das die Versicherten keinen Anspruch haben. „Den Apotheker trifft die Pflicht, ordnungsgemäß vertragsärztlich verordnete Arzneimittel nur im Rahmen seiner Lieferberechtigung an Versicherte abzugeben“, heißt es in der jetzt bekannten Urteilsbegründung. „Verletzt er diese Pflicht, ist dies sein Risiko: Die Krankenkasse muss für nicht veranlasste, pflichtwidrige Arzneimittelabgaben nichts zahlen.“
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