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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der Deutsche Bundestag hat am 15.12.2022 in 2./3. Lesung die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen verabschiedet. Für weitere Heizmittel haben die Parlamentarier mit ihrem Beschluss die Voraussetzungen für einen weiteren Härtefallfonds geschaffen.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Das Bruttoinlandsprodukt dürfte laut Winterprognose des IfW Kiel in diesem Jahr um 1,9 Prozent zulegen, 2023 kann die Wirtschaft mit einem leichten Plus von 0,3 Prozent rechnen, statt einem Minus von 0,7 Prozent.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Die Nutzung von Crowdworking-Plattformen durch Unternehmen in Deutschland ist im Vergleich zu vor der Corona-Pandemie lt. ZEW deutlich gestiegen.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung der Besteuerung zugrunde zu legen. Ein Gesellschafter, an den nach einem solchen Beschluss kein Gewinn verteilt wird, verwirklicht nicht den Tatbestand der Einkünfteerzielung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG. Dies entschied der BFH (Az. VIII R 20/20).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Berichtigung eines Gewinnabführungsvertrags ex tunc auf § 44a Abs. 2 BeurkG gestützt werden kann (Az. I R 42/18).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH hat zur Kaufpreisaufteilung bei einer als Ferienwohnung genutzten Eigentumswohnung bzw. zur Frage, welches Wertermittlungsverfahren bei einer Kaufpreisaufteilung für eine ausschließlich zur Vermietung an Feriengäste genutzten Eigentumswohnung zugrunde zu legen ist, entschieden (Az. IX R 12/21).
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Der BFH entschied u. a., dass bei der Bewertung eines Grundstücks für Zwecke der Schenkungsteuer bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise heranzuziehen sind (Az. II R 14/20).
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Der BFH hat zu Fragen der Energiesteuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG entschieden (Az. VII R 37/20).
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Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Zuwendungen eines teilweise körperschaftsteuerbefreiten eingetragenen Vereins an seine gemeinnützige Tochtergesellschaft als Spenden berücksichtigt werden können, wenn nach Würdigung der Gesamtumstände die Förderung der Satzungszwecke das Hauptmotiv und die finanzielle Stärkung der gGmbH lediglich ein günstiger Nebeneffekt ist (Az. I R 52/20).
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Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundeministers der Finanzen vom 17.12.2013, BStBl I 2014, 63) der Besteuerung zugrunde zu legen. Ein Gesellschafter, an den nach einem solchen Beschluss kein Gewinn verteilt wird, verwirklicht nicht den Tatbestand der Einkünfteerzielung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.09.2022 – VIII R 20/20 entschieden.Der Kläger war in den Streitjahren 2012 bis 2015 zu 50% an einer GmbH 1 beteiligt. Weiterer 50%-Gesellschafter war eine GmbH 2, deren alleiniger Gesellschafter der Kläger war. Die Gesellschafter der GmbH 1 fassten in den Streitjahren jeweils einstimmig Vorabausschüttungsbeschlüsse, mit denen die Vorabgewinne nur an die GmbH 2 verteilt wurden. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH 1 enthielt keine Regelungen zur Gewinnverteilung. Diese waren daher entsprechend der Beteiligungsverhältnisse zu verteilen (§ 29 Abs. 3 Satz 1 GmbHG). Das Finanzamt sah die Ausschüttungsbeschlüsse wegen der inkongruenten Verteilung der Vorabgewinne als zivilrechtlich nichtig an und unterwarf die hälftigen Ausschüttungsbeträge beim Kläger als Einkünfte aus verdeckten Gewinnausschüttungen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG der Besteuerung.Der BFH wies die Revision des Finanzamts gegen das zugunsten der Kläger ergangene Urteil des Finanzgerichts als unbegründet zurück. Die einstimmig gefassten Ausschüttungsbeschlüsse seien als zivilrechtlich wirksame Gewinnverwendungs- und -verteilungsbeschlüsse der Besteuerung zugrunde zu legen. Es lägen daher nur offene Gewinnausschüttungen der GmbH 1 an die GmbH 2 und keine Ausschüttungen an den Kläger vor. Eine Zurechnung der hälftigen Ausschüttungsbeträge beim Kläger aufgrund eines Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 AO komme nicht in Betracht. Zivilrechtlich wirksam beschlossene inkongruente Ausschüttungen seien steuerlich anzuerkennen. Dem Kläger sei aufgrund der Ausschüttungen der GmbH 1 nur an die GmbH 2 auch kein gesetzlich nicht vorgesehener steuerlicher Vorteil i.S. des § 42 Abs. 2 Satz 1 AO entstanden.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Das FG Münster entschied, dass Nachzahlungszinsen zu erlassen sind, soweit sie auf Steuernachzahlungen entfallen, für den nach einem BMF-Schreiben zu den Auswirkungen des Corona-Virus ein Anspruch auf zinsfreie Stundung bestanden hat (Az. 13 K 1920/21).
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Das Errechnen der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens gehört - unabhängig von § 493 Abs. 5 BGB - zu den vertraglichen Nebenpflichten einer Bank gegenüber Verbrauchern. Die Bank darf dafür kein gesondertes Entgelt verlangen. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 17 U 132/21).
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Die zunehmend bei den Verbrauchern ankommenden hohen Energiepreise belasten die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Außerdem sorgen hohe Unsicherheiten über die wirtschaftlichen Perspektiven und steigende Zinsen für eine Investitionszurückhaltung. Über den Winter dürfte die Wirtschaftsleistung lt. BMWK leicht rückläufig sein.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Die erwartete Winterrezession wird milder ausfallen als bislang erwartet. Das geht aus der neuen Prognose des ifo Instituts hervor. Demnach wird die Wirtschaftsleistung 2023 nur um 0,1 Prozent schrumpfen.
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§ 25 UStG ist bei Reiseleistungen von Unternehmern mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet nicht anwendbar. Diese Nichtbeanstandungsregel gilt nun bis zum 31.12.2023 (Az. III C 2 - S-7419 / 19 / 10002 :004).
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Die rückläufigen Wachstumsraten der Produktivität in Deutschland werden seit längerem mit Sorge betrachtet. Eine Studie von KfW Research hat untersucht, welche Unternehmensaktivitäten zur Steigerung der Produktivität in Unternehmen führen.
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Die hohe Inflation in Deutschland ist nicht nur Folge gestiegener Bezugspreise für Vorleistungsgüter oder Energie. Vielmehr scheinen in einigen Wirtschaftsbereichen die Unternehmen die allgemeinen Preissteigerungstendenzen auch dazu genutzt zu haben, ihre Gewinne deutlich auszuweiten. Das ifo Institut hat die Unterschiede zwischen nominaler und preisbereinigter Wertschöpfung ermittelt.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Die ZEW-Konjunkturerwartungen steigen in der aktuellen Umfrage vom Dezember 2022 um 13,4 Punkte auf einen Wert von minus 23,3 Punkten. Dies ist der dritte Anstieg in Folge seit September 2022. Die Einschätzung der konjunkturellen Lage für Deutschland verbessert sich ebenfalls erneut.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Die EU-Kommission begrüßt die vom EU-Rat angekündigte einstimmige Einigung über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie, mit der eine effektive Mindestbesteuerung großer multinationaler Konzerne gewährleistet werden soll. Ziel dieser Vorschriften ist ein fairer, transparenter und stabiler internationaler Rahmen für die Unternehmensbesteuerung.
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