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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Lohnt es sich, die ersten Bescheide im Zuge der neuen Grundsteuerberechnung mittels Einspruch anzugreifen oder besser per Fortschreibung anpassen?
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Siehe dazu auch Pressemitteilung 056/22Für den Verhandlungstermin am 17.01.2023, Ismaninger Straße 109, 81675 München, Gustav-Jahn-Saal (Sitzungssaal II) des Bundesfinanzhofs, gelten folgende Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreter/innen:1. AkkreditierungsverfahrenFür Medienvertreter/innen wird ein Akkreditierungsverfahren über die Pressestelle durchgeführt. Das Akkreditierungsverfahren beginnt am Donnerstag, dem 15.12.2022, um 12.00 Uhr und endet am Mittwoch, dem 21.12.2022, um 12.00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich. Vor Fristbeginn eingereichte Akkreditierungsgesuche werden nicht berücksichtigt.Für Akkreditierungsgesuche ist das bereitgestellte Akkreditierungsformular (PDF-Formular, downloadbar unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus/) zu benutzen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein. Zudem ist eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen. Das Akkreditierungsgesuch ist per E-Mail an die Adresse akkreditierung@bfh.bund.de zu übermitteln. Akkreditierungsgesuche, die an sonstige E-Mail-Adressen oder per Telefax oder per Post übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los. Nach Ablauf der Frist versendet die Pressestelle des Bundesfinanzhofs eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung. Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesfinanzhofs (www.bundesfinanzhof.de/de/datenschutz/).2. Verfügbare Sitzplätze und SitzplatzvergabeFür Medienvertreter/innen stehen im Sitzungssaal insgesamt 20 Sitzplätze zur Verfügung.Die Plätze für Medienvertreter/innen werden nach dem Prioritätsprinzip entsprechend dem angeordneten und durchgeführten Akkreditierungsverfahren vergeben. In der Reihenfolge der Anmeldung entsprechend der Akkreditierungsliste werden die Plätze - je Medieneinheit ein Platz – verteilt.3. Ergänzende Regelungen für den SitzungssaalDas Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden.4. Foto-, Ton-, Film- und Fernsehaufnahmen; Pool-BildungVor Beginn der mündlichen Verhandlung sind Foto- und Filmaufnahmen (Bildaufnahmen) vom Einzug des Senats in den Sitzungssaal möglich. Aufnahmen dürfen nur von den im jeweiligen Medienpool zugelassenen Kamerateams und Fotograf/innen gefertigt werden.Es werden vier Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privater Sender mit jeweils einer Kamera) sowie zwei Fotograf/innen (ein/e Agenturfotograf/in und ein/e freie/r Fotograf/in). Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die Zahl der im jeweiligen Medienpool zur Verfügung stehenden Plätze, ist Voraussetzung für die Zulassung die im Akkreditierungsgesuch erklärte Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft. Der jeweilige Poolführer ist verpflichtet, abgelehnten Bewerber/innen des Medienpools die gefertigten Aufnahmen auf Anfrage unverzüglich in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Die Zulassung zum jeweiligen Medienpool und gegebenenfalls die Vergabe der Poolführerschaft erfolgen nach der Reihenfolge des Eingangs des Akkreditierungsgesuchs; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los.Der Aufbau der Kameras ist spätestens 15 Minuten vor Beginn der Sitzung abzuschließen. Für die Positionierung der Kameras und während der Aufnahmen ist den Anweisungen der Mitarbeiterinnen der Pressestelle und der Wachtmeister Folge zu leisten. Bildaufnahmen dürfen nur von den zugewiesenen Plätzen aus gefertigt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank und das Filmen bzw. Fotografieren von Akten sind nicht gestattet. Foto- und Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuscharmen Apparaten ohne Blitzlicht gestattet.Tonaufnahmen erfolgen über einen zentralen Tonabnahmepunkt. Über diese Pressebox kann ein symmetrisch analoges Audiosignal per XLR-Stecker zur Verfügung gestellt werden.Auflagen des Gerichts sind einzuhalten.5. Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker/innenFür SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge stehen auf dem Dienstgrundstück des Bundesfinanzhofs zwei Stellplätze zur Verfügung. Falls ein Stellplatz benötigt wird, ist dies bereits mit dem Akkreditierungsgesuch im bereitgestellten Akkreditierungsformular (https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus/) anzugeben. Die Stellplätze werden nach Eingang des Antrages vergeben.Nachgereicht werden können die Namen, Geburtsdaten und Personalausweisnummern der begleitenden Techniker/innen sowie die Fahrzeugdaten. Für die Zuweisung der Stellplätze werden folgende Angaben benötigt: Kennzeichen, Fabrikat, Fahrzeug-Typ, Abmessungen (LxBxH in m), zulässiges Gesamtgewicht und evtl. Bedarf an Strom, der über den Bundesfinanzhof bezogen werden soll.
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Die Inflationsrate in Deutschland lag im November 2022 bei +10,0 %. Die Inflationsrate hat sich damit nach +10,4 % im Oktober 2022 leicht abgeschwächt. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, sanken die Verbraucherpreise im November 2022 gegenüber Oktober 2022 um 0,5 %.
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Das BMF teilt mit, dass die gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerrechtlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene verlängert werden (Az. IV C 4 - S-2223 / 19 / 10003 :006).
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Das FG Hamburg hat die Klage einer Bank abgewiesen, mit der diese sich gegen das Betriebsausgabenabzugsverbot gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG hinsichtlich der sog. Bankenabgabe wandte. Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass das Abzugsverbot sowohl formell als auch materiell verfassungswidrig sei (Az. 6 K 47/21).
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Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten bis zum 31.03.2023 verlängert. Der DStV begrüßt dies als wichtiges Signal an die Betroffenen. Er hatte sich gemeinsam mit der BStBK für eine Verlängerung ausgesprochen.
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Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im November 2022 um 1,2 % gegenüber Oktober 2022 gestiegen. Im Oktober hatte die Zahl um 18,4 % gegenüber September zugenommen.
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Vor rund anderthalb Jahren scheiterte das Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz. Ohne neue Vereinbarungen wächst die Unsicherheit über den Fortgang der Handelsbeziehungen. Nun gilt es, die engen wirtschaftlichen Verbindungen zur Eidgenossenschaft abzusichern. Dafür setzt sich die IHK-Organisation nachdrücklich ein.
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Die Bundesregierung will den Umstieg auf saubere Mobilität voranbringen. Mit der Publikation der Förderrichtlinie zum Umweltbonus im Bundesanzeiger wird lt. BMWK die Möglichkeit zur Unterstützung des Erwerbs von rein elektrischen Fahrzeugen über den 01.01.2023 hinaus ermöglicht.
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Das Geschäftsklima für Selbstständige hat sich auf niedrigem Niveau etwas erholt. Das sind die Ergebnisse des aktuellen Indexes für dieses Segment („Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Selbstständige“).
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Bei den meisten hybriden Selbstständigen (90 %) liegt lt. IfM Bonn der Arbeitsschwerpunkt auf einer abhängigen Tätigkeit - in nur gut jeder 10. hybriden Selbstständigkeit wird vorrangig die selbstständige Tätigkeit ausgeübt.
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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung unterstützen. Der Zugang zur BEG wird weiter erleichtert, Förderboni erhöhen die Anreize für Sanierungen.
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Der Richtungswechsel bei der Stimmung im Mittelstand hatte sich schon im Oktober angedeutet, im November nimmt er nun Fahrt auf: Mit einem Plus von 3,6 Zählern auf -19,7 Saldenpunkte macht das Geschäftsklima der kleinen und mittleren Unternehmen einen Satz nach oben, wie das aktuelle KfW-ifo-Mittelstandsbarometer zeigt.
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Die EU-Kommission trägt dem digitalen Wandel Rechnung und stellt ihren Vorschlag zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems vor. Der DStV nimmt dazu Stellung.
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Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde als unzulässig verworfen, die sich gegen die Zustimmungsgesetze zum ESM-Änderungsübereinkommen und zum IGA-Änderungsübereinkommen richtete.
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Die EU-Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen das Mehrwertsteuersystem der EU modernisiert werden soll. Das System soll für Unternehmen vereinfacht werden und widerstandsfähiger gegen Betrug sein.
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Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 am 31. Dezember 2022 endet, vor dem 11. April 2023 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Das teilt die WPK mit.
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilte am 5. Dezember 2022 mit, dass sie im Rahmen der Bilanzkontrolle der Konzernabschlüsse 2022 schwerpunktmäßig die Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen prüfen wird (IAS 24). Darüber berichtet die WPK.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der nach Anwendung der sog. 30 %-Regelung von der niederländischen Besteuerung freigestellte Teil des Arbeitslohns ist nicht von der deutschen Bemessungsgrundlage auszunehmen, da es sich bei der Regelung um eine echte Steuerbefreiung und nicht um einen pauschalen Werbungskostenabzug handelt. So entschied das FG Düsseldorf (Az. 13 K 2867/20 E).
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Der EuGH entschied bzgl. der Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung: Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, die anderen beteiligten Intermediäre zu informieren, ist nicht erforderlich und verletzt das Recht auf Achtung der Kommunikation mit seinem Mandanten. Alle anderen an einer solchen Planung beteiligten Intermediäre unterliegen, wie der Steuerpflichtige selbst, dieser Meldepflicht, wodurch garantiert werden kann, dass die Steuerverwaltung informiert ist (Rs. C-694/20).
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